Frage an unsere Experten

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cine
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Frage an unsere Experten

Beitrag von cine »

Wenn ein Titel schon öfters vollstreckt wurde und der GV die Teilzahlungen so auf dem Titel vermerkt, hat der GV doch die Zahlungen auf den Titel verrechnet oder? Der Titel ist ja dadurch teilentwertet. Damit dürfte die Restschuld des Titels nur noch € 19,48 betragen oder liege ich da falsch?

Das Inkasso das nun übernommen hat von Seiler und Kollegen ist EOS, die rechnen natürlich ganz anders auf. Vor allem die Adressermittlungskosten 2014 2x, dann noch die Ankündigung Zwangsmaßnahmen und Gerichtsvollzieherkosten 2015 , da ist gar kein Stempel davon aufm VB, also dürfte der auch dem GV nicht vorgelegen haben und es gibt auch keinerlei Unterlagen darüber dass einer tätig wurde, weil dann hätte es ja 1. bezahlt sein müssen oder ne VA fällig geworden sein oder wie seht ihr das.
und die Einrede der Verjährung wird auch ignoriert. Offen wären nach deren Rechnung noch 166€
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Re: Frage an unsere Experten

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Hi cine,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage an unsere Experten" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Frage an unsere Experten

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich bin zwar kein "Experte" ...
Hast Du die von Dir selbst errechneten Restkosten (von 19,48€) denn jetzt bezahlt ?
Dann kannst Du Dich ja erstmal beruhigt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen.

In 2007 wurden ja offensichtlich drei Teilbeträge bezahlt
und dass danach weitere Zinsen und Kosten angefallen sind,
kann man sich ja durchaus vorstellen (immerhin über 15 Jahre).

Aber ob das EOS-Inkasso diese nun erneut titulieren lassen wird
(und vom Gericht einen Titel dafür bekommt ? Und in welcher Höhe ?) ... wer weiß das schon?
Das wäre mE reine Glaskugelleserei.

Wie kommt man/frau eigentlich auf die Idee, solche 'komischen' Teilbeträge dem GV zu geben ?
Ist ja irgendwie schon witzig ...
er (der GV) wird Dir ja wohl kaum 2,43 € (auf einen Hunderter zB) wieder rausgegeben haben ?
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cine
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Re: Frage an unsere Experten

Beitrag von cine »

@Witwe Bolte nicht so bescheiden, mit deinen Ratschlägen hier würde ich dich durch aus zum Expertenkreis zählen :)

Nein der Rest ist noch nicht bezahlt, die Frage zielte ja darauf ab ob die gezahlten Beträge wie auf dem Titel vermerkt diesen praktisch um diese Summe reduziert haben und es tatsächlich reicht den Rest zweckgebunden zu überweisen. Ich weiß auch warum du so den errechneten Betrag so betonst :D. Ich hab den falschen eingesetzt, die
19,48 sind beim anderen Titel übrig.

Damit werden auch die krummen Beträge klar. Die GV hat die Zahlungen quasi aufgeteilt. (209,80 / 62,80 / 129,80) Auch dann bleiben es noch krumme Beträge, ich könnte mir höchstens vorstellen dass die GV ihre eigenen Kosten und Auslagen vorher abgezogen hat.

Im Grunde hätte ein Titel damals erledigt sein können, wenn nicht so bescheuert aufgeteilt worden wäre. Heute würde ich sagen es wurden unnötige Folgekosten produziert (Vollstreckungsversuche bei best. EV)

Hier mal noch der andere erwähnte Titel.
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imker
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Re: Frage an unsere Experten

Beitrag von imker »

Die Geldeingänge über den GVZ aus der Zwangsvollstreckung wurden auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die immer wieder Zinsen und Kosten produzierende Hauptforderung gebucht.
Wenn der Schuldner nicht sagt, dass er "andersrum", erst auf die HF, dann auf Zinsen und dann auf Kosten, den Betrag zahlt, dann führt das zu diesem für normale Menschen unverständlichen Ergebnis.

Das Ergebnis dieser Vorgehensweise ist in deren letzter Zeile zu sehen: gezahlte 240,28 haben die HF von 129,81 bis zum 13.9.2022 nicht reduziert.
Daher bei freiwilligen Bank-Zahlungen immer in das Betreff schreiben: auf die Hauptforderung (dann auf Zinsen und dann auf Kosten).
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Witwe Bolte
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Re: Frage an unsere Experten

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 29. Sep 2022, 06:54 Die Geldeingänge über den GVZ aus der Zwangsvollstreckung wurden auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die immer wieder Zinsen und Kosten produzierende Hauptforderung gebucht.
...
Ja, das kann man der Auflistung ja auch so entnehmen ... die Frage ist ja, ob ein Gläubiger das auch "einfach so" (zu seinem Vorteil) machen darf, ob das vor Gericht Bestand hätte ?

Wenn man so rechnen würde:
1. Titel = 228,50
2. Titel = 259,76
gesamt= 488,26

bezahlt wurden darauf bisher insgesamt 431,30 €,
verbleiben aus diesen beiden Titeln also 56,96 €.
Hast Du noch mehr solche Leichen im Keller, cine ?

Dann kommen noch die titulierten Zinsen und ggf. Kosten hinzu, s. Titel
("5% über dem jeweiligen Basiszinssatz")
hier findest Du zB einen Verzugszinsrechner:
https://www.juraforum.de/tools/verzugszinsenrechner

Falls Du also die Absicht hast jetzt noch irgendetwas auf diese Titel zu zahlen, dann würde ich dringend empfehlen, imkers Rat zu befolgen und auf den Überweisungsträger zu schreiben:
"Nur zu verrechnen mit der Hauptforderung"
oder anders:
"zu verrechnen 1. mit der Hauptforderung, 2. mit Kosten, 3. mit Zinsen".

Noch was:
Titel "verjähren" bekanntlich erst nach 30 Jahren.
Vorher könnte der Schuldner ggf. die Einrede der "Verwirkung" geltend machen
(wenn sich ein Gläubiger 'lange' nicht um seinen Titel gekümmert hat ... wäre ja auch ne recht gute Rendite ... seit Jahren gibt es schon keine "5% plus" mehr auf einem Fest- oder Tagesgeldkonto zB).

Wie 'lange' ein Gläubiger sich jedoch Zeit lassen kann,
haben verschiedene Gericht mW wohl verschieden entschieden.

Angeblich hat der Gläubiger ja in 2013 und 2014 (zu Titeln aus 2004 und 2005) ja noch "Adressermittlungen" gemacht, das sind nun ca. 7 Jahre ...
und ob 7 Jahre und ob "Adressermittlung" genügen,
um eine "Verwirkung" zu verhindern ?
Keine Ahnung.
Sorry, ich bin echt kein Experte, cine.

Ich würde es noch einmal versuchen:
Per Einwurf-Einschreiben (genügt völlig) die "Einrede der Verwirkung" erheben
und erstmal gar nichts bezahlen (sonst ist die "Verwirkung" mW jedenfalls verwirkt,
denn Du hast ja diese Forderung/en damit anerkannt.

Viel Glück !
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cine
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Re: Frage an unsere Experten

Beitrag von cine »

Witwe Bolte hat geschrieben: 29. Sep 2022, 08:42
Ja, das kann man der Auflistung ja auch so entnehmen ... die Frage ist ja, ob ein Gläubiger das auch "einfach so" (zu seinem Vorteil) machen darf, ob das vor Gericht Bestand hätte ?

bezahlt wurden darauf bisher insgesamt 431,30 €,
verbleiben aus diesen beiden Titeln also 56,96 €.
Hast Du noch mehr solche Leichen im Keller, cine ?

Dann kommen noch die titulierten Zinsen und ggf. Kosten hinzu, s. Titel
("5% über dem jeweiligen Basiszinssatz")
hier findest Du zB einen Verzugszinsrechner:
https://www.juraforum.de/tools/verzugszinsenrechner
Jain, eine lag bei denen noch rum angeblich von 2017 nicht tituliert. Kurzer Zweizeiler dass mir die Forderung nicht bekannt ist und zudem verjährt.

Ich denke die haben das ganze ausgegraben als ich für meine bekannte die anderen beiden Sachen bei EOS geklärt habe (Titel wurden mittlerweile bezahlt und Einrede der Verjährung für Zinsen älter 3 Jahre erhoben)

Zurück zu meinem Fall, schaut man sich alleine mal die zweite Abrechnung an Kosten und Zinsen wurden nicht einfach auf null reduziert sondern einfach mal ins Minus gebucht bis 2015. Schon die erste Zahlung hat ausgereicht die Kosten zu decken, die zweite die Zinsen und ein Teil der HF, die dritte ging sogar fast vollständig auf die HF. Erst einen Monat später wurden dann ja GV kosten und RA Kosten gebucht. Abgesehen davon ist die Abrechnung eh ein Witz, danach folgen noch zwei Seiten mit Zinsrechnungen, für nen einfachen Schuldner kaum nachvollziehbar. Auch schon die HF und Kosten des Titels kann man nicht vergleichen ohne Excel Tabelle.

Die interessanteste Frage die immer noch offen ist. Wie ist der Wortlaut " Auf diesen Titel sind durch Zahlung von XX € am ..... abzuschreiben " zu bewerten. Ohne Stempel wäre die K,Z,HF Aufrechnung klar.
Nachvollziehen was auf dem Überweisungsträge stand ist nicht mehr möglich nach 15 Jahren, könnte aber gut sein das "Zahlung auf den Titel" draufstand
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