Eidesstattliche Versicherung und Beruf

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insolaner
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von insolaner »

MrsRob hat geschrieben: 16. Okt 2019, 16:29beim AG eine Lohnpfändung veranlassen
(Du bist jung? Machst eine Ausbildung. Wirst also irgendwann vermutlich mehr verdienen. Also "Rang sichern". Wer zuerst kommt (pfändet), der mahlt zuerst.
Hervorhebung durch mich.

Gilt das denn dann dauernd für

a) alle Arbeitgeber (meine Ansicht doch nur für den, dem die Sendung zugestellt wurde, hier also dem Ausbildungsbetrieb - wenn man nach der Ausbildung woanders hin wechselt, ist die Pfändung doch obsolet, oder?)

b) für immer und ewig, oder nur solange wie das aktuelle Arbeitsverhältnis läuft? Was wäre denn, wenn man nach der Ausbildung den Betrieb wechselt, und nach einem Zeitraum x doch wieder in den Ausbildungsbetrieb zurückkehrt, lebt dann die alte Pfändung wieder auf? Es ist ja definitiv ein neues und anderes Arbeitsverhältnis.
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Witwe Bolte
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Re: Eidesstattliche Versicherung und Beruf

Beitrag von Witwe Bolte »

Zu Deinen Fragen:

a) kann ja nicht "für alle" gelten.
In dem PFÜB muss ja ein Adressat stehen.
Und für den gilt dieser PFÜB.

b) ich habe keine Ahnung - aber eine Meinung :D :D :D
Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt (glaube ich) keine Rolle (es geht ja nur darum: gibt es pfändbaren Arbeitslohn oder nicht).
Wenn ich der Arbeitgeber wär, würde ich mich aber genau erkundigen, ob der (alte) PFÜB noch gilt, bevor ich den AN wieder einstelle.
Und der Gläubiger erfährt doch über die EV den AG.
Also ist das Pfändungsrisiko m.E. recht groß.
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