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Mit der Post vom Inkassobüro trifft häufig auch ein vorgefertigtes Schuldanerkenntnis ein, welches Schuldner unterschreiben sollen. Viele tun dies blauäugig, meist aus Unwissenheit und Angst vor weiteren Konsequenzen.
Doch mit der Unterschrift fangen viele Probleme erst an. Daher möchte ich erklären, was es mit dem Schuldanerkenntnis auf sich hat und wie Sie auf dessen Eintreffen reagieren können.
Bei einem Schuldanerkenntnis handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag, in dem ein Schuldner das bestehende Schuldverhältnis gegenüber dem Gläubiger anerkennt.
Anders ausgedrückt, ein Schuldner gibt schriftlich zu, dass er seinem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag schuldet.
Dieses Eingeständnis klingt bei berechtigten oder scheinbar berechtigten Schulden zunächst gar nicht so verwerflich, hat aber seine Tücken. Denn viele Inkassobüros nutzen das Schuldanerkenntnis, um mit weiteren Forderungen an den Schuldner heranzutreten.
Die Unterschrift auf dem entsprechenden Vertrag wird als scheinbar unkomplizierter und kostengünstigerer Ausweg dargestellt.
Gleichzeitig drohen unseriöse Inkassobüros mit Vollstreckungsverfahren und weiteren Kosten, wenn der Schuldner die Unterschrift nicht leistet. Dieses Vorgehen ist natürlich nicht nur unseriös, sondern zwingt den Schuldner auch in eine Drucksituation in der die meisten Schuldner das aus Ihrer Sicht harmlose Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Das Schuldanerkenntnis ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert. Einmal unterschrieben ist es rechtlich bindend, mit allen sich daraus ergebenden weitreichenden Folgen.
Ein Widerruf ist nicht mehr möglich. Ein notarielles Schuldanerkenntnis beispielsweise besitzt nicht nur volle Rechtskraft. In Verbindung mit einer Vollstreckungsunterwerfung gilt es als Vollstreckungstitel und berechtigt zur Zwangsvollstreckung.
Rechtlich gibt es zwei verschiedene Arten von Schuldanerkenntnissen. Zum Einen gibt es das abstrakte bzw. konstitutive Schuldanerkenntnis, welches der §781 BGB definiert.
Bei der anderen Form handelt es sich um das deklatorische Schuldanerkenntnis, welches gesetzlich nicht geregelt ist.
Bei einem abstrakten beziehungsweise konstitutiven Schuldanerkenntnis gibt es wesentliche Unterschiede. Zunächst ist es nur in schriftlicher Form möglich. Für das Schriftstück ist aber kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben. Daraus ergibt sich Gestaltungsspielraum bei der Formulierung. Unterschreiben Sie es, gestehen Sie also nicht nur die ursprüngliche Schuld zu. Sie erklären sich auch dazu bereit, den im Vertrag beschriebenen neuen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Dieses abstrakte bzw. konstitutive Schuldanerkenntnis wird Ihnen von Inkassounternehmen als vorgefertigtes Schriftstück vorgelegt.
Entscheidend ist bei dem abstrakten Schuldanerkenntnis, dass Sie eine neue Verbindlichkeit neben Ihrer ursprünglichen Schuld eingehen.
Ein Beispiel: Sie müssen eine Kreditsumme von 2.000 Euro zurückzahlen. Mit dem Schuldanerkenntnis bestätigen Sie nicht nur, dass diese Forderung korrekt ist und verpflichten sich zu dieser Rückzahlung.
Sie erklären sich darüber hinaus auch noch bereit, weitere Zahlungen zu leisten. Welche das sind, hängt von der individuellen Formulierung des Schuldanerkenntnisses ab, das Ihnen ein Inkassobüro zukommen lässt. Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie also zusätzliche Schulden auf sich.
Ein Beispiel eines Schuldanerkenntnisses, was Sie auf keinen Fall unterschreiben sollten:
Mit diesem gehen Sie keine neue Verbindlichkeit ein. Sie akzeptieren die bestehende Schuld, ohne dass daraus weitere Forderungen resultieren. Gleichzeitig bedeutet das Schuldanerkenntnis einen bewussten Verzicht auf Einwände gegen die bestehende Forderung. Da deklatorische Schuldanerkenntnisse rechtlich nicht geregelt sind, sind sie auch formlos möglich. Das bedeutet, sie erfordern nicht zwangsweise die Schriftform. Um dieses Schuldanerkenntnis einzugehen, müssen sich Schuldner und Gläubiger über ein bestehendes Schuldverhältnis einig sein.
Ein Schuldanerkenntnis per se stellt nicht immer das Problem dar, sondern das, was Inkassobüros daraus machen. Die vorgefertigten Formulare erlauben es nämlich, Forderungen unterzubringen, die nicht gerechtfertigt sind. So werden beispielsweise irgendwelche Fantasiegebühren, hohe Zinsen, Auslagen für die Inkassounternehmen oder Ähnliches erhoben.
Es entstehen also weitere Kosten, die sich zudem schnell summieren, wenn Sie meist eh schon Schwierigkeiten haben, sie zu begleichen.
Für Viele beginnt so erst der Weg in die Schuldenfalle.
Da der Vertrag rechtlich bindend ist, eröffnet er auch dementsprechenden Handlungsspielraum. Da Sie Ihre Schuld vertraglich anerkennen, gestehen Sie dem Gläubiger zu, rechtlich gegen Sie vorzugehen.
Gleichzeitig kehrt das Schuldanerkenntnis die Beweislast um. Der Gläubiger muss nicht mehr nachweisen, dass die ursprüngliche Schuld gerechtfertigt ist. Unabhängig davon, ob das zutrifft oder nicht. Geht es vor Gericht, kann ein Gläubiger mit Ihrem Schuldanerkenntnis ein schnelles Urteil erwirken und gegebenenfalls eine Zwangsvollstreckung betreiben. Wichtig ist zudem, dass mit dem Schuldanerkenntnis die Verjährung Ihrer Schulden neu festgelegt wird. Und diese wird üblicherweise mit einem Zeitraum von 30 Jahren festgelegt.
Haben Sie als Schuldner ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, so haben Sie einseitig erklärt, dass eine Schuld korrekt ist und der Gläubiger damit 30 Jahre lang diese Schuld bei Ihnen, notfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers, eintreiben kann. Diese einseitige Willenserklärung ist rechtlich bindend und kann nicht widerrufen werden.
Vorweg: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und noch viel wichtiger: Suchen Sie sich Hilfe!
Informieren Sie sich, welche Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist. Neben wertvollen Tipps in unserem Forum bietet es sich an, wenn Sie sich Unterstützung durch eine karitative Schuldnerberatung suchen.
Karitative Einrichtungen stellen ihre Beratung kostenfrei für Sie zur Verfügung. Sie erhalten konkrete Ratschläge zu Ihrer finanziellen Situation, ohne dass durch die Schuldnerberatung weitere Kosten entstehen.
Zudem bieten viele karitative Einrichtungen ihre Beratung inzwischen auch anonym online an. Sie können Fragen zum Schuldanerkenntnis stellen, ohne persönliche Daten wie Namen oder E-Mail-Adresse preiszugeben.
Das nimmt vielen Schuldnern die Hemmschwelle, einem Fremdem Ihre privaten finanziellen Probleme anzuvertrauen.
Wo auch immer Sie sich Hilfe suchen: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis, ohne es richtig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Das bezieht sich neben der grundsätzlichen Richtigkeit der Forderung auch auf deren Höhe. Verwirrende Formulierungen sollten Sie sich erklären lassen. So ersparen Sie sich böse Überraschungen.
Für alle Fragen rund um Schuldanerkenntnisse können Sie sich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.
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Sehr wertvolle Info zum Thema Schuldanerkenntnis
lg
Sudabeh (thehellion)