Naja ich will es mal so sagen.
Das Urteil ist über 1 Jahr alt.
Gemeldet hat der sich seit dem nie.
Keine Mahnung kein Kontakt im Vorfeld.
Es kam gleich die Ladung vom GV.
Naja we will see
3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Und was willst Du der geneigten Leserin, dem geneigten Leser jetzt damit sagen ?
Du hättest Dir gewünscht, dass Dein Gläubiger sich nach dem Urteil bei Dir meldet
und höflich anfragt, wann Du denn nun bitte das Geld überweisen möchtest ?
Bis zum Urteil gab es doch vermutlich einige "Kontakte" ...
( wie zB Anruf, Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid )
irgendwann hat auch der geduldigsten Gläubiger mal die Schnauze voll.
Verständlicherweise.
Findest Du nicht ?
Du hättest Dir gewünscht, dass Dein Gläubiger sich nach dem Urteil bei Dir meldet
und höflich anfragt, wann Du denn nun bitte das Geld überweisen möchtest ?
Bis zum Urteil gab es doch vermutlich einige "Kontakte" ...
( wie zB Anruf, Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid )
irgendwann hat auch der geduldigsten Gläubiger mal die Schnauze voll.
Verständlicherweise.
Findest Du nicht ?
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Gab es alles nicht.
Der hat seinen Anwalt damals gekickt und wollte das selber in die Hand nehmen.
Wie dem auch sei.
Wenn es nicht über Formfehler läuft dann gibt's halt die VInso.
Der sieht keinen Cent und das reicht mir.
VG
Der hat seinen Anwalt damals gekickt und wollte das selber in die Hand nehmen.
Wie dem auch sei.
Wenn es nicht über Formfehler läuft dann gibt's halt die VInso.
Der sieht keinen Cent und das reicht mir.
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Ach so ... verstehe ... Du hast keine Schulden gemacht, sondern einen Prozess verloren und sollst jetzt zahlen, vermutlich Schadensersatz ?
Bei 2.300,- € netto und vier Kindern ist bei Dir ja nichts pfändbar,
dass weiß Dein Gläubiger jetzt nach der 'Vermögensauskunft',
ob er trotzdem eine Lohnpfändung versucht ?
Wer weiß.
Vielleicht versucht er eine Kontopfändung, schon, um Dich zu ärgern ?
Wenn Du allein deswegen ein Inso-Verfahren machen willst,
dann bekommt Dein Gläubiger von Deinen 3.000,-€ vermutlich doch etwas ab,
kann aber auch sein, dass alles für die Verfahrenskosten draufgeht.
Immerhin bekommt der IV davon schon mal 40% ...
Bei 2.300,- € netto und vier Kindern ist bei Dir ja nichts pfändbar,
dass weiß Dein Gläubiger jetzt nach der 'Vermögensauskunft',
ob er trotzdem eine Lohnpfändung versucht ?
Wer weiß.
Vielleicht versucht er eine Kontopfändung, schon, um Dich zu ärgern ?
Wenn Du allein deswegen ein Inso-Verfahren machen willst,
dann bekommt Dein Gläubiger von Deinen 3.000,-€ vermutlich doch etwas ab,
kann aber auch sein, dass alles für die Verfahrenskosten draufgeht.
Immerhin bekommt der IV davon schon mal 40% ...
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Ja genau darum geht's.
Wenn das vorher unklar war dann sorry.
Weisst Du wie lange die Bearbeitungszeit dauert bei Lohnpfändung ?? Kommt aufs Arbeitsvolumen vom Gericht an oder ?? Selbiges gilt für das Bankkonto ??
Danke und Gruß
Wenn das vorher unklar war dann sorry.
Weisst Du wie lange die Bearbeitungszeit dauert bei Lohnpfändung ?? Kommt aufs Arbeitsvolumen vom Gericht an oder ?? Selbiges gilt für das Bankkonto ??
Danke und Gruß
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Ich vermute auch das er eine von beiden Möglichkeiten nutzt aus reiner Gehässsigkeit
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Er kann auch beides versuchen.
Und Dir dazu noch den GV schicken.
Müsste er halt alles erstmal selbst bezahlen.
Und wenn er durch die 'Vermögensauskunft' schon weiss,
dass bei Dir nichts zu holen ist,
warum sollte er dann dafür noch Geld ausgeben ?
Wie lange das dauern würde ?
Kann man gar nicht sagen.
Wann erteilt der Gläubiger den Auftrag ?
Wie viel hat das Gericht zu tun ?
Wie ist die personelle Besetzung dort ?
Krankenstand, Urlaubszeit ?
Das kann von zwei Wochen bis drei Monate dauern.
'Normal' läßt man sich vom Richter eine 'Vollstreckungsklausel' ins Urteil schreiben,
hat er das nicht gleich gemacht, muss er das erst wieder beantragen.
Dauert wieder.
Gilt für Lohn- und Kontopfändung gleich.
Oder mehr. Oder weniger.
Und Dir dazu noch den GV schicken.
Müsste er halt alles erstmal selbst bezahlen.
Und wenn er durch die 'Vermögensauskunft' schon weiss,
dass bei Dir nichts zu holen ist,
warum sollte er dann dafür noch Geld ausgeben ?
Wie lange das dauern würde ?
Kann man gar nicht sagen.
Wann erteilt der Gläubiger den Auftrag ?
Wie viel hat das Gericht zu tun ?
Wie ist die personelle Besetzung dort ?
Krankenstand, Urlaubszeit ?
Das kann von zwei Wochen bis drei Monate dauern.
'Normal' läßt man sich vom Richter eine 'Vollstreckungsklausel' ins Urteil schreiben,
hat er das nicht gleich gemacht, muss er das erst wieder beantragen.
Dauert wieder.
Gilt für Lohn- und Kontopfändung gleich.
Oder mehr. Oder weniger.
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Danke für die Infos.
Ich werde dann entsprechend berichten.
VG
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