Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag

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mucel
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Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag

Beitrag von mucel »

Servus,

ich habe ein Problem mit einem (angeblichen) Gläubiger der (angeblich) eine Forderung gekauft hat. Über den (angeblichen) Forderungskauf hat der (angebliche) Gläubiger nun bei Gericht folgende „Urkunde“ vorgelegt.

Inkassozession

hiermit tritt die Firma xy

die Forderung x gegen Willi Müller

an die Firma Toll Forderungsaufkauf GmbH ab.

Dann folgt die Unterschrift der verkaufenden Firma und miitels Unterschrift und Stempel die Annahme der Abtretung.

Nun das Problem. Die Annahme hat nicht die Firma Toll Forderungsaufkauf GmbH gestempelt und gezeichnet, diese wurde durch die Toll GmbH gestempelt und gezeichnet. Beide Gesellschaften haben unterschiedliche Handelsregisternummern, sind also tatsächlich zwei Firmen.

Frage: Wer hat denn nun die Forderung gekauft, ist sie überhaupt wirksam verkauft worden?

Wichtig wäre noch, dass die Toll GmbH ein registriertes Inkassounternehmen ist das versucht hat die Forderung für die Toll Forderungsaufkauf GmbH, selbstredend gegen Gebühr, einzutreiben. Nachdem dies gescheitert ist, hat die Toll Forderungsaufkauf GmbH die Forderung an die Toll GmbH verkauft.
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Re: Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag

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Hi mucel,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag" geschaut?
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mucel
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Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag

Beitrag von mucel »

Servus,
Antworten zu meiner Frage habe ich ja damals leider keine erhalten. Wobei ich, nun nachdem vor einiger Zeit die Verhandlung war und das Urteil vorlag, davon ausgehe das der beschriebene Fall wohl nicht ganz so oft vorkommt und es daher (hier) auch niemand wußte.

Das Gericht hat entschieden, dass die Forderungsabtretung(en) mit den vorgelegten Unterlagen nicht nachgewiesen sind und die Klage als unbegründet zurück gewiesen. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Richter meinte in der mündlichen Verhandlung sowas wie „wenn man schon leistungslos (das Wort ist 1zu1 übernommen) den letzten Rahm abschöpfen will, sollte man zumindest so klug und konzentriert sein, dass man die Stempel und Unterschriften an die richtige Stelle setzt.“

Der Streitwert liegt unter 600 Euro, sodass da jetzt auch keine höhere Instanz mehr drüber schauen wird.
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caffery
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag

Beitrag von caffery »

Das zeigt doch, dass es im Einzelfall tatsächlich lohnen kann bei solchen Formfehlern zu klagen. Grade die niederen Gerichte scheinen bei solchen Einzelfallentscheidungen im Regelfall grundsätzlich eher auf der Seite des Schuldners zu sein.

Leider ist das Ende vom Lied in solchen Fällen oft dennoch ein Muster ohne Wert. Neben der "Tröpfchen auf dem heißen Stein Geschichte" meine ich damit insbesondere, dass die Forderung als Solche durch so eine Entscheidung in der Regel nicht einfach "weg" ist.
Drum sei auch hier die Rückfrage gestattet: Was wurde denn jetzt damit genau gewonnen? Kann das Inkassokonglomerat jetzt nicht einfach einen neuen Zettel mit anderen Stempeln und Unterschriften in die Welt setzen, womit der Forderungskadaver wieder in seiner ganzen Hässlichkeit erstrahlt? Immerhin wurde ihnen ja jetzt von einem Richter erklärt wies geht. Oder ist sie jetzt verjährt oder ähnliches?

Ach und noch was: Gäbe es eine Möglichkeit an das Aktenzeichen des Urteils zu kommen? :)
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mucel
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Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Forderungsverkauf/Probleme mit Abtretungsvertrag

Beitrag von mucel »

Das Aktenzeichen ist: Amtsgericht München 264 C 5027/20

Ich glaube allerdings nicht, dass das was du da lesen wirst, dir irgendwas bringt. Sind ne handvoll Sätze. Ich denke, der Richter war auch recht angepinkelt. Der hatte mich in der Güteverhandlung „intensiv sanft“ zu einem Vergleich hin bewegt, den das IKB, deren Terminsvertreter war zum Vergleichsabschluss nicht bevollmächtigt, trotz recht eindeutigem Hinweis des Gerichtes dann doch tatsächlich widerrufen hatte.

Im Nachhinein nehme ich dem Richter das mit dem Vergleichsvorschlag und sein drängen in die Richtung auch leicht übel.

Ich weiss jetzt ehrlich gesagt gar nicht, ob das IKB nochmal von vorne anfangen könnte. Die 1. Runde dürfte sie jetzt knapp 400 Euro gekostet haben. Also mal vorausgesetzt, deren Anwalt „schenkt“ ihnen nicht seine Honorarforderung. Dann kommen wohl nur so um die 250 Euro zusammen. Bei einer HF von knapp 250 Euro würde mich ein weiterer Versuch doch arg wundern. Aber mei, dann fangen wir halt wieder von vorne an. :-) Erstmal warte ich jetzt auf den vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss. Gläubiger eines IKB war ich bis hierher noch nicht. :-)
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