Hallo, folgendes Problem. Ich lebe alleine habe allerdings 1 Sohn 11Jahre der bei seiner Mutter lebt. Ich zahle Unterhalt und es wurde vor Jahren auf meinem P Konto der Freibetrag auf ca 1580€ erhöht.Das Kind steht komplett bei der Mutter auf der Lohnsteuerkarte aber wir haben beide das Sorgerecht. Ich befinde mich seit 2 Jahren in der Insolvenz. Seit Dezember 2019 Pfändet der Insolvenzverwalter auch bei meinem Arbeitgeber und zwar für eine alleinstehende Person das mir nur 1080€ ausgezahlt wurden. Der Arbeitgeber sagt das wäre so der hat anscheinend keine Ahnung. Wie kann ich vor gehen. Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber?
Mit freundlichen Grüßen
Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
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Re: Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
Hi Apfel85,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe." geschaut?
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Re: Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
Dein Arbeitgeber handelt für sich erstmal richtig, denn der haftet für falsch abgeführte Beträge. Wenn der IV/TH jetzt eine andere Aufforderung schickt, dann sind ihm erstmal die Hände gebunden.
Du solltest dich unbedingt sofort an dein zuständiges Gericht wenden und die Unterhaltsverpflichtung klar stellen. Dein Antrag gilt erst ab Monat der Antragstellung, für Dezember kannst du allenfalls auf das Wohlwollen deines AG bzw. des IV/TH hoffen. Dann hast du einen Beschluss aus dem klar hervorgeht, dass dein AG dein Kind bei der Pfändung berücksichtigen muss. Und dein AG muss entsprechend abführen, da er ansonsten dir ggü. haftet.
Du solltest dich unbedingt sofort an dein zuständiges Gericht wenden und die Unterhaltsverpflichtung klar stellen. Dein Antrag gilt erst ab Monat der Antragstellung, für Dezember kannst du allenfalls auf das Wohlwollen deines AG bzw. des IV/TH hoffen. Dann hast du einen Beschluss aus dem klar hervorgeht, dass dein AG dein Kind bei der Pfändung berücksichtigen muss. Und dein AG muss entsprechend abführen, da er ansonsten dir ggü. haftet.
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Re: Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
Ich habe gerade noch einmal in die Pfändungstabelle geguckt. Pfändungen beginnen dort erst bei 1180 Euro. Sind die o.g. 1080 Euro ein Tippfehler?
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Re: Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
weiß der Arbeitgeber denn von deiner Elternschaft ? evt. sind auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zu überprüfen ?
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
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Re: Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
Der Grundfreibetrag beträgt 1179,99 Euro.
Wenn dem Arbeitgeber Deine Unterhaltsverpflichtung bekannt ist, hat er diese auch bei der Abtretung zu berücksichtigen. Dies von sich aus abzuändern, steht ihm nicht zu. Genauso wenig wie dem Insolvenzverwalter. Es müsste dazu zwingend ein Gerichtsbeschluss ergehen.
Wenn der Arbeitgeber bereits von Deinem Kind weiß, verhält er sich falsch. Wenn nicht, würde ich ihm das einfach mal mitteilen und dies etwa mit einer Geburtsurkunde unterfüttern.
Wenn dem Arbeitgeber Deine Unterhaltsverpflichtung bekannt ist, hat er diese auch bei der Abtretung zu berücksichtigen. Dies von sich aus abzuändern, steht ihm nicht zu. Genauso wenig wie dem Insolvenzverwalter. Es müsste dazu zwingend ein Gerichtsbeschluss ergehen.
Wenn der Arbeitgeber bereits von Deinem Kind weiß, verhält er sich falsch. Wenn nicht, würde ich ihm das einfach mal mitteilen und dies etwa mit einer Geburtsurkunde unterfüttern.
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Re: Insolvenz Pfändung Freibetrag wird nicht eingehalten Hilfe.
Das Gesetz sagt was anderes. Gemäß § 850c ZPO hat der Arbeitgeber von sich aus den Sohn zu berücksichtigen (§ 850c Absatz 1 Satz 2 ZPO). Das muss der Arbeitgeber auch selbst ermitteln (im Rahmen seiner Möglichkeiten). Es ist ja aber nicht so schwierig, die tatsächliche Unterhaltsleistung zu ermitteln. Warum sollte in sooo einem klaren Fall das Amtsgericht einen Klarstellungsbeschluss erlassen? Dem Arbeitgeber sind auch nicht die Hände gebunden. Rein auf Zuruf - egal ob von einem Gläubiger oder von dem InsoVerwalter- geht garnichts.Käsebrot hat geschrieben: ↑14. Jan 2020, 09:42 Dein Arbeitgeber handelt für sich erstmal richtig, denn der haftet für falsch abgeführte Beträge. Wenn der IV/TH jetzt eine andere Aufforderung schickt, dann sind ihm erstmal die Hände gebunden.
Du solltest dich unbedingt sofort an dein zuständiges Gericht wenden und die Unterhaltsverpflichtung klar stellen. Dein Antrag gilt erst ab Monat der Antragstellung, für Dezember kannst du allenfalls auf das Wohlwollen deines AG bzw. des IV/TH hoffen. Dann hast du einen Beschluss aus dem klar hervorgeht, dass dein AG dein Kind bei der Pfändung berücksichtigen muss. Und dein AG muss entsprechend abführen, da er ansonsten dir ggü. haftet.
Ich meine gar, auf ein Wohlwollen braucht der Threadersteller nicht hoffen. Der Betrag ist unberechtigt an die Masse gezahlt worden. Fraglich natürlich nur, ob jetzt der TE tatsächlich das vom Arbeitgeber einfordert oder gar klagt.
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