Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Meine Frau befindet sich mittlerweile in der Wohlverhaltensphase, wir sind jedoch jetzt etwas unsicher wegen der Obliegenheit, dass man einen Arbeitgeberwechsel ans Gericht melden muss. Problem ist folgendes: Ihre 18 Monate Krankengeldzahlung sind jetzt vorüber und sie wird diese Woche ins Arbeitslosengeld fallen, ist jedoch weiter krankgeschrieben und offiziell noch bei Ihrem Arbeitgeber angestellt. Der Insolvenzverwalter weiß bereits Bescheid und mir müssen den Bescheid abwarten, den wir dann per Email schicken.
Nur wie ist das mit dem Gericht? Muss es in dem Fall informiert werden und wenn ja, wie am Besten? Wir mussten bisher bei Gericht nichts nachweisen oder einreichen und sind jetzt total überfordert. Vielen Dank für Eure Hilfe
Hi Dieter1981
Falsch machen kann man nichts wenn man das gericht informiert. Ich persönlich hab es nicht weit geh persönlich hin bei Fragen ich rufe aber vorher an.wenn es dich beruhigt per einschreiben.
Itak65
An dem Status "krankgeschrieben" ändert sich ja erstmal nichts. Daher würde ich (aber nur aus dem Bauch heraus, ohne es felsenfest zu wissen) darauf tippen, dass ihr die Änderung (die eigentlich ja keine ist) nicht mitteilen müsst.
Aber es schadet sicher auch nicht, eben einen Dreizeiler aufzusetzen. Im schlimmsten Fall war der unnötig und du hast eine Briefmarke verbraten.