Betriebskostenabrechnung

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Sorum
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Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Sorum »

Hallo liebe Community,

ich fürchte ich habe ziemlichen Mist gebaut. Ich habe vor zwei Wochen ein Brief von meinem Vermieter bekommen, dass ich eine Rückzahlung der Betriebskosten bekomme. Leider habe ich meine Bankdaten durchgegeben und das Geld wurde mittlerweile überwiesen. Allerdings bin ich seitdem letzten Jahr in Privatinsolvenz und ich fürchte das ich meinem Insolvenzverwalter hätte informieren müssen. Wie sollte ich mich am besten Verhalten?

LG

Sorum
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Re: Betriebskostenabrechnung

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Hi Sorum,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Betriebskostenabrechnung" geschaut?
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imker
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von imker »

Ich vermute, dass der Vermieter vom Verwalter eine Nachricht erhalten hat - ich glaube das heißt Enthaftungserklärung. Du könntest jetzt das Problem mit dem Freibetrag auf der Bank haben.
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Sorum
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Sorum »

Aber der Freibetrag beläuft sich für jeden Monat ja auf 1500. Wenn ich die Betriebskosten nicht an meinen IW weitergebe habe ich Ende dies Monats sowieso ca 1100 über. Also Anfang nächsten Monats 2600 auf dem Konto, wovon ich dann wieder 1500 zur Verfügung habe. Oder habe ich was falsch verstanden?
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imker
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von imker »

Ich meine, dass Du was falsch verstanden hast.
Wenn der individuelle Freibetrag auf dem Konto überschritten wird, ist das "Mehr" ein sog. Moratoriumsbetrag und landet auf dem Auskehrungskonto.
Da landet aber auch der Geldeingang, der individuell geschützt ist, aber nicht verbraucht wurde - unverbrauchtes Guthaben.
Auf dem Auskehrungskonto tummeln sich also zwei "Qualitäten" der Geldeingänge.

Der Moratoriumsbetrag aus dem "Mehrbetrag" soll dazu dienen, schwankende Lohneingänge auszugleichen. Das wirkt sich einen Monat lang nach dem Zahlungseingang "positiv" aus.
Das unverbrauchte Guthaben führt eine komisches Leben - wenn die Bank richtig programmiert hat - es soll nach first-in first-out Prinzip auch länger als drei Monate überleben können.
Geld abheben, Keksdose, nicht wieder einzahlen ist der praktische Weg ind diesen Dingen.
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Sorum
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Sorum »

Ah OK. Werde ich beherzigen. Danke für deine Hilfe :D
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Sorum
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Sorum »

Ganz so einfach ging es wohl doch nicht. Die Wohnungsverwaltung hat das Geld zurückverlangt. Ca. 500,- die ich wieder zurückzahlen musste. Jetzt ist es so das ich einen insgesamten Ein- und Ausgang des Geldes von mehr als 1000 hatte und ich für August nur noch 470,- habe. Die habe ich natürlich gleich abgehoben. Jetzt habe ich nach der Überweisung meines Arbeizgebers auf meinen P-Konto 1700, - aber nur ein verfügbares Guthaben von 0,65 Cents. Seht ihr hier eine Chance mit der Bank zu reden, sodass ich zumindestens teilweise auf die 1700 Zugriff habe?
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Shopgirl
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Shopgirl »

Mit welchem Grund hat die Hausverwaltung den Betrag zurückgefordert?

Du hast ab 01.07 einen frischen Freibetrag von 1500 Euro.
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imker
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von imker »

Es gibt eine oder zwei Entscheidungen eines Vollstreckungsgerichtes, die die Rückzahlung von Fehlüberweisungen nicht als "Verbrauch des Freibetrages" qualifizieren und somit etwas helfen. Aber kläre und beantworte erst einmal die Frage von shopgirl.

Eine Entscheidung dazu habe ich gefunden: AG Hamburg-Bergedorf, Beschluss vom 23. August 2018 – 416a M 1891/13 –, juris
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imker
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von imker »

Dem Antrag der Schuldnerin vom 23.08.2018 auf Vorabfreigabe dieses Guthabens war
stattzugeben, da die Schuldnerin diesen Betrag benötigt, um ihn an Rechtsanwalt … zu-
rück zu überweisen.
2 Die Schuldnerin hat mit Antrag vom 23.08.2018 ein Schreiben dieses Anwalts vom
16.08.2018 vorgelegt, mit dem sie nachgewiesen hat, dass der obige Zahlungseingang
nur durch ein Büroversehen auf ihrem Konto eingegangen ist. Da ihr also dieser Betrag
nicht zusteht, kann er auch den Gläubigern nicht zustehen, so dass der Schuldnerin die
Möglichkeit gegeben werden muss, das Geld zurückzuzahlen.
3 Aus diesem Grund erfolgte keine einstweilige Einstellung und auch keine vorherige Gläu-
bigeranhörung.
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Sorum
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Re: Betriebskostenabrechnung

Beitrag von Sorum »

Ein Grund wurde mir nicht mitgeteilt. Ich habe zur Sicherheit die Verwaltung angeschrieben und die haben zurückgeschrieben dass ich zurücküberweisen soll. Danach klären die alles mit dem Insolvenzverwalter.

Das ich den Freibetrag von 1500 ab nächsten Monat zur Verfügung habe wäre Klasse, aber nach dem heutigen Blick auf mein Konto bin ich mir nicht so sicher. Wie gesagt, nach der gestrigen Überweisung meines Arbeitgebers hatte ich knapp 2200 auf meinen Konto, aber davon halt nur ca. 470 zur Verfûgung. Das Restguthaben nachdem ich mir die 470 ausgezahlt habe liegt unter einem Euro.
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