Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

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Nie_mehr_Schulden
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich würde auf jeden Fall mal mit dem Arbeitgeber sprechen und ich hoffe, es gibt ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis. Er weiß logischerweise um die besondere Situation deines Mannes.

Hast du denn bereits ausgerechnet, bis zu welcher Höhe die Prämie sein darf ohne das es einen Nachteil beim Wohngeld gibt?! Falls die Prämie bei ca. 500 Euro liegen würde, vielleicht kann man dies auch mit einem monatlichen Tankgutschein regeln, dann würde der Arbeitgeber auch ein paar Euro Lohnnebenkosten sparen.
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jenny89
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von jenny89 »

@robo mein Mann ist seit dem 12.12.22 in Insolvenz also hat er noch eine weile vor sich 🤣 wir wissen nicht wie hoch die Prämie ausfallen wird. Ich gehe mal von 1000 Euro aus. Er verdient 2200 netto mal 50 mehr mal weniger ich habe gelesen das eine prämie beim Wohngeld nach der pfändung angerechnet wird also der netto teil. Mir ist das alles zu hoch 😵‍💫
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robo
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von robo »

Na, das erste Jahr ist ja schon bald geschafft ...

Das mit dem Tankgutschein finde ich ne super Idee !
Hoffentlich hat Dein Mann einen netten Arbeitgeber, mit dem man so was bequatschen kann.

Im Dez. 2025 bist Du Fachfrau für Inso-Verfahren *lach*
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Shopgirl
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von Shopgirl »

Joar und der Tankgutschein ist dann ein geldwerter Vorteil, der berücksichtigt werden müsste.

Sauber kann hier doch nur sein, nicht auf irgendwelche Zahlungen zu verzichten.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Als Grundsatz gilt: Alle „steuerfreien“ Einkünfte stellen kein Einkommen dar und werden somit im Zusammenhang mit der Gewährung von Wohngeld nicht berücksichtigt.
https://www.sozialleistungen.info/wohng ... haushalts/

Wenn man den Satz als Tatsache ansieht, dann wäre der Tankgutschein eine gute Möglichkeit.
Aber keine Frage, die Prämie zu erhalten wäre die saubere Variante. Im schlimmsten Falle wäre die Erfolgsprämie nur ein Eigentor, wenn das Wohngeld wegfällt.
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Shopgirl
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von Shopgirl »

Gutscheine des Arbeitgebers müssten bei der Abführung an den IV berücksichtigt werden, sodass sich weniger netto ergibt.
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imker
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Re: Darf man auf Einmalzahlung verzichten ?

Beitrag von imker »

1. @ Nie_mehr_Schulden » 20. Aug 2023, 13:16:
wenn - aber ein Tankgutschein ist einkommensteuer-rechtlich keine steuerfreie Einnahme und dann ...

2. @ Shopgirl : Du hast ja sooo recht und hinzu kommt, dass die x% von dem pfändungsfreinen dann in EUR auch wieder weiger wären

3. @all und ... wenn wirklich durch (unvermeidbare) Pfändungen das Einkommen im Wohngeldbezug sich nicht absenkt, ist das (noch) so und es bleibt eine Petion n den Bundestag, dass das doch nicht wahr sein darf - mal sehen was die antworten - hoffentlich nicht so was pampiegen wie von mir, (sondern etwas verschärter ...)

Auch beim Wohngeldbezug kann nur das als einkommen gewertet werden, was zur verügung steht. wenn das anders istm, ist jedenfalls in der Insolvenz jede Vermeidungs-Aktion nicht ohne Gefahr einer RSB-Versagung - aber es wird schon jemanden geben, der das zu kommetieren weiß.
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