WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Joki
Wissender
Reaktionen: 2
Beiträge: 128
Registriert: 24. Sep 2019, 15:28

WVP

Beitrag von Joki »

Ich bin es nochmal :D,
im Moment verstehe ich den gesamten Ablauf einer Privatinsolvenz nicht mehr, meinen Eröffnungsbeschluss vom Amtsgericht Essen zur Insolvenz habe ich im Dez 2018 bekommen.... komme ich dann automatisch irgendwann in die WVP .... was ändert sich denn dann für mich .
Wenn ich mich hier durchs Forum lese kommt der eine früher der andere später in die WVP .
Ich glaube ich brauch eine Erklärung für einen „Doofen“....
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: WVP

Werbung

Hi Joki,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "WVP" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: WVP

Beitrag von tidus82 »

Dazu hab ich einen - aus meiner Sicht - ganz netten Post verfasst: https://schuldner-community.de/privatinsolvenz/
Vielleicht guckst da erstmal, und wenn du dann noch Fragen hast, dann darfst du sie gern stellen :)
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: WVP

Beitrag von Witwe Bolte »

Dann versuch ich mal ne Kurzform:
Es gibt zwei (2) Verfahren:

1. Das Insolvenzverfahren
Es beginnt, wenn ein Eigenantrag eines Schuldners (oder ein Fremdantrag eines Gläubigers) beim Gericht eingegangen ist und das Gericht dann beschließt: " ... so, ab heute 11:11 Uhr ist das Inso-Verfahren über das Vermögen von ... eröffnet."
Es endet, wenn das Gericht beschließt: "So, ab heute ist das Inso-Verfahren aufgehoben."
Wie lange das dauert, weiß vorher keiner. Es hängt wohl vom Insolvenzverwalter ab und davon, wie aufwendig das Verfahren ist - und von ... was weiß ich.
Zweck des Verfahrens ist, dass der Insolvenzverwalter das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners einsammelt (das gehört dann zur "Insolvenzmasse") und nach Abzug seiner Rechnung (des IV) und der Gerichtskosten den Rest an die Gläubiger verteilt.

2. Das Restschuldbefreiungsverfahren
(gibt es nur für "natrliche Personen", nicht für "juristische" wie eine GmbH usw)
Es beginnt (nur auf Antrag!), wenn das Inso-Verfahren beginnt und es endet immer pünktlich nach sechs Jahren (es sei denn, das Inso-Verfahren wird früher beendet).
Der Schuldner muss in seinem Antrag unterschreiben, dass er sein gesamtes pfändbares Einkommen für die Zeit von sechs Jahren an den Insolvenzverwalter abtritt ("Abtretungserklärung").
Erfüllt der Schuldner brav seine "Obliegenheitspflichten" (gem. Inso $ 295), dann bekommt er nach Ablauf der sechs Jahre die "Restschuldbefreiung".
(Oder eben auch nicht, wenn er nicht "brav" war)

Umgangssprachlich wird die Zeit nach Aufhebung des Inso-Verfahrens (s. 1.) bis zum Ende des RSB-Verfahrens (s.2.) als "Wohlverhaltensphase" bezeichnet.
Diesen Begriff gibt es m.W. in der Insolvenz-Ordnung aber gar nicht.

Das Inso-Verfahren (Nr. 1) dauert bei den meisten "normalen" Schuldnern (und Insolvenzverwaltern) wohl so ca. 18 bis 36 Monate - es kann aber auch sechs Jahre und länger dauern.

Im Inso-Verfahren (Nr. 1) und im RSB-Verfahren (Nr. 2) hat der Schuldner unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Erbt er z.B. im Inso-Verfahren, dann bekommt sein Insolvenzverwalter alles (100%).
Erbt er im RSB-Verfahren, dann bekommt der IV die Hälfte (50%), die anderen 50% darf der Schuldner behalten.
Gewinnt der Schuldner im Inso-Verfahren im Lotto, bekommt der IV alles (100%).
Gewinnt der Schuldner im RSB-Verfahren im Lotto, bekommt der IV nichts (0%).

So, jetzt könnte man noch etwas länger Weiterschreiben ...
Oder man liest selbst in der InsO, z.B. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO
oder hier im Forum.

Oder fragt, wenn man zu bestimmten Themen was wissen will.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: WVP

Beitrag von Witwe Bolte »

... und ich Depp mach mir hier die Arbeit, anstatt auf tidus82 Eingangsseite zu verweisen! :x
3
2 Bild 1 Bild
Joki
Wissender
Reaktionen: 2
Beiträge: 128
Registriert: 24. Sep 2019, 15:28

Re: WVP

Beitrag von Joki »

Dankeschön......
0
Joki
Wissender
Reaktionen: 2
Beiträge: 128
Registriert: 24. Sep 2019, 15:28

Re: WVP

Beitrag von Joki »

Dankeschön......
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: WVP

Beitrag von Witwe Bolte »

... ist ja gut, einmal reicht ... :)
0
Antworten