Beriebliche Altersversorgung

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El Torro
Wissender
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Beiträge: 103
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Beriebliche Altersversorgung

Beitrag von El Torro »

Hallo
habe mal wieder eine Frage zur BAV und Privatinso...
Meine Situation wie folgt:
seit 2 Jahren läuft Privatinso, komme aus verschiedenen Gründen erst ab Januar 21 in die Wohlverhaltensphase.
Habe 3 Unterhaltsverpflichtungen,die Ich auch bediene ohne Rückstaende.
jetzt kann ich ueber meinen Ag eine BAV abschliessen durch Entgeltumwandlung.
habe keine Pfaendungen mehr oder aehnliches seit der Insoeröfnung.
wenn ich ca 300 Euro Umwandel, ändert sich nichts bei mir an den Pfaendbaren Einkommen nichts, da Ich durch Unterhaltsfreibetraege und Unpfaendbare Zulagen sehr hoch liege.
Nun habe Ich schon Unterschiedliche Meinungen zur BAV gehört bei Privatinsolvenz.
Mei Treuhaender sagte, ich könnte die BAV abschliessen, da sich bei mir nichts an der Pfaendbarkeit aendert.
Ich kann aber nicht in die Zukunft schauen, wie lange bei mir noch die Unpfaendbaren Bezüge so hoch bleiben wie jetzt. Unterhalt kann beendet werden, also könnte mir dann wieder Gehalt fuer die Insolvenz abgenommen werden.
Könnte mir man Im Nachinein vorwerfen, mein Einkommen bewusst herabgesetzt zu haben und Einkommen zu verschleiern....man sollte ja alles bedenken.
wie gesagt, keine aktuellen Pfaendungen, nur 2 aus 2016 und 2017 , beide aus unerlaubter Handlung(Unterhaltsrückstaende), die aus der Inso rausgenommen werden. Sind aber überschaubare Betraege und mit denen
2 Glaübigern werde Ich mich schon nach der Inso schon einigen....

is bissl viel Info, aber Ich hoffe auf gute Antworten....

MfG

El Torro
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Beriebliche Altersversorgung

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beriebliche Altersversorgung" geschaut?
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luxus1805
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 230
Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: Beriebliche Altersversorgung

Beitrag von luxus1805 »

Was sind das für zwei Pfändungen? Unterhaltsrückstände?

Und wenn das Unterhaltsrückstände sind musst du die dann nach der Restschuldbefreiung ausgleichen?

Bei mir lief das so das die Unterhaltsrückstände erst garnicht mit aufgenommen wurden da meine Ex Frau die nicht zur Insolvenztabelle gemeldet hat.

Zur BAV, ich konnte eine ohne Probleme abschließen.
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