Mahlzeit
Folgen Situation :
Seit 07/25 Krankgeschrieben in meinem Beruf.( Konti Schicht )
Stationäre Reha gemacht + Ambulante Nachsorge.
GDB 30%
Seit 01/26 in der Privatinsolvenz
seit 02/26 Gerichtliche Betreuerin über Vermögenswerte. ( mindestens die nächsten 3 Jahre ) kein eigenen Zugriff.
Beziehe seit 07/25 Krankengeld. Ca 2100 Euro- wovon dann eben gepfändet wird.
Mein Grundgehalt betrifft 3500 Euro mit einem Stundenlohn von 24 Euro.
2020 bis 23 Ausbildung im Unternehmen gemacht, dann direkte Übernahme bis heute. ( fast 6 Jahre )
Urlaub aus 2025 noch 26 Tage, aus 26 noch kein Urlaub genommen. Überstundenkonto 55 STD.
Ein BEM Gespräch steht noch aus. bin aber momentan mit 2 Bewerbungsprozessen ( extern) wo die Stellen erstmal Interessant sind + Leidensgerechter für mein Krankheitsbild. Eventueller Stellenbeginn 01.09
Irgendwo habe ich mit meinem jetzigen AG abgeschlossen, will aber natürlich taktisch am besten ins BEM Gespräch gehen und auch taktisch für mich das beste Rausholen falls zu einer Kündigung oder Aufhebungsvertrag kommt. Sperrzeit beim Arbeitsamt kommt wahrscheinlich nicht weil ich aus gesundheitlichen Gründen den Beruf verliere.
Abfindung und Urlaub wird komplett gepfändet laut meiner Insolvenzverwalterin. Überbunden sagte Sie auch, Stimmt das?
Welche Gestaltung wäre in meiner Situation die beste um das meiste rauszuholen, ich wünsche keine Rechtsberatung sondern Erfahrungswerte oder Ideen.
Meine Rechtsschutz greift leider erst in 3 Monaten. Gibt es Möglichkeiten in meiner Finanziellen Situation trotdem einen Anwalt zu bekommen?
Schönen Sonntag !#
Amiigoo
Beratung Insolvenz und Kündigung
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Re: Beratung Insolvenz und Kündigung
Hi Amiigoo49,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beratung Insolvenz und Kündigung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beratung Insolvenz und Kündigung" geschaut?
Re: Beratung Insolvenz und Kündigung
Nein
Urlaubabgeltung: Pfändbar wie Einkommen
Abfindung: Wird nach Antrag § 850i ZPO mutmaßlich aufgeteilt und dann wie Einkommen gepfändet
Überstunden: 50% Pfändbar wie Einkommen - § 850a Abs. 1 ZPO
Klar - du musst ihn nur bezahlen;)
Re: Beratung Insolvenz und Kündigung
Den Antrag muss ich selber Stellen? Und zu welchem Zeitpunkt?
Re: Beratung Insolvenz und Kündigung
Ja
Bei Auszahlung
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