Baldiges Ende der Insolvenz

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AdiDana
Wissender
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Beiträge: 155
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Baldiges Ende der Insolvenz

Beitrag von AdiDana »

Hallo,

ich bin neu hier angemeldet, aber schon lange Mitleser (auch im alten Forum).
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Ratschläge, das hat mir schon so oft weiter geholfen.

Jetzt bin ich heute in 14 Tagen fertig mit der Insolvenz. Aber wie wird das denn genau ablaufen? Ich habe heute von meinem Arbeitgeber gehört, dass die so lange die Pfändungen weiter abführen, bis sie quasi "zurück gepfiffen" werden, also ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass das Ende der Insolvenz bestätigt.
Ich dachte in meiner immer positiven Denkart, dass die nur noch bis zum 24.01. die Pfändung berechnen (also pipapo 3/4 des Monatsgehaltes mit Pfändung und 1/4 ohne Pfändung).. da lag ich wohl falsch :(

Meine konkrete Frage lautet also: Darf der Arbeitgeber erst mal weiter pfänden? Muss/kann ich etwas tun, um den Vorgang zu beschleunigen? Auf was muss ich warten? Treuhänder? Gericht?

Viele Grüße
AdiDana
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Baldiges Ende der Insolvenz

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Hi AdiDana,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Baldiges Ende der Insolvenz" geschaut?
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arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Baldiges Ende der Insolvenz

Beitrag von arreis »

Ich kann dazu nur wiedergeben, was ich bislang dazu gelesen hab. Dein Gehalt wird bis zum Ende der PI gepfändet, in Deinem Fall würde dies bedeuten, dass 24/31 an den TH gehen und 7/31 bei Dir bleiben.

Es kommt wohl häufig vor, dass über das End der PI hinaus noch weiter gepfändet wird, diese Gelder bekommst Du aber alle zurück.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Baldiges Ende der Insolvenz

Beitrag von caffery »

Das ist nach meinem Kenntnisstand (und ehrlich gesagt auch zu meiner tiefsten Verblüffung) rechtlich nicht abschließend geklärt.

Klar ist nur, dass Beträge die für die Monate nach der RSB abgeführt wurden natürlich erstattet werden wenn Arbeitgeber länger abführen sollten. Das sollten sie zwar streng genommen nicht, es passiert aber in der Praxis leider sehr häufig.

Was aber den Monat in welchen die Beendigung fällt betrifft gibt es meines Wissens nach klare Regelung.

Ich persönlich habe noch nie erlebt, dass es so läuft wie arreis sagte. Das wäre auch m.E. nicht logisch.

Wenn wir Deinen Fall als Beispiel nehmen erlebe ich viel häufiger, dass der komplette Monat Januar in der Masse bleibt und verteilt wird. Was aber noch unlogischer ist. In aller aller Regel lassen die Betroffenen es aber gut sein. Wahrscheinlich weil sie froh sind, dass es vorbei ist.

Richtig und logisch ist das aber nicht. Schließlich wird ja auch der erste Monat der Insolvenz weder anteilig "gepfändet", noch komplett frei belassen. Was aber rein rechnerisch logisch wäre, wenn man den letzten Monat komplett in der Masse belässt.

Passiert beides (sowohl der erste als auch der letzte Monat komplett - was nach meiner Erfahrung leider eher die Regel ist) werden nämlich beim Beispiel eines 5-jährigen Insolvenzverfahrens insgesamt 61 Monate lang Gehalt abgetreten. Obschon es ja wohl unstrittiger Weise eigentlich 60 sein sollten.

Meiner Meinung nach - sowie auch allen Regeln der Logik nach - sollte entweder sowohl der erste, als auch letzte Monat anteilig abgeführt werden (was ich noch nie erlebt hätte) oder aber der erste komplett und der letzte überhaupt nicht (was leider eher die Ausnahme darstellt) oder umgekehrt (wovon ich auch noch nie gehört hätte).

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn Du Sportsgeist hast, dann bestehe aufgrund des vorgenannten Zusammenhangs darauf, dass Dir die komplette Januarabtretung erstattet wird, falls dies nicht automatisch geschehen sollte.
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S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: Baldiges Ende der Insolvenz

Beitrag von S.Nitschke »

AdiDana hat geschrieben: 10. Jan 2019, 13:47
Ich habe heute von meinem Arbeitgeber gehört, dass die so lange die Pfändungen weiter abführen, bis sie quasi "zurück gepfiffen" werden, also ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass das Ende der Insolvenz bestätigt.
Der Arbeitgeber hat die Abtretungserklärung zu beachten.

In der Anlage 3 Ziffer II. zum Insolvenzantrag haben Sie erklärt:

"Für den Fall der gerichtlichen Bestimmung eines Treuhänders (§ 288 Satz 2 InsO) trete ich hiermit meine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an den Treuhänder ab."

Der AG ist im Folgemonat nicht mehr befugt den Lohn um den pfändbaren Anteil zu kürzen.

Strittig ist derzeit nur ob das Ende der Abtretungserklärung Stichtagsbezogen erfolgen kann oder nicht.
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