Hallo,
wie verhält es sich, wenn man eine Urlaubsabgeltung bekommt, diese größtenteils abgetreten wird und man im nächsten Jahr bei der Steuererklärung auf Grund der Urlaubsabgeltung eine Nachzahlung hat?
Normalerweise berechnet sich der Pfändungsbetrag nach dem Nettoeinkommen. Hier wird die Urlaubsabgeltung aber erst im nächsten Jahr versteuert.
So würde im ersten Jahr ein deutlich höherer pfändbarer Betrag abgeführt werden und die komplette Steuernachzahlung wäre im Folgejahr auch noch vom Schuldner zu tragen, obwohl er nur einen kleinen Teil der Urlaubsabgeltung selbst bekommen hat. Ist das richtig?
Vielen Dank.
Urlaubsabgeltung
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