P-Konto Erhöhung, frage

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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iceage0969
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P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von iceage0969 »

Hallo
Ich bin neu hier und bin froh das es so ein Forum gibt :D
Ich rechne in den nächsten Wochen leider mit einer Lohnpfändung vom Kreditgeber und auch dann mit Konto Pfändung. Ich werde die Woche bei der Commerzbank per online banking schon mal das p-konto aktivieren. Wenn noch keine Pfändung drauf ist kann ich ja ganz normal das ganze Geld abholen vor Monatsende richtig? So nun bin ich Alleinverdiener und bin für meine Frau Unterhaltspflichtig da sie leider nicht Arbeiten kann. Daher muss ich das p-konto erhöhen, ich habe stkl. III meine Frau IV, ich müsste ja dann zum schuldnerberater der mir ein Schriftstück mit gibt was ich zu Commerzbank schicken kann. Die Frage ist, ich komme aus Bergisch Gladbach, muss ich da zum schuldnerberater bergisch gladbach oder kann ich zum Beispiel nach Leverkusen? Also jetzt nur wegen der Erhöhung mehr nicht, was muss ich dann da mitbringen?

Grüße
Torsten
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

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Hi iceage0969,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Erhöhung, frage" geschaut?
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robo
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von robo »

Wie wäre es mit anrufen und nachfragen ?
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iceage0969
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von iceage0969 »

@robo
Ja du hast recht, ich denke aber das ich die Bescheinigung egal an welchen Ort bekomme vom schuldnerberater. Ich glaube aber erst wenn eine Pfändung auf Bank ist kann ich die Erhöhung Bescheinigung in der Bank abgeben bzw. Schicken oder? Wenn z.b. von der Bank Lohn und Konto Pfändung drauf ist dann sind mir ja 1500€ sicher bei p-konto. Nun bin ich Alleinverdiener und für meine Frau Unterhaltspflichtig, ich kann ja nicht vor der Pfändung die Erhöhung beantragen und bei der Bank einreichen oder? Oder kann ich schon mal die Erhöhung beantragen und wenn die Pfändung drauf ist bei der Bank abgeben? Weil wenn die Pfändung drauf ist wird ja direkt bis 1500€ abgezogen, bis ich die Erhöhung habe fehlen mir die 500€ die bei der Erhöhung mehr sind oder wie läuft das?
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Shopgirl
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von Shopgirl »

Sobald du ein P-Konto hast, kannst du die Bescheinigung einreichen. Damit musst du nicht bis zur Pfändung warten.
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iceage0969
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von iceage0969 »

@shopgirl
Danke
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iceage0969
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Registriert: 18. Aug 2024, 21:42

Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von iceage0969 »

@shopgirl
Ach noch eine letzte Frage, was muss ich mitnehmen wenn ich zum schuldnerberater gehe und die Bescheinigung ausfüllen lasse? Urkunde von Hochzeit mehr nicht? Oder Abrechnung von der Arbeit damit die sehen das ich stkl. 3 habe? Oder wie geht das? Lohnpfändung ist ja automatisch erkannt das ich als Unterhaltspflichtig anerkannt bin oder?
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Shopgirl
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von Shopgirl »

Uff, da bin ich überfragt. Damit kennen sich hier andere besser aus.

Es schadet sicher nicht, wenn du zu viel mitnimmst. Besser als zu wenig ;)

Ein Nachweis über deine Ehe ist bestimmt notwendig. Falls Ihr Kinder habt, solltest du auch darüber irgendeinen Nachweis haben. Nimm die Abrechnung vom Job ruhig mit, wenn du sie am Ende nicht brauchst, ist es ja auch nicht schlimm.

Die Infos der Verbraucherzentrale zu dem Thema finde ich auch ganz hilfreich:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... igung-6428
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iceage0969
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von iceage0969 »

@shopgirl
Vielen Dank 😊
Werde mal die schuldnerberater anrufen und fragen was die dafür alles brauchen.
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Shopgirl
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Re: P-Konto Erhöhung, frage

Beitrag von Shopgirl »

Das ist die allerbeste Idee :)
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