P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

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Simert
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P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von Simert »

Hallo Ihr Lieben,

folgendes:
***
1. Lohn wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet, wenn es etwas zu pfänden gibt.

2. der 2. gläubiger hat September auch auf das P-Konto gepfändet. Grenze 3300 euro

3. Ca. 26. Oktober bekam ich Lohn für November grenze +2400 =5700 euro.

4. 1. November merkte ich das ich davon 3300 verfügen darf.

5. den Antrag gestellt für gegen Doppelpfändung/Lohnfreigabe am 8.11.0224

6. Antrag seitens Gericht nicht verstanden, und mir Gelegenheit gegeben mich anzuhören.

7. in der Zeit Ende November grenze +600 = 3900 euro nochmal Lohn bekommen

8. 2400 +600 = 3000 euro, die erstmal geblockt wurden.

9. in der Zeit Beschluss bekommen (18. Dezember .2024) das rückwirkend ab 8. 11 wieder
Lohnfreigabe besteht, da direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird.

10. durch den Beschluss durch das Amtsgericht bekam ich 600 euro wieder frei geschaltet seitens der Bank
Also 3000-600= nur noch 2400 euro geblockt .



11. nach dem gestrigen Gespräch mit der Rechtspflegerin des Gerichts. sagt Sie.
Ich hätte den Antrag auf Lohnfreigabe im September stellen müssen,
da der zweite Gläubiger im September die Kontopfändung beantragt hat.

12. LIEBE COMMUNITY sieht es wirklich so aus,
dass ich die 2400 nicht mehr bekommen kann.
(das Geld brauche ich für die Autowerkstatt. (km stand 384 Tkm)

13. was wäre, wenn ich dem Arbeitgeber sage, dass er einmalig mein Lohn auf das Konto meines Kindes schicken
soll. Damit ein Monat nichts auf das Konto kommt, dass die 2400 euro im nächsten Monat benutzt werden
können

A. macht er sich rechtlich schuldig, wenn er einmalig auf ein Konto von mir angegebenen darauf schickt.

B. die Schuldnerberatung hatte mir mal gesagt.
Dass ich bei einem P-Konto Geld, das ich abhebe, nicht wieder einzahlen soll, da ein kleiner Rechner im Hintergrund mitläuft. Das dann als Geldeingang gilt.



14. Die Lohnfreigabe, die ich Juni 2024 beim ersten Gläubiger bekommen habe.
Warum gilt nicht für weitere folgende Gläubiger.es wird vom doch vom Lohn gepfändet.
Jetzt im Nachhinein nach dem Gespräch mit dem Gericht wurde ich aufgeklärt

Mein Lohn schwankt jeden, Monat da ich im Wechselschicht arbeite



14. Die 2400 euro die erstmal geblockt werden.
Was passiert, wenn ich anhand der Lohnabrechnung zeigen kann, dass es Weihnachtsgeld gab.

15. habe Verpflichtungserklärung für 6 Personen.

16. ist Weihnachtsgeld unpfändbar?

17. im Januar sammele ich mich, melde ich leider Privatkonkurs an.

18. habe insgesamt 3 Gläubiger


Ich bitte um Antworten.

-------------Danke ----------
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

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Hi Simert,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung" geschaut?
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hallo26
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von hallo26 »

Hallo,
bei dem durcheinander was du da geschrieben hast, wirst du kaum vernünftige Antworten bekommen.
Der Plan mit dem Geld auf das Konto des Kindes überweisen zu lassen ist keine gute Idee.
So etwas nennt man Geldwäsche = Betrug.
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imker
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von imker »

Ich verstehe den Sachverhalt so, dass es um eine Lohnzahlung auf das P-Konto vor dem 8.11.2024 geht. Am 8.11. hast Du einen Freigabe-Antrag beim Gericht gestellt.

Dann sind die Zahlungen des Arbeitgebers auf dem Konto "nur" bis zur individuelle bescheinigten Höhe verfügbar. Im laufenden Monat und in zwei oder drei Monaten danach auch noch zusätzlich zu den dann noch eingehenden pfändungsfreien Eingängen.

Der "Zuviel-Betrag" vor dem 8.11.2024 ist über diesen Weg nicht frei zu bekommen. Bei 10.000 Geld-Eingang ist in den Folgemonaten nur das verfügbar, was vom Freibetrag nicht genutzt wurde - verfügbar ist nicht der "Rest"-Betrag.
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Zuletzt geändert von imker am 8. Jan 2025, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
Simert
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von Simert »

hallo26 hat geschrieben: 8. Jan 2025, 09:32 Hallo,
bei dem durcheinander was du da geschrieben hast, wirst du kaum vernünftige Antworten bekommen.
Der Plan mit dem Geld auf das Konto des Kindes überweisen zu lassen ist keine gute Idee.
So etwas nennt man Geldwäsche = Betrug.

Es liegt doch eine Lohnfreigabe seit Juni 2024.
Warum wirkt sie nicht durch? Die Lohnfreigabe
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imker
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von imker »

Simert hat geschrieben: 8. Jan 2025, 09:50 ...
Es liegt doch eine Lohnfreigabe seit Juni 2024.
Warum wirkt sie nicht durch? Die Lohnfreigabe
wenn das so ist, warum in aller Welt hast Du dann im November 2024 noch so einen Antrag gestellt? Arbeitgeber gewechselt??? Irgendwas falsch verstanden??
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Simert
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von Simert »

imker hat geschrieben: 8. Jan 2025, 09:52
Simert hat geschrieben: 8. Jan 2025, 09:50 ...
Es liegt doch eine Lohnfreigabe seit Juni 2024.
Warum wirkt sie nicht durch? Die Lohnfreigabe
wenn das so ist, warum in aller Welt hast Du dann im November 2024 noch so einen Antrag gestellt? Arbeitgeber gewechselt??? Irgendwas falsch verstanden??
Wegen Schichtzulagen und Urlaubsgeld schwankt mein Lohn. Das kann ja nicht die Bank wissen

Habe wegen des Monates mit dem Urlaubsgeld erst begriffen, was "verfügbarer Betrag" heißt.

Und habe ein Antrag gegeben gegen Doppelpfändung .

Ist da eine Lücke im gesetzt, warum gilt der Beschluss nicht, wenn sich keine Veränderung der Umstände gibt ?
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imker
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von imker »

Hast Du einen festen Lohn-Betrag (###,##EUR) im Juni beantragt und nicht beantragt, dass sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers den Freibetrag erhöhen sollen?

Woher hattest Du den Text, den Du dazu benutzt hast?
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Simert
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von Simert »

imker hat geschrieben: 8. Jan 2025, 10:12 Hast Du einen festen Lohn-Betrag (###,##EUR) im Juni beantragt und nicht beantragt, dass sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers den Freibetrag erhöhen sollen?

Woher hattest Du den Text, den Du dazu benutzt hast?
Von der Schuldnerberatung hatte ich den Text.

Wenn, der 2te Gläubiger keine Kontopfändung gemacht hätte.
Hätte mir die Bank die summe von 5700 euro ausgezahlt.
Weil eine Freigabe für den Lohn besteht, da seit ca. Januar 2024 beim Arbeitgeber gepfändet wird.

Grundlohn ist gleich ,der Rest besteht aus Schicht und wochenendzulagen.
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imker
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von imker »

Und wie lautet die Antwort auf meine erste Frage? Was zum Teufel hast Du im Juni beantragt und was ist beschlossen worden?

Die Beschlüsse des AG zu Änderungen des Freibetrages auf dem P-Konto wirken für das Konto und nicht für oder gegen einzelne Gläubiger - die sind zwar beteiligt, aber warum soll sich eine abgeändeter Freibetrag nur auf einen der vielen Gläubiger beziehen.
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Simert
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Re: P-Konto Geldeingang überschritten, wann anträge stellen gegen doppelpfändung

Beitrag von Simert »

imker hat geschrieben: 8. Jan 2025, 11:22 Und wie lautet die Antwort auf meine erste Frage? Was zum Teufel hast Du im Juni beantragt und was ist beschlossen worden?

Die Beschlüsse des AG zu Änderungen des Freibetrages auf dem P-Konto wirken für das Konto und nicht für oder gegen einzelne Gläubiger - die sind zwar beteiligt, aber warum soll sich eine abgeändeter Freibetrag nur auf einen der vielen Gläubiger beziehen.
...........Der Schuldner hat mit dem oben genannten Antrag auf die Aufhebung der Pfändung des Oben genanntes Kontos in Höhe des pfändbaren Betrags im Sinne des ..ZPO beantragt, da der Antrag nicht offensichtlich, unbegründet ist, war die Zwangsvollstreckung einzustellen, um die Gläubigerin vor der endgültigen Entscheidung anzuhören. Der Schuldner hat mit dem oben genannten Antrag auf die Aufhebung der Pfändung des oben genannten Kontos in Höhe des pfändbaren Betrages im Sinne 906 ZPO beantragt, soweit es sich um Zahlungen des der Arbeitgeberin der Schuldners xyz handelt. Er hat glaubhaft gemacht, dass auf das Konto grundsätzlich wiederkehrende Leistung Arbeitseinkommen überwiesen werden. Das Laufende einkommen wurde gleichzeitig, bei dem Arbeitgeber gepfändet. Es liegt eine Doppelpfändung ihn so weit vor, als das Einkommen auf dem Konto nochmals der Pfändung unterzogen wird, das bereits bei der Arbeitgeberin um den pfändbaren Anteil verringerte Einkommen enthält. Keine weiteren pfändbaren Anteile.................




Hier musste ich warten, damit der gläubiger eine Frist gegeben wird, um ihn anzuhören.



Danach wurde der Beschluss ausgesprochen was ich jetzt auf die schnelle in meinem unterlagen nicht finden kann.
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