Eigenbedarfkündigung

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sunny_1978
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Eigenbedarfkündigung

Beitrag von sunny_1978 »

Hallo an alle,

mein LP befindet sich momentan im Insolvenzverfahren.
Nun wurde uns, da die Doppelhaushälfte in der wir zur Miete wohnen verkauft wurde, auf Grund von Eigenbedarf der Mietvertrag gekündigt. Meine Frage wäre, ob er dies dem IV mitteilen soll/muss?

Auch haben wir mittlerweile schon festgestellt das wir erhebliche Probleme haben auf Grund der Insolvenz ein Haus/eine Wohnung anzumieten da die Schufa bei mir nicht sehr rosig aussieht.
Allerdings bestehen die Schulden nicht aus Mietrückständen oder Ähnlichem sondern aus einer ehemaligen Selbständigkeit.
Auch das Argument bei den Wohnungsgesellschaften, dass man in der PI ja keine neuen Schulden machen darf und gerade hier ja von ausgegangen werden kann, dass die Miete auch wirklich regelmäßig gezahlt wird, ist für diese unrelevant und wir haben schon 3 Absagen die ich auf die PI zurückführen kann (lt. Aussagen per Telefon, natürlich nicht schriftlich).
Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
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Re: Eigenbedarfkündigung

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Hi sunny_1978,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Eigenbedarfkündigung" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Eigenbedarfkündigung

Beitrag von tidus82 »

Hallo sunny,

an der Eigenbedarfskündigung gibt es nichts zu rütteln? Ich meine, wenn der Vermieter nicht auch in einer Wohnung wohnt, die zum Haus gehört, dann müsste er doch m.E. 3 Jahre nach Kauf der Immobilie warten bis er wegen Eigenbedarf kündigen kann? Aber gut, das war nicht deine Frage.

Die Kündigung muss dem IV nicht mitgeteilt werden - jedoch müsst ihr, sobald ihr umgezogen seid das Gericht und den Insolvenzverwalter über den Umzug und die neue Adresse informieren.

Dass es sehr schwierig ist in einer Insolvenz eine neue Wohnung zu finden ist wirklich wahr. Es gab hier Anfang des Jahres mal den Thread Neue Wohnung während Privatinsolvenz, wo m.E. recht gute Tipps gegeben wurden um eine neue Wohnung zu finden. Vielleicht findest du da ja ein paar Tipps :-)
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sunny_1978
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Re: Eigenbedarfkündigung

Beitrag von sunny_1978 »

Hallo tidus82,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Eine Sperrfrist liegt nicht auf dem Haus, da haben wir uns schon erkundigt also kann er uns mit Einhaltung der Kündigungsfrist unter Angabe von Eigenbedarf kündigen.
Allerdings liegt bei uns eine soziale Härte vor sagt unsere RA da wir zwei Kinder (11 und 12) haben die in unserem Ort zur Schule gehen und bei uns im Ort aktuell kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Dann kommt die PI dazu und gesundheitliche Probleme momentan bei meinem LP. Da in unserem Ort fast alle Häuser/Wohnungen einer Wohnungsgesellschaft gehören die uns schon mitteilte, dass wir mit der PI keine Chancen haben, wird es etwas dauern bis wir was finden werden, auch auf Grund der aktuellen Wohnungssituation.
Die RA meinte, wir können es auf jeden Fall rauszögern da wenn wir nichts finden sie uns rausklagen müssten und das dauern kann.
Vielen Dank auch für den Hinweis mit dem Thread, werde da mal gleich reinschauen.
Vielen Dank
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insolaner
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Re: Eigenbedarfkündigung

Beitrag von insolaner »

... zumal das rausklagen ja auch wieder Kosten verursacht, die nicht im Insolvenzverfahren "untergehen" würden, da sie erst nach der Eröffnung entstanden sind...

Vielleicht kann es ja auch helfen, den LP in der Insolvenz erstmal bei der Mietanfrage "rauszulassen", habt ihr Euch nicht wegen des ganzen Theaters (zumindest vorübergehend) getrennt und wollte es jetzt in eigenen Wohnungen versuchen? Vielleicht findet man danach ja wieder zusammen, auch in Sachen wohnen :P
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ichhabwasvergessen
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Re: Eigenbedarfkündigung

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Mit dem Klageweg kann man ggf. bis zu 2 Jahren herausholen. Allerdings braucht man dazu gute Argumente, und am am besten eine Rechtschutzversicherung, z.B. über einen Mieterverein. Prozesskostenhilfe könnte eventuell auch möglich sein, wenn die Einkommensvorausetzungen stimmen. Ob bei einer Niederlage vor Gericht die Prozesskosten (dann ja auch für den Prozessgegner) schlimmer sind als z.B drohende Obdachlosigkeit muss man natürlich rechtzeitig abschätzen.

Mancher Erwerber hat allerdings schon ein Pöstchen einkalkuliert, dass an den unwilligen Mieter fließen kann, falls dieser dann doch irgendwie bereit ist einzulenken ohne einen zeitaufwändigen Prozess. Das sollte man
versuchen herauszufinden.

Ich habe übrigens 2 Eigenbedarfskündigen erlebt, eine davon in der Insolvenz. Da waren wir aber schon Mitglied im Mietterverein. Bei der zweiten Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter entnervt aufgegeben, bevor der den Prozess zu verlieren drohte.
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sunny_1978
Mitglied
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Registriert: 23. Mai 2019, 09:54

Re: Eigenbedarfkündigung

Beitrag von sunny_1978 »

Vielen Dank für Eure Antworten.

zum Glück haben wir eine Rechtsschutzversicherung in der auch der Falle einer Eigenbedarfskündigung enthalten ist.

Wir hoffen halt einfach auf die Geduld der Vermieter, wir sind ja gewillt auszuziehen allerdings nicht in dem Zeitrahmen den sie fordern (bis Ende März). In dieser Zeit ist es kaum zu schaffen ausreichend Wohnraum den wir bezahlen können zu finden. Da unsere Vermieter allerdings einen Anwalt haben, der anscheinend nur den "harten" Weg kennt, müssen wir jetzt aktuell abwarten wie sie auf unseren Widerspruch wegen sozialer Härte reagieren.
Wir sind gespannt :cry: :)
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