Guten Abend,
wäre es theoretisch möglich vor der Insolvenz die Schulden an den Vater zurück zu zahlen? Es geht um 3000 Euro. Wir haben vor 2 Jahren damals einen Vertrag gemacht da stehen die 3000 Euro auch drin. Möchte nur nicht das der Verdacht von Vermögensverschiebungen auf kommt.
Ich hab keinem Bock mehr auf die dummen Sprüche meines Vaters, weil ich mir 1 mal im Leben von ihm was geliehen habe, deshalb würde ich es gerne begleichen mit der nächsten Prämie die ich erhalte und dem Urlaubsgeld.
Grüsse
Schulden Familie
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Re: Schulden Familie
Hey,
offiziell darfst du das nicht. Privatschulden gehen ja auch leider nicht mit in die PI. Bei einer genauen Prüfung des IV der Kontoauszüge etc. könnte er das Geld zurückverlangen.
Ich hatte eine ähnliche Situation. Ich habe eine Zeit vor Insolvenzantrag alle Raten eingestellt und habe kleine Beträge immer bar abgehoben und konnte ein kleines Polster anschaffen. Vllt ist das eine Option? Ich habe bis auf die Fixkosten nur noch bar gezahlt und somit eine Erklärung für evtl. Nachfragen. Außerdem wäre meine Antwort, dass ich Angst vor Pfändungen hatte und deshalb mein Konto immer geräumt habe.
offiziell darfst du das nicht. Privatschulden gehen ja auch leider nicht mit in die PI. Bei einer genauen Prüfung des IV der Kontoauszüge etc. könnte er das Geld zurückverlangen.
Ich hatte eine ähnliche Situation. Ich habe eine Zeit vor Insolvenzantrag alle Raten eingestellt und habe kleine Beträge immer bar abgehoben und konnte ein kleines Polster anschaffen. Vllt ist das eine Option? Ich habe bis auf die Fixkosten nur noch bar gezahlt und somit eine Erklärung für evtl. Nachfragen. Außerdem wäre meine Antwort, dass ich Angst vor Pfändungen hatte und deshalb mein Konto immer geräumt habe.
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Re: Schulden Familie
Wer sagt denn sowas?;)_nordwind_ hat geschrieben: ↑9. Mai 2025, 08:32 Privatschulden gehen ja auch leider nicht mit in die PI.
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Re: Schulden Familie
Grundsätzlich ja, da hast du natürlich recht. Kann mir nur vorstellen, dass da genau hingeschaut wird. Nachweis über die tatsächlichen Zahlungen und Rückzahlungen.
Will niemand was unterstellen, aber sonst könnte man ja mal noch fix nen Vertrag machen wo ich Summe X geliehen habe.
Meine Beraterin hatte mir empfohlen, die privaten Schulden (war nicht viel) auch privat zu klären, damit der erhöhte Aufwand nicht da ist.
Will niemand was unterstellen, aber sonst könnte man ja mal noch fix nen Vertrag machen wo ich Summe X geliehen habe.
Meine Beraterin hatte mir empfohlen, die privaten Schulden (war nicht viel) auch privat zu klären, damit der erhöhte Aufwand nicht da ist.
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Re: Schulden Familie
Also über Kontoauszüge kann man auch sehen das mir das Geld gegeben wurde.
Mit Bar Abhebungen würde es bestimmt auch gehen, aber wohl deutlich länger und ich weiß nicht wie dass dann auffällt.
Mit Bar Abhebungen würde es bestimmt auch gehen, aber wohl deutlich länger und ich weiß nicht wie dass dann auffällt.
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Re: Schulden Familie
Bei einer Zahlung eines Betrages dieser Höhe an eine nahestehende Person zu dem dargelegten Zweck ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass es bei einer folgenden Insolvenzeröffnung zu einer Anfechtung der Zahlung kommen wird. Was bedeuten würde, dass der Vater dazu aufgefordert wird die 3000 Euro der Insolvenzmasse zuzuführen.
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Re: Schulden Familie
Es gibt erhöhte Darlegungspflichten - ja. Ich persönlich rate aber immer dringend dazu solche Forderungen mit aufzunehmen, so die Zahlungen denn tatsächlich nachweisbar geflossen sind._nordwind_ hat geschrieben: ↑9. Mai 2025, 09:29 Meine Beraterin hatte mir empfohlen, die privaten Schulden (war nicht viel) auch privat zu klären, damit der erhöhte Aufwand nicht da ist.
Ob man das jetzt für "nen Fuffi" oder so unbedingt machen muss steht natürlich auf nem anderen Blatt.
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