FKH OHG Forderung aus 2012

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Mary1977
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Mary1977 »

Ich hab es schon verstanden. Ich soll nur einen Teilbetrag überweisen.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von caffery »

Mary1977 hat geschrieben: 23. Mär 2020, 17:13 Ich hab es schon verstanden. Ich soll nur einen Teilbetrag überweisen.
So langsam habe ich ein bisschen das Gefühl. man will mich hier aufn Arm nehmen...
caffery hat geschrieben: 22. Mär 2020, 16:18 Entweder die unstrittige Summe bezahlen (mit deutlichster Verrechnungsanweisung im Überweisungsbetreff!) und dann Komplettwiderspruch oder (wenn o.g. zutrifft) einfach nur Komplettwiderspruch.
Ich bin mal hier raus...
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Mary1977
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Mary1977 »

Alles gut. Ich Habs verstanden!!! War Bissel verwirrt. Danke Fuer eure Hilfe!!!
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Witwe Bolte
Guru
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Witwe Bolte »

Bei DEM Gläubiger (Atlas-Verlag, CH) und DEM Inkasso (FKH) und dem Alter der Forderung (2012) würde ich gar nichts überweisen.
Wichtig ist nur, dem Mahnbescheid pünktlich zu widersprechen!

Und dann: Nerven behalten, wenn das Inkasso versucht, Druck zu machen.
Nicht mit denen Reden.
Und denen keine Briefe schreiben.
Und wenn sie drohen, egal womit, dann energisch ignorieren.

Nur, wenn was vom Gericht kommt, dann solltest Du reagieren!

Viel Glück!
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Mary1977
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Mary1977 »

Danke Euch! Hab Widersprochen.
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insolaner
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von insolaner »

Gut, und jetzt heisst es "stark sein", und das Altpapier, was jetzt immer lauter drohend aufschlagen wird, gepflegt zu ignorieren - "wenn Sie nicht zuruecknehmen, werden wir Klage vor Gericht..." - ja, dann macht doch endlich, und droht nicht mit zig Schreiben...

Falls die sich sooo sicher wären, würden die sofort klagen - warum schreiben die immer wieder, sind die wirklich sooo lieb zu ihren Schuldnern?

Nein, natürlich nicht.

Ausser, wenn doch was vom Gericht kommen sollte, ansonsten: Nicht wahnsinnig machen lassen, nicht antworten, nicht aufgeden - aussitzen, in diesem Fall ist das mal sinnvoll!
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Inso?
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Inso? »

Ich würde dann (ab jetzt) alle Briefe vom Inkasso ungeöffnet zerreissen und erst mich erst wieder mit dem Thema beschäftigen wenn ein Brief vom Gericht kommt (also ein gelber Brief in dem ein Klage sein sollte).

Alles andere ist Zeitverschwendung, und man ärgert sich nur unnötig
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Adonis
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Adonis »

MrsRob hat geschrieben: 22. Mär 2020, 14:31 WENN es allerdings sein kann, dass Du dort tatsächlich mal was bestellt hast, dann würde ich an Deiner Stelle versuchen, von diesem Atlas Verlag eine Kontonummer herauszufinden und dorthin die 57,00 Euro plus ... ??? (mindestens 20,00 Euro) überweisen und dann dem Mahnbescheid widersprechen.
Hallo,

ich würde da gar nichts zahlen....

Die Forderung ist scheinbarr aus 2012, und bisher nicht einmal tituliert....

Wenn ich jetzt in der Titulierungsphase (Mahnbescheid gestellt) eine Zahlung leiste, könnte das möglicherweise eine bereits eingetretene Verjährung erneut beginnen lassen, und möglicherweise die Forderung damit anerkannt werden....

Damit könnte, selbst wenn die Forderung frei erfunden wäre, der Antragsteller eine Klagebegründung bekommen...

Ich würde kommentarlos Widerspruch einlegen, den Widerspruch vorab per Fax, den Originalwiderspruch per Einwurfeinschreiben an das Mahngericht abschicken, und schauen was da passiert.. ;-)

Da ich generell mit solchen Holodries einen harten Umgang habe, würde ich danach noch die restlichen Gerichtskosten einzahlen, und dann die Überleitung ins streitige Verfahren selbst (nebst Antrag auf mündliche Hauptverhandlung) beantragen...

Aber das ist nur was für sportlich veranlagte..
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Mary1977
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Mary1977 »

Hallo.Ich hatte Widerspruch eingelegt.NUn bekam ich natürlich ein nettes Schreiben von dieser Firma.Kosten wurden verringert und bitten um Begleichung sonst wollen sich das per Gericht einklagen.
War auch ein Schreiben dabei das ich den Widerspruch zurücknehme.Ach neeeeee.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: FKH OHG Forderung aus 2012

Beitrag von Witwe Bolte »

Guck an - sie versuchen, es Dir "schmackhaft" zu machen (" ... Kosten verringert ...").

Ignorieren.
Nicht reagieren.
Nicht schriftlich.
Und wenn sie anrufen, dann direkt wieder auflegen.

Ich wette, da kommt niemals etwas vom Gericht - wer hält dagegen ?
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