Erhöhter Freibetrag

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Hajo_67
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 11. Dez 2023, 08:54

Erhöhter Freibetrag

Beitrag von Hajo_67 »

Hallo und guten Morgen,
Kurze Frage: Meine Frau ihre Rente liegt ungefähr 1/3 höher als meine Rente.
Kann ich trotzdem den erhöhten Freibetrag auf mein P-Konto beantragen.
Bedanke mich schon mal vorab für eure Hilfe/Antwort
Gruß und ein angenehmen Wochenbegin
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erhöhter Freibetrag

Werbung

Hi Hajo_67,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erhöhter Freibetrag" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 88
Beiträge: 1250
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Erhöhter Freibetrag

Beitrag von imker »

Beantragen: NEIN
Bekommen: JA

Der Begriff ist nicht ganz korrekt. Du benötigts eine Bescheinigung von einer"Stelle" oder einer "Person", die im Gesetz dafür genannt wird.
Wenn Du da "verheiratet" nachweist, geht das.
Wenn dann ein Gläubiger meint, dass Dir der Freibetrag nicht zusteht, weil die Ehefrau nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, dann muss er beim Amtsgericht eine Abänderung beantragen.
Das kennt kaum jemand und das macht kaum jemand.

Die brauchst eine Stelle oder Person, die bescheinigen darf.
0
Hajo_67
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 11. Dez 2023, 08:54

Re: Erhöhter Freibetrag

Beitrag von Hajo_67 »

Ja danke dir,
Bescheinigung vom Anwalt ist vorhanden.
Ok dann werde ich die Bescheinigung abschicken.
Gruß
0
cesara38
Mitglied
Reaktionen: 4
Beiträge: 29
Registriert: 20. Aug 2021, 12:52

Re: Erhöhter Freibetrag

Beitrag von cesara38 »

Mein Ehepartner und mein Kind waren bei mir für den Freibetrag in der Schuldnerberatung eingetragen. Mein Treuhänder hat mich nach Beginn der Wohlverhaltensphase kontaktiert und wollte wissen, was mein Ehepartner verdient. Anfangs hatte er nur einen Nebenjob, während der Wohlverhaltensphase hat er eine Teilzeitarbeit mit etwa 1600 Euro netto begonnen. Das habe ich ihr mitgeteilt, und sie hat mir gesagt, dass er ab sofort nicht mehr unterhaltspflichtig ist und dass ich nun mehr zahlen muss. Doch frage ich mich, müsste nicht der Gläubiger selbst diese Informationen beim Amtsgericht melden, oder sehe ich das falsch? Weil es im Insolvenz Treuhänder dafür entscheiden kann?
0
Antworten