Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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ich habe einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen "Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft". Es geht um einen 20 Jahre alten Schuldtitel. 2009-2015 war ich im Ausland. Wohne also wieder 10 Jahre in Deutschland. Ab und an habe ich einen Brief vom Inkasso bezüglich dieses Titel bekommen, habe nicht reagiert und 10 Jahre ist nichts weiter passiert. Ich dachte ist alles verjährt. Nach der Rückkehr nach Deutschland war auch meine Schufa wieder sauber.
Nun habe ich den gelben Brief erhalten. Was mache ich am Besten damit? Muss ich die über 20 Jahren alten Schulden nun bezahlen? Falls ja, wie viel sollte man für einen Vergleich anbieten? 10%, 20% oder 30%? Wem schreibe ich am Besten? Dem OGV oder dem Inkasso?
Sollte ich erstmal Widerspruch einlegen? Oder gar einen Anwalt kontaktieren?
Wenn es einen Titel gibt, verjährt erstmal mindestens 30 Jahre nichts.
Ob ein Vergleich Sinn ergibt, hängt sicher auch von deiner persönlichen Lage ab. Wäre bei dir etwas pfändbar?
Einen Vergleich annehmen kann nur der Inhaber der Forderung, also hier mutmaßlich das Inkasso.
Widerspruch und Anwalt ist beides nicht wirklich zielführend, wenn die Forderung berechtigt ist.
Ich wohne mit meinem Bruder zusammen, die Wohnung ist auf mich. Bei mir ist nichts pfändbar, bin seit mehreren Jahren arbeitslos. Hab kein Einkommen und mein Bruder verdient gut. Ich beziehen kein ALG-I oder -II. Vergleich machbar? Bruder könnte mir dann was leihen.
Ich könnte auch wieder zu meiner Schwester nach Frankreich auswandern, da bin ich eh öfters und verdiene mir was dort nebenher ab und zu. Wenn ich mich also abmelden würde und diese Abmeldung beim OGV abgeben würde, dürfte er trotzdem in unsere Wohnung?
Habe ich doch gar nicht behauptet. Ich kann eine AV/EV abgeben, nur was bringt das dann? Ich will die Sache erledigen. So gut und günstig wie möglich für mich.
Sorry, dann habe ich deinen letzten Beitrag wohl falsch interpretiert.
Das bringt zumindest eine bessere Position für eine spätere Vergleichsverhandlung.
Die solltest du aber nicht selber führen - egal ob jetzt oder später- sondern von einem Dritten (in diesem Fall wohl dein Bruder).
Wie hoch sind denn die Forderungen?
Hast du eine Forderungsaufstellung?
Werden evtl. verjährte Zinsen gefordert?
Wer ist denn der Gläubiger, der im Titel steht? Existiert der überhaupt noch?
asdf1234 hat geschrieben: ↑11. Jan 2025, 20:11
Ich wohne mit meinem Bruder zusammen, die Wohnung ist auf mich. Bei mir ist nichts pfändbar, bin seit mehreren Jahren arbeitslos. Hab kein Einkommen und mein Bruder verdient gut. Ich beziehen kein ALG-I oder -II. Vergleich machbar? Bruder könnte mir dann was leihen.
Ich könnte auch wieder zu meiner Schwester nach Frankreich auswandern, da bin ich eh öfters und verdiene mir was dort nebenher ab und zu. Wenn ich mich also abmelden würde und diese Abmeldung beim OGV abgeben würde, dürfte er trotzdem in unsere Wohnung?
Von was lebst du, ohne Einnahmen. Und warum bekommst du kein Bürgergeld?
Die Wohnung läuft auf dich, und du willst dich abmelden damit du keine EV abgeben musst?
Riecht alles sehr komisch!
Was interessiert dich wovon ich lebe? Warum kein Bürgergeld? Weil kein Bock vom Staat abhängig zu sein? Ein Sklave des JC? Nein danke. Und wo habe ich geschrieben, dass ich mich vor irgendwas drücken will?
Wenn du keine Antworten auf meine Fragen hast, dann spare dir bitte die Teilnahme am Thema. Danke.
Explizit geschrieben hast du es natürlich nicht. Aber die Vermutung liegt nahe, da du lieber auswandern möchtest, als du den Herrn vom Gericht reinlassen möchtest.
Wie auch immer, der Betrag ist überschaubar mit einer langen Geschichte. Wenn eine dritte Person 25% anbieten würde, dann könnten sie einschlagen auf dieses Angebot. Vorallem dann, wenn der Gerichtsvollzieher die Nachricht übermittelt, das es bei dir nichts zu pfänden gibt.