Einigungsgebühren

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Hoschi
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Einigungsgebühren

Beitrag von Hoschi »

Moin
Ein Inkasso Unternehmen möchte von mir aus dem Jahr 2014 etwas über 200 Euro haben. Ich möchte die Schulden jetzt begleichen und habe Raten in Höhe von 30 Euro angeboten. Jetzt soll ich zusätzlich rund 40 Euro Einigungsgebühren zahlen. Ich habe dies erstmal abgelehnt, hatte aber bereits 2 Raten bezahlt. Das Inkasso Unternehmen besteht aber auf den Gebühren.
Wenn ich diese Gebühren jetzt erneut ablehne, aber trotzdem jeden Monat einen unterschiedlichen Betrag zahle, kann das Inkasso Unternehmen dann irgendwelche Schritte einleiten? z.B. Konto- oder Lohnpfändung? Ich bin ja zahlungswillig!
Gruß
Andi
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Re: Einigungsgebühren

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Hi Hoschi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einigungsgebühren" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Einigungsgebühren

Beitrag von caffery »

Ist die Forderung tituliert?
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Hoschi
Neuankömmling
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Re: Einigungsgebühren

Beitrag von Hoschi »

Ja
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Einigungsgebühren

Beitrag von caffery »

Dann gilt theoretisch § 98 ZPO - was heißt, dass keine Einigungskosten geschuldet werden solange Du der Kostenübernahme nicht ausdrücklich zustimmst (was Du ja zurecht nicht tust).

Praktisch aber werden die den Titel nicht rausrücken wenn Du nicht machst was die wollen, weswegen die gewissermaßen am längeren Hebel sitzen wenn Du die Sache abschließen willst. Es hätte sich daher eher empfohlen, den Gesamtbetrag "in der Keksdose" anzusparen und dann irgendwann in einer Summe zu zahlen - oder aber sich im Vorhinein mit denen auf eine feste Einmalsumme zur vollständigen Erledigung zu einigen.

Jetzt aber wirds schwierig. Du kannst natürlich einfach "auf die Hauptforderung" Deine Raten weiterzahlen bis die unzweifelhaft geschuldete Forderung beglichen ist, die Einigungskosten bestreiten und gucken was die machen. Den Titel werden die dann nicht rausrücken und Du müsstest gegen eine mögliche (ehrlich gesagt eher sehr unwahrscheinliche) Vollstreckung aus dem eigentlich bezahlten Titel vorgehen und könntest m.E. eigentlich nicht verlieren.
Aber Du willst die Sache ja ausm Kopf haben - dafür hast Du Dich leider bereits jetzt etwas sehr ungelenk verhalten.
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Hoschi
Neuankömmling
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Re: Einigungsgebühren

Beitrag von Hoschi »

Vielen Dank caffery. Das hilft mir weiter.
Ich werde mal versuchen, die Gesamtsumme zu drücken und dann alles auf einmal zu zahlen. Die Kohle kratze ich trotz Jobverlust durch Corona irgendwie zusammen.
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caffery
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Re: Einigungsgebühren

Beitrag von caffery »

An solchen Beispielen (Danke dafür!) sieht man ganz schön, wie benagelt die Inkassologik trotz des mittlerweile zweiten Gesetzespakets gegen sinnfreie Inkassogebühren weiterhin ist.

Hier haben wir eine alte Kleinforderung für die sich offenbar 7 Jahre kein Schwein interessiert hat. Jetzt will der Schuldner sich kümmern, eine Rate zahlen, nimmt Kontakt auf und alles was denen dazu einfällt ist eine Einigungsgebühr zu fordern. Dabei tun sie so als wenn eine Teilzahlung aus der hohlen Hose quasi automatisch als Rechtsfolge zu einer Einigungsgebühr führen würde und es für den Schuldner keinen Weg daran vorbei gäbe. Dann werden den Leuten am Telefon Worte in den Mund gelegt, sie werden mit Schreiben bombardiert die sie unterschreiben sollen - und wenn das alles nichts hilft wird (oft trotz gegensätzlichem Überweisungsbetreff) die Gebühr trotzdem aufn Deckel gehauen und Zahlungen zuerst auf diese verrechnet. (schon zig mal gesehen) Und am Ende wird dann mit dem Titel gemauert. Wie benagelt ist das denn?

Eine Einigungsgebühr fällt (neben dem Aspekt des 98 ZPO) ganz grundsätzlich natürlich nur dann an, wenn es auch eine Einigung gab. Eine Teilzahlung ist aber keine Einigung, sondern einfach nur eine Teilzahlung. Wenn sie die nicht haben wollen, können sie die ja zurückschicken - werden sie aber nicht. Für eine Einigung müssten die ja im Gegenzug auch irgendwas machen bzw. entgegenkommen. In der Regel bieten die "großmütig" nachträglich hastig im Gegenzug den Vollstreckungsverzicht an, so lange sich an die Rate gehalten wird. Aber erstens will (insbesondere der unpfändbare) Schuldner die Teilzahlung ja in der Regel einfach nur zahlen und sie überhaupt nicht "anbieten", zweitens hat sich ja bei sonem Dingen hier die letzten 7 Jahre ohnehin kein Schwein um eine Vollstreckung gekümmert (dann brauchen die jetzt auch nicht auf einmal drauf zu verzichten nur weil was gezahlt wird) und drittens wäre es einem mittellosen Schuldner - der seine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat - ja zudem sogar i.d.R. wurscht ob der Gläubiger vollstreckt oder nicht. Es würde ja ohnehin nichts bei rauskommen und die Kosten ggf. sogar von der Schadensminderungspflicht negiert.

Ich versteh einfach nicht was der Gesetzgeber da macht. Es wäre ein Leichtes gewesen zumindest diesem Schwachsinn (Einigungsgebühren) ein Ende zu setzen wenns ihnen denn wirklich am Verbraucherschutz gelegen hätte. Aber nein - sie werden im neuen Gesetzespaket sogar ausdrücklich erwähnt und "gnädig" auf eine 0,7er Gebühr gedeckelt. Als wenn eine solche Gebühr bei Inkassoforderungen das Normalste von der Welt wäre. Das ist sie natürlich weiterhin nicht weil von mir oben Beschriebenes natürlich weiterhin gilt und solche Gebühren bei solchen 0815 Uraltinkassoforderungen einfach nichts als Blödsinn sind um unwissenden Schuldnern Geld aus der Tasche zu "verarschen", indem man dem Schuldner bei jeder Teilzahlung engagiert und wie aus der Pistole geschossen vorzulügen versucht, dass seine Teilzahlung eine Einigung wäre.

So--- Wort zum Abend fertig;)
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