Ich habe mich falsch ausgedrückt. Es wird direkt vom Lohn gepfändet.robo hat geschrieben: ↑8. Apr 2025, 10:09Wieso "jeden" ?
Der IV hat doch nur Anspruch auf das, was pfändbar wäre.
Kommen denn jeden Monat mehr als 1.500,- € (Lohn/Gehalt, Rente, Sozialleistungen ... egal was) auf Dein Konto ?
Dieser "Grundfreibetrag" in Höhe von 1.500,- € steht Dir ja jedenfalls zu, ggf. mehr, wenn Du ein höheres Einkommen und/oder Unterhaltsberechtigte (Ehepartner, Kind-er) hast.
1. der IV "betreut" keine Personen, er hat das Insolvenzverfahren zu beaufsichtigen. Sonst nichts.
2. Nein, 'ausschließen' kann man ja nie irgendwas, Fehler können ja überall passieren.
Doch da ja quasi niemand einen Insolvenzverwalter wirklich kontrolliert,
ist die Versuchung vielleicht doch groß ...
Denn während der Phase "eröffnetes Verfahren" bekommt der Insolvenzverwalter m.W. 40% von der "Masse", aber wenn das Verfahren vom Gericht "aufgehoben" wurde
(nach Vorlage des Berichts vom IV), dann wird aus dem 'Insolvenzverwalter' ein 'Treuhänder' und dann bekommt er m.W. nur noch 5% ...
Schon ein Unterschied.
Da kann man sich als IV schon mal etwas Zeit mit dem Schlussbericht lassen, wenn der Schuldner gern und freiwillig zahlt ... (vielleicht sogar mehr als er müsste).
Meinen Freibetrag bekomme ich als Gehalt überwiesen. Und da passt auch alles mit der Tabelle.
Auch Boni die ich auf der Arbeit bekomme werden direkt abgezogen.
Und alles was zusätzlich auf mein Konto geht (Lohnsteuer, Energieprämien usw.) leite ich mit kurzer Info an den IV weiter