Rückerstattung von Nebenkosten
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Rückerstattung von Nebenkosten
Guten Tag an alle,
Ich bin seit dem 12.05.2025 restschuldbefreit. Ich habe meine Vermieter per E-Mail informiert und gebeten, dass ab sofort die Rückzahlung von Nebenkosten auf mein Konto überwiesen werden soll.
Sie will eine offizielle, unterschriebene, von autorisierter Stelle beglaubigte Bestätigung. Mein Insolvenzverwalter ist im Urlaub und kommt wieder Mitte August.
Soll ich den Beschluss vom Gericht schicken? Oder warte ich, bis mein Insolvenzverwalter wieder da ist?
Danke im Voraus.
Ich bin seit dem 12.05.2025 restschuldbefreit. Ich habe meine Vermieter per E-Mail informiert und gebeten, dass ab sofort die Rückzahlung von Nebenkosten auf mein Konto überwiesen werden soll.
Sie will eine offizielle, unterschriebene, von autorisierter Stelle beglaubigte Bestätigung. Mein Insolvenzverwalter ist im Urlaub und kommt wieder Mitte August.
Soll ich den Beschluss vom Gericht schicken? Oder warte ich, bis mein Insolvenzverwalter wieder da ist?
Danke im Voraus.
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- Allwissender
- Reaktionen: 75
- Beiträge: 503
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Im Regelfall reicht es, wenn du eine Kopie des Gerichtsschreibens per Mail / als PDF schickst.
Ich will jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst, aber diese Rückzahlung von Mietnebenkosten sind Teil der Insolvenzmasse. Keiner wird was sagen, wenn es sich um ein paar Euro handelt, wenn wir aber von hunderten bis tausenden Euro sprechen wäre ich mir nicht so sicher.
Das sagt der Anwalt:
"Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und dem Übergang in die Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner sich um die Restschuldbefreiung bemüht, darf der Insolvenzverwalter nicht mehr auf zukünftige Einnahmen zugreifen. Das bedeutet, dass Rückerstattungen, die nach Abschluss der Insolvenz gezahlt werden, dem Schuldner gehören."
Quelle:
https://www.rain-brandt.de/darf-der-ins ... setzungen/
Wenn diese Nebenkosten also in der Wohlverhaltensphase angefallen sind dann kannst du sie wohl sowieso behalten. Wenn diese in der Insolvenzphase angefallen sind, sind sie Teil der Insolvenzmasse und muss dem Insolvenzverwalter zugeführt werden.
Ich will jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst, aber diese Rückzahlung von Mietnebenkosten sind Teil der Insolvenzmasse. Keiner wird was sagen, wenn es sich um ein paar Euro handelt, wenn wir aber von hunderten bis tausenden Euro sprechen wäre ich mir nicht so sicher.
Das sagt der Anwalt:
"Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und dem Übergang in die Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner sich um die Restschuldbefreiung bemüht, darf der Insolvenzverwalter nicht mehr auf zukünftige Einnahmen zugreifen. Das bedeutet, dass Rückerstattungen, die nach Abschluss der Insolvenz gezahlt werden, dem Schuldner gehören."
Quelle:
https://www.rain-brandt.de/darf-der-ins ... setzungen/
Wenn diese Nebenkosten also in der Wohlverhaltensphase angefallen sind dann kannst du sie wohl sowieso behalten. Wenn diese in der Insolvenzphase angefallen sind, sind sie Teil der Insolvenzmasse und muss dem Insolvenzverwalter zugeführt werden.
0
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Danke für deine Antwort.mischa1981 hat geschrieben: ↑31. Jul 2025, 14:23 Im Regelfall reicht es, wenn du eine Kopie des Gerichtsschreibens per Mail / als PDF schickst.
Ich will jetzt auch nicht päpstlicher sein als der Papst, aber diese Rückzahlung von Mietnebenkosten sind Teil der Insolvenzmasse. Keiner wird was sagen, wenn es sich um ein paar Euro handelt, wenn wir aber von hunderten bis tausenden Euro sprechen wäre ich mir nicht so sicher.
Das sagt der Anwalt:
"Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und dem Übergang in die Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner sich um die Restschuldbefreiung bemüht, darf der Insolvenzverwalter nicht mehr auf zukünftige Einnahmen zugreifen. Das bedeutet, dass Rückerstattungen, die nach Abschluss der Insolvenz gezahlt werden, dem Schuldner gehören."
Quelle:
https://www.rain-brandt.de/darf-der-ins ... setzungen/
Wenn diese Nebenkosten also in der Wohlverhaltensphase angefallen sind dann kannst du sie wohl sowieso behalten. Wenn diese in der Insolvenzphase angefallen sind, sind sie Teil der Insolvenzmasse und muss dem Insolvenzverwalter zugeführt werden.
Die Nebenkosten sind von 2024, und es geht um ein paar hundert Euro.
Das Insolvenzverfahren hat am 12.05.2020 begonnen.
0
-
- Allwissender
- Reaktionen: 75
- Beiträge: 503
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Wann hast du denn den Beschluss bekommen, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde?
Wenn es in den Zeitraum fällt als du bereits in der Wohlverhaltensphase warst, dann kriegst du die Rückerstattung in voller Höhe, da wird nur noch Gehalt abgetreten. In der Insolvenzphase musst du alles abgeben.
Wenn es in den Zeitraum fällt als du bereits in der Wohlverhaltensphase warst, dann kriegst du die Rückerstattung in voller Höhe, da wird nur noch Gehalt abgetreten. In der Insolvenzphase musst du alles abgeben.
0
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Meinst du den Beschluss des Gerichts wegen meiner Restschuldbefreiung?mischa1981 hat geschrieben: ↑31. Jul 2025, 15:28 Wann hast du denn den Beschluss bekommen, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde?
Wenn es in den Zeitraum fällt als du bereits in der Wohlverhaltensphase warst, dann kriegst du die Rückerstattung in voller Höhe, da wird nur noch Gehalt abgetreten. In der Insolvenzphase musst du alles abgeben.
Den habe ich am 03.06.2025 bekommen, wenn du das meinst?
Dort steht, dass alles, was ab dem 12.05.2025 an Einkommen, Vermögen usw., nicht mehr vom Insolvenzverwalter verwertet werden kann.
Die Nebenkosten-Guthaben wird mein Vermieter bestimmt im November abrechnen.
Heißt das jetzt für mich, dass die von 2024 trotzdem zur Insolvenzmasse gehören?
0
-
- Allwissender
- Reaktionen: 75
- Beiträge: 503
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Nein, du müsstest ein Schreiben bekommen haben, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde. Und zwar genau so geschrieben:
"A U F G E H O B E N".
Ab diesem Zeitpunkt befindest du dich dann in der Wohlverhaltensphase und darfst auch die Rückzahlung vollständig behalten.
Ich würde mal vorsichtshalber beim Treuhänder nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite,
"A U F G E H O B E N".
Ab diesem Zeitpunkt befindest du dich dann in der Wohlverhaltensphase und darfst auch die Rückzahlung vollständig behalten.
Ich würde mal vorsichtshalber beim Treuhänder nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite,
0
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Wenn ich Restschuldbefreiung bekommen habe, musste ich diese Aufhebung von Insolvenz schon bekommen haben?mischa1981 hat geschrieben: ↑31. Jul 2025, 19:16 Nein, du müsstest ein Schreiben bekommen haben, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde. Und zwar genau so geschrieben:
"A U F G E H O B E N".
Ab diesem Zeitpunkt befindest du dich dann in der Wohlverhaltensphase und darfst auch die Rückzahlung vollständig behalten.
Ich würde mal vorsichtshalber beim Treuhänder nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite,
Wer hätte mir das schicken müssen?
Mein Insolvenzverwalter?
Muss ich mal richtig in meinen Unterlagen nachschauen.
Danke.
0
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Hi Salva Du bekommst Post vom Gericht ihr insolvenzverfahren wurde anm... aufgehoben sie befinden seit dem.... in der wohlverhaltensohase.im vorab kannst du auch schon mal bei insolvenzbekanntmachungen schauen.
Itak65
Itak65
0
-
- Allwissender
- Reaktionen: 75
- Beiträge: 503
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Das steht aber glaube ich nicht wortwörtlich so drin, dass man sich ab sofort in der Wohlverhaltensphase befindet. Mir hat das mein Insolvenzverwalter / Treuhänder geschrieben, dass er vom Gericht nun auch als mein Treuhänder bestellt wurde.
Vom Gericht selbst kam nur "Insolvenzverfahren wurde am soundsovielten AUFGEHOBEN". An den Rest kann ich mich nicht mehr erinnern.
Vom Gericht selbst kam nur "Insolvenzverfahren wurde am soundsovielten AUFGEHOBEN". An den Rest kann ich mich nicht mehr erinnern.
0
Re: Rückerstattung von Nebenkosten
Ich finde in meinen Unterlagen nichts, und in den Insolvenzbekanntmachungen auch nichts.
0