Beschluss - Befreiungsdatum

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Bella
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Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von Bella »

Guten Tag zusammen,
ich benötige Hilfe beim Verständnis. Ich bin in die Insolvenz nach altem Gesetz (6 Jahre) zum 30.07.2019 gegangen. Zum 30.07 habe ich die Verkürzung auf 5 Jahre beantragt und einen Beschluss vom 10.09.2024 erhalten. Dieser ist jedoch noch nicht rechtskräftig und wird erst im Oktober rechtskräftig.
Hier meine Fragen: Ab wann werde ich schuldenfrei sein? Zum 30.07. oder zum 10.09.? Wie lange wird mein Gehalt noch abgetreten? Wenn es der 10.09. ist, wie verhält es sich mit dem halben Monat? oder wird es bis Oktober einbehalten? Wird der Beschluss den ich bereits erhalten habe, akzeptiert bei Insolvenzverwalter, Arbeitgeber, Bank oder Schufa?
Vielen Dank!
Viele Grüsse,
Bella
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

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Hi Bella,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beschluss - Befreiungsdatum" geschaut?
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imker
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von imker »

Schau Dir mal den § 300 Abs. 4 Satz 3 InsO an .....
Mit etwas Glück bekommst Du unter Hinweis auf diese Norm das Geld zurück, dass nach dem 5. Jahr noch eingezogen wurde - aber prüfe mal, wann Du den Antrag gestellt hast - vor oder nach Ablauf der 5 Jahr...
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Bella
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von Bella »

Ich habe Antrage auf vorzeitige Befreiung (5Jahre) zum 30.07.2024 Im Februar und im Mai gestellt :-) Das Schreiben auf Gläubiger ging um 05.08. raus, und jetzt kann Beschluss vom 10.09..Rechtskräftig wird es aber zum 14.10... Die Frage ist, ab wann bin ich befreit? Bzw wie lange wird noch mein Gehalt gepfändet?
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cesara38
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von cesara38 »

Es wird gepfändet, bis der Beschluss rechtskräftig ist. Da du deinen Antrag rechtzeitig gestellt hast, wirst du alle gepfändeten Beträge ab dem 01.08.2024 vom Treuhänder zurückbekommen.
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Bella
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von Bella »

Aber im Beschluss vom 10.09 steht:
wird der Schuldnerin gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt.
Die Abtretungsfrist und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit Rechtskraft dieser Entscheidung! (Entscheidung vom 10.09)
Gründe:
Die Schuldnerin hat einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO gestellt.
Die Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 30.07.2019 zum Restschuldbefreiungsverfahren zugelassen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 25.06.2020 aufgehoben.
Der Schuldnerin ist die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erteilen, da die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO erfüllt sind.

Es sind fünf Jahre der Abtretungsfrist verstrichen.

Die Kosten des Verfahrens wurden durch die Schuldnerin berichtigt.

Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin gehört.

Dh Abtretungsfrist ist nicht 30.07 sondern 10.09?? Bis Oktober wird es gepfändet oder ??
Sorry , ich möchte nur verstehen :-(((
Danke Euch
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imker
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von imker »

Die Abtretung endet mit Rechtskraft und der TH hat dennoch die wegen des rechtzeitig gestellten Antrages die zuviel erhaltenen Pfändungsbeträge zu erstatten - wenn alles rechtskräftig ist.

Welchen Nachweis wüncht Du Dir jetzt noch aus dem Forum???
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von imker »

Das LG Bochum hat dazu mal was entschieden. Da wollte die Schuldnerin vom widerspenstigen TH das bis zur Rechtskraft eingezogene Geld von ihm zurück haben. Gut 2.000 EUR in 2019/2020.
Fundstelle
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/boch ... 10423.html
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Bella
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Re: Beschluss - Befreiungsdatum

Beitrag von Bella »

Super, vielen Dank, jetzt habe ich verstanden
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