Moin,
hat jemand von Euch eine Erfahrung, wie es mit einer Partner-Kreditkarte ausschaut? Die Karte läuft seit vielen Jahren, absolut beanstandungsfrei, auch mit "gescheiten" Umsätzen, aber wenn jetzt der Partner (also der mit der Zusatzkarte, Bonität der Hauptkarte ist logischerweise ok) in die Insolvenz geht, kann das Schwierigkeiten geben?
Es geht ganz klar nicht darum, etwas zu verschleiern, sondern lediglich um die laufenden Ausgaben darüber abzurechnen, und auch weil Versicherungen über die Karte laufen (Mietwagen-Vollkasko, Reise-Krankenversicherung, Verkehrs-Rechtsschutz...).
Parallel dazu dann gleich auch mit die Frage, ob so eine Karte im Vermögensverzeichnis angegeben werden müsste, oder ob die, weil ja lediglich Zusatzkarte, egal ist. Es soll halt Gläubigern nicht alles auf dem Präsentierteller dargereicht werden, um Unfug zu vermeiden.
Danke für eure Tips!
(Partner-)Kreditkarte
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Re: (Partner-)Kreditkarte
Im Grunde genommen kommt es auf einen wesentlichen Punkt an. Nämlich den des Vertragspartners:
Je nachdem wie der Vertrag aussieht könnt ihr als Gesamtschuldner bei dem Kreditkartenunternehmen den Vertrag haben. Damit dürfte dann das KK-Unternehmen auch entweder die Partner-Karte kündigen oder gar "sicherheitshalber" ganz den Vertrag kündigen, da sich die Bonität der (bzw. des) Vertragspartners ändert.
Dies würde dann entsprechend analog auch zum Vermögensverzeichnis gelten. Also wenn ihr beide Vertragspartner seid, dann muss das natürlich auch angegeben werden.
Sollte es jedoch tatsächlich nur ein Vertragspartner sein (der natürlich derjenige welche ohne Insolvenz ist), dann wäre ich sogar recht gechillt, was die "Schwierigkeiten" mit dem KK-Unternehmen angeht.
Bzgl. des Vermögensverzeichnisses möge doch ein Praktiker nochmal seine Meinung kundtun.
Je nachdem wie der Vertrag aussieht könnt ihr als Gesamtschuldner bei dem Kreditkartenunternehmen den Vertrag haben. Damit dürfte dann das KK-Unternehmen auch entweder die Partner-Karte kündigen oder gar "sicherheitshalber" ganz den Vertrag kündigen, da sich die Bonität der (bzw. des) Vertragspartners ändert.
Dies würde dann entsprechend analog auch zum Vermögensverzeichnis gelten. Also wenn ihr beide Vertragspartner seid, dann muss das natürlich auch angegeben werden.
Sollte es jedoch tatsächlich nur ein Vertragspartner sein (der natürlich derjenige welche ohne Insolvenz ist), dann wäre ich sogar recht gechillt, was die "Schwierigkeiten" mit dem KK-Unternehmen angeht.
Bzgl. des Vermögensverzeichnisses möge doch ein Praktiker nochmal seine Meinung kundtun.
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Re: (Partner-)Kreditkarte
Ich kenn das nur so das die Partner KK vollständig über das Kto des Hauptkarten Inhabers läuft und auch nur dessen Bonität massgeblich ist. In wie weit Verfügungen über das Konto eines Dritten in der Insolvenz von Bedeutung sind weiss ich nicht.
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Re: (Partner-)Kreditkarte
Vertragspartner ist ausschliesslich der Hauptkarteninhaber, da brauchte der Zusatzkarteninhaber sogar eine spezielle Vollmacht, um bei Vertragssachen "mitreden" zu können...
Das Vermögensverzeichnis wäre wirklich noch eine Frage, zum einen ob eine reine Partner-KK (Vertragspartner ist nicht der Schuldner!) dort angegeben werden muss, zum anderen auch eine "Curve", die ja keine eigenständige Kreditkarte ist, sondern lediglich eine "vorgeschaltete" MasterCard, bei der die eigentliche Abbuchung dann auch zB. auf der Visa erfolgen kann.
Das Vermögensverzeichnis wäre wirklich noch eine Frage, zum einen ob eine reine Partner-KK (Vertragspartner ist nicht der Schuldner!) dort angegeben werden muss, zum anderen auch eine "Curve", die ja keine eigenständige Kreditkarte ist, sondern lediglich eine "vorgeschaltete" MasterCard, bei der die eigentliche Abbuchung dann auch zB. auf der Visa erfolgen kann.
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