Nebenjob

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Budi7
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Registriert: 5. Dez 2019, 19:19

Nebenjob

Beitrag von Budi7 »

Hallo zusammen,
ich arbeite Vollzeit und übe seit September einen Nebenjob aus.
Seit August habe ich ein weiteres Kind bekommen.

Nun zu meinen Problemen:

1) Mein Arbeitgeber führt immer noch nicht die neuen Beträge ab, obwohl ich bereits die Geburtsurkunde eingereicht habe, er beruft sich darauf keine Info vom Treuhänder erhalten zu haben.

2) Mein Arbeitgeber führt einfach die Hälfte meines Einkommens im Nebenjob an den Treuhänder ab! Er teilt mit, so lange er keine
Auskunft vom Treuhänder hat dies so handzuhaben.

3) Der Treuhänder hat einen Zusammenlegungsantrag gestellt.
Ich habe darauf hin das Gericht gebeten, meinen Nebenjob wie Überstunden zu behandeln.
Die haben das nun an den Treuhänder weitergeleitet. Entscheidet sowas nicht das Gericht ? Das Amtsgericht konnte mir auch nicht wirklich eine Antwort geben.

Was meint ihr soll ich tun um die Lage in den Griff zu bekommen en ?

Lg budi7
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Nebenjob

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Hi Budi7,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nebenjob" geschaut?
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Käsebrot
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Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Nebenjob

Beitrag von Käsebrot »

Das mit dem Nebenjob ist so absolut nicht korrekt. Was richtig ist, ist, dass das Gericht den Treuhänder dazu um eine Stellungnahme bittet, bevor es eine Entscheidung trifft. Das ist einfach so, vermutlich um deine Angaben nochmal bestätigen zu lassen. Ansonsten könntest du ja weiß Gott was behaupten.
Aber pauschal die Hälfte abziehen ist falsch, der AG müsste diesen Betrag zu deinem normalen Einkommen hinzurechnen und dann nach Tabelle pfänden.

Bezüglich des Kindes kann ich dir leider nicht weiterhelfen, würde aber ggf. nen Dreizeiler an den TH schicken mit der Bitte, dies ggü. dem AG richtig zu stellen. Ich kann mir git vorstellen, dass der dann nachzahlen muss, weil er ja auch dir als Schuldner gegenüber haftet.
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