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Wenn der Brief des Gerichtsvollziehers erstmal im Briefkasten landet sitzt der Schreck tief. Wichtig ist jetzt erstmal die Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Ich habe 5 Tipps für dich, wie du mit dem Gerichtsvollzieher gut klarkommen wirst – vor den Tipps aber erstmal ein paar grundlegende Informationen:
Wenn du Schulden hast und bereits einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht erhalten hast, dann ist der Gerichtsvollzieher ein vom Gläubiger beauftragter Beamter, der bei dir voraussichtlich nach pfändbaren Gegenständen suchen soll. Wenn er keine pfändbaren Gegenstände findet, dann wird er dir wahrscheinlich die eidesstattliche Versicherung abnehmen.
Normalerweise wird er also zuerst unangemeldet bei dir erscheinen und um Einlass bitten. Sollte er dich beim ersten Mal nicht antreffen, dann wird er einen Termin in deinem Briefkasten hinterlassen.
Wenn du zum Termin, den der Gerichtsvollzieher dir vorgegeben hat nicht da sein kannst, dann solltest du dringend Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufnehmen und ihm deine Situation erklären. Er wird dann gemeinsam mit dir normalerweise einen neuen Termin finden. Bitte versuche jedoch immer zu dem vorgeschlagenen Termin zu Hause zu sein! Lädt er dich ins Büro ein, dann solltest du auch diesen Termin wahrnehmen. Sprich ggf. mit deinem Arbeitgeber, dass du zu diesem Zeitpunkt frei bekommst oder die Zeit nacharbeiten kannst. Ich erkläre gleich, warum du die Termine bestmöglichst wahrnehmen solltest!
Solltest du zu einem vereinbarten Termin nicht zu Hause sein und dich nicht bei deinem Gerichtsvollzieher gemeldet haben, dann kann es tatsächlich passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einem Schlüsseldienst deine Wohnungstür öffnen lässt.
Er hat das Recht dazu und kann dann deine Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Du solltest ALLES dafür tun, dass es nicht so weit kommt.
Wenn der Gerichtsvollzieher vom Gläubiger den Auftrag erhalten hat dir bei einer fruchtlosen Pfändung die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, dann kann der Gerichtsvollzieher auch einen Haftbefehl gegen dich erlassen.
Das bedeutet, dass du dann in sämtlichen Verkehrskontrollen, Polizeikontrollen zuerst mal durch die Polizei mit aufs Revier genommen werden kannst. Notfalls kann das sogar bedeuten, dass eine sog. Beugehaft gegen dich erlassen wird. Das bedeutet, dass du so lange ins Gefängnis gehst, bis du die eidesstattliche Versicherung abgibst.
Der Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was er zu Geld machen kann und was nicht zum normalen Hausstand gehört. Zu den alltäglichen, normalen Gegenständen gehören zum Beispiel die Einrichtung (Schrank, Bett, Kommode, Stühle / Sofa, Tisch etc.), aber auch Elektrogeräte (Fernseher, Ofen, Mikrowelle, Kühlschrank, Waschmaschine etc.). Er darf auch keine Kleidung pfänden, solange diese den üblichen Wert nicht übersteigt. Ein Echtpelzmantel könnte also durchaus gepfändet werden.
Eine alte Schrottmöhre – die nichtmal geschenkt jemand haben will – wird den Gerichtsvollzieher nicht interessieren. Solltest du aber ein wertvolles, oder gar neues Auto haben, dann ist es möglich, dass der Gerichtsvollzieher dein Auto pfändet! Es spielt hier eine große Rolle, was am Ende für den Gläubiger bei der Verwertung „rum kommt“.
Es wird zwar darüber gefachsimpelt, dass Autos die zwingend für den Arbeitsweg benötigt werden unpfändbar sind.
Das ist nicht ganz der Fall: Auch wenn das Auto zwingend benötigt wird um zur Arbeit zu kommen ist es für den Gerichtsvollzieher möglich eine sog. Austauschpfändung vorzunehmen. Das bedeutet: Dein wertvolles Auto weg und du bekommst ein älteres Auto (oder darfst es dir kaufen).
Der Gerichtsvollzieher darf in der Wohnung davon ausgehen, dass alles was in der Wohnung ist, dem Schuldner gehört. Die Eigentumsverhältnisse müssen von ihm nicht geprüft werden. Wenn ein Gegenstand nicht dir gehört, dann musst du im Nachhinein über eine sog. Drittwiderspruchsklage den Gegenstand zurückzufordern.
Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich alle Räume betreten, die auch der Schuldner betreten darf. Genauso darf er auch davon ausgehen, dass die Gegenstände dem Schuldner gehören.
Bevor Räume von den Kindern oder den Mitbewohnern in das Auge des Gerichtsvollziehers geraten, solltest du dir meine persönlichen 5 Tipps durchlesen, die ich dir mit auf den Weg geben will.
Als Allererstes vorab: Keine Panik! Wenn du noch keine Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern gemacht hast, dann stellst du dir sicher alles viel schlimmer vor als es ist. Bitte hab keine Panik, dass der Gerichtsvollzieher dein Handy, deinen Fernseher oder deine Playstation pfändet – glaub mir bitte – mich haben vor meiner Privatinsolvenz mindestens 10 verschiedene Gerichtsvollzieher besucht. Befolgst du meine Tipps bist du auf einer sehr sehr sicheren Seite, dass das nicht passieren wird. Mir wurde noch nie etwas aus meiner Wohnung gepfändet.
Mach dir bitte immer bewusst: Der Gerichtsvollzieher trifft täglich 5-6 Menschen, die alle verschiedene Gründe für Schulden haben. Oft wird er dabei angepöbelt, nicht hereingelassen oder ihm wird unnötig Mehrarbeit gemacht.
Willst du also ein gutes Verhältnis mit dem Beamten haben, dann kannst du ihm freundlich die Tür öffnen, ihm gern einen Kaffee anbieten und ihn einfach nur als Menschen sehen, der seinen Job macht. Glaub mir: Du wirst aus deiner Freundlichkeit später profitieren.
Nichts ist ärgerlicher, als vor verschlossener Wohnung zu stehen. Nicht nur, dass der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit hat deine Wohnung auch in deiner Abwesenheit mit einem Schlüsseldienst zu öffnen – er kann notfalls auch einen Haftbefehl gegen dich erlassen.
Besser ist es ihn zu kontaktieren, ihm mitzuteilen, dass du nicht da sein wirst und ob es möglich ist einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Der Gerichtsvollzieher hört ständig Ausreden, aber selten mal einen ehrlichen Schuldner – bist du bei seinen Fragen schon ehrlich, dann kann er davon ausgehen, dass du später (nämlich wenn es ans Eingemachte geht) auch ehrlich sein wirst.
Nichts ist unglaubwürdiger als eine präparierte Wohnung. Hast du einen Röhrenfernseher, obwohl du sonst eine durchschnittlich alte Einrichtung hast, dann passt das nicht ins Bild.
Liegt ein Playstation Controller herum, aber es ist keine Playstation zu finden, dann wirkt das inszeniert.
Genauso wirkt es unehrlich, wenn du sagst, dass du kein Handy hast – aber ein Handyladekabel herumliegt.
Manche Gläubiger lassen eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher zu, so dass du als Schuldner mit ihm direkt die offene Forderung in Raten bezahlen kannst. Dabei solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du realistische Raten anbietest. Kannst du die Forderung nicht bezahlen, dann ist das so – das passiert täglich hunderten Menschen in Deutschland. Viel wichtiger ist es, dass du deine Ausgaben und Einnahmen kennst und weißt, was du dem Gerichtsvollzieher anbieten kannst ohne selbst andere Schulden zu machen.
Nochmal – und das kann ich nicht oft genug wiederholen: Der Gerichtsvollzieher ist eigentlich ein sehr friedliebender Mensch, der im Normalfall nur dann ziemlich böse werden kann, wenn man ihn nicht ernst nimmt, oder ihm Steine in den Weg legt.
Für alle Fragen rund um den Gerichtsvollzieher und wie du damit Geld sparen kannst, kannst du dich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.
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