Hallo liebe Community,
Ich habe mal explizit eine Frage zur Steuer.
Wir haben momentan 4/4 und die Bezüge sind folgendermaßen:
Ich habe Netto ca. 2.200 Euro raus.
Meine Frau bezieht seit ca. Einem Jahr Krankengeld , sehr wenig, um die 500 Euro , dazu kommt Kindergeld für ein Kind.
Nun die Frage.
1. Ist es überhaupt erlaubt wegen dem Krankengeld, in 3/5 zu wechseln?
2. Wenn wir so wechseln würden, kommt doch sicher am Ende des Jahres eine mega hohe Nachzahlung die das Finanzamt dann haben möchte oder?
Danke fürs Lesen .
LG
Frage Steuer 3/5
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Re: Frage Steuer 3/5
Die Wahl der Steuerklasse ist höchstpersönliches Recht. Allerdings sollte man aufpassen, dass eine Steuerklassenwahlwahl getroffen wird, die bei der Est-Erklärung möglichst nahe an einem Nullergebnis liegt, also keine Erstattung, keine Nachzahlung. Jedenfalls dann, wenn einem eine Erstattung ansonsten abhanden kommen könnte.
Notfalls kann man auch mit Freibeträgen steuern.
Wenn man sich keinen Fachmenschen leisten kann, der einem das mal berechnet, dann könnte man sich ein möglichst aktuelles Steuerprogramm besorgen und damit mal durchspielen, was wenn wäre. Die Ergebnisse z.B. für dieses und das letzte Jahr werden sich nicht dramatisch unterscheiden.
Notfalls kann man auch mit Freibeträgen steuern.
Wenn man sich keinen Fachmenschen leisten kann, der einem das mal berechnet, dann könnte man sich ein möglichst aktuelles Steuerprogramm besorgen und damit mal durchspielen, was wenn wäre. Die Ergebnisse z.B. für dieses und das letzte Jahr werden sich nicht dramatisch unterscheiden.
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Re: Frage Steuer 3/5
ich habe nicht alles gelesen - aber ist das Verfahren noch eröffnet oder schonWVP??
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Re: Frage Steuer 3/5
Durch den Wechsel in 3/5 müsst ihr noch lange nichts nachzahlen, schon gar nicht wenn der eine Ehepartner theoretisch über kein Einkommen verfügt. Du zahlst im Monat weniger Steuern, dafür ist dann eine Erstattung auch geringer.
Obwohl Krankengeld erstmal Steuerfrei ist, wird es dennoch bei der Berechnung der zu zahlenden Steuern herangezogen. Nachdem das zu versteuernde Einkommen errechnet ist, wird das erhaltene Krankengeld hinzugerechnet, dann wird mit der entsprechenden Formel die zu zahlende Steuer berechnet, dann wird der Prozentsatz ermittelt, letztendlich zahlt man dann diesen Prozentsatz an Steuern, allerdings nur für das Einkommen ohne das Krankengeld.
Obwohl Krankengeld erstmal Steuerfrei ist, wird es dennoch bei der Berechnung der zu zahlenden Steuern herangezogen. Nachdem das zu versteuernde Einkommen errechnet ist, wird das erhaltene Krankengeld hinzugerechnet, dann wird mit der entsprechenden Formel die zu zahlende Steuer berechnet, dann wird der Prozentsatz ermittelt, letztendlich zahlt man dann diesen Prozentsatz an Steuern, allerdings nur für das Einkommen ohne das Krankengeld.
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