Hallo Zusammen,
wie verhält sich das wenn ich in der Verbraucherinsolvenz bin und mein Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat. Ich erhalte ja dann einen Betrag ausgezahlt der auch Kurzarbeitergeld beinhaltet…
Wird dann das tatsächliche Nettolohn inkl. Kurzarbeitergeld unter Berücksichtigt des pfändbaren Einkommen ausbezahlt?
Vielen Dank im Voraus.
Kurzarbeit und Insolvenz
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