Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

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luxus1805
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Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

Beitrag von luxus1805 »

Ich bräuchte mal Hilfe.

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und mache momentan eine Fortbildung.

Es gibt momentan seitens des Insolvenzverwalter bei mir monatlich nichts zu pfänden da ich Arbeitslosengeld bekomme.

Aber im nächsten Monat bekomme ich neben dem Arbeitslosengeld noch eine Nachzahlung vom meinem Ex Arbeitgeber.

Alles beide zusammengerechnet liege ich dann drüber und es gibt was zu pfänden.

Wie mache ich das am besten,reschne ich alles zusammen und jage es durch den Pfändungsrechner und überweise dann den Überschuss an meinen Insolvenzverwalter.
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Re: Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber" geschaut?
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Käsebrot
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Re: Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

Beitrag von Käsebrot »

Für welchen Zeitraum erhältst du denn die Nachzahlung deines Arbeitgebers? In diesem Fall ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung ausschlaggebend, sondern der Zeitraum, für den du die Zahlung erhältst.
Wenn bei dem AG bereits gepfändet wurde, müsste der sich auch um die Nachzahlung kümmern. Mit dem ALG verrechnen ist Unfug.
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luxus1805
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Re: Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

Beitrag von luxus1805 »

Der Zeitraum ist Dezember also die Nachzahlung ist für Dezember.

Ich habe im Dezember meine letzte Abrechnung erhalten und da hat mein Ex Arbeitgeber auch einen Teil an meinem Insolvenzverwalter überwiesen.

Mir fiel dann auf das er die Kurzarbeit falsch berechnet hat und nun mir im nächsten Monat die Differenz überweisen wird.
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luxus1805
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Re: Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

Beitrag von luxus1805 »

Du meinst bestimmt damit das mein Ex Arbeitgeber eine neue Abrechnung machen müsste für Dezember oder täusche ich mich
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Käsebrot
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Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

Beitrag von Käsebrot »

Genau. Dein ehemaliger Arbeitgeber muss die Abrechnung für Dezember korrigieren und ggf. die Differenz an den TH überweisen. Du brauchst da gar nix machen, erst recht nicht die Nachzahlung mit dem ALG verrechnen!
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luxus1805
Wissender
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Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: Arbeitslosengeld und Nachzahlung vom Ex Arbeitgeber

Beitrag von luxus1805 »

Das ist gut.
Ich habe erst gedacht daß er mir eine gesonderte Abrechnung macht mit der Steuerklasse 6 und dann halt wollte ich die Differenz an meinem Insolvenzverwalter überweisen.
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