Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

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DrEber
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Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von DrEber »

Guten Abend an alle ,

weiß jemand genau wie es aussieht mit den P-Konto wärend der laufenden Verbraucher-Insolvenz ?

Soweit ich weiss ist es so das man monatlich den Freibetrag für eine Person ohne Kinder hat ,

ich meine liegt bei 1439€ ,- .

Frage : Bleibt eventuelles Guthaben z.b 100€ im Folgemonat noch auf dme Konto oder ist es direkt weg ?

Ist es wärend der Inso gestattet einen offiziellen Privatverkauf unter Minderwertiger Gegenstände ca. 100€ z.b über Ebay zu machen ohne Probleme zu bekommen, ebenfalls wenn das Geld für etwas anderes notwenig war ?

Kann sich ein Gläubiger der eine Geldforderung hat auch ohne einen Titel bei der Insolvenztabelle anmelden?

Jemand Erfahrung mit der Restschuldbefreiung , wenn die Gerichtskasse Verfahrenskosten geltend machen will die Jahre zurück liegen ?

Jemand schonmal aus der Inso rausgefallen oder hat selbstständig vorzeitig beednen können ?
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

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Hi DrEber,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo,
du darfst natürlich einen Privatverkauf tätigen. Es wird wie Einkommen gerechnet. Wenn du über den Freibetrag kommst, dann ist es natürlich weg. Weiterhin bekommst du keine Probleme. Außer du verkaufst etwas, was du beim Insolvenzverwalter hättest angeben müssen. Zum Beispiel Schmuck, Playstation oder ähnliches.

Ich habe meine Insolvenz selber vorzeitig beenden können. Das war jetzt aber nur 3 Monate vorher.....!
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mischa1981
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von mischa1981 »

Mir wurde die Restschuldbefreiung Anfang Mai 2024, also vor gut einem Monat, ausgesprochen und die wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger. Auch gegen diejenigen die ihre Forderungen nicht angemeldet hatten.

- Guthaben auf dem P-Konto wird bis zu 3 Monate übernommen, was dann über Freibetrag liegt wird abgeführt.
- Verkauf über Ebay würde ich abwarten, bis du in der Wohlverhaltensphase bist. Jegliches Einkommen was oberhalb der Freigrenze in der Insolvenzphase liegt, fließt in die Insolvenzmasse. Im Zweifelsfall den Insolvenzverwalter fragen.
- Ich hatte die "normale" Privatinsolvenz, die seit Oktober 2020 eingeführt wurde, 3 Jahre Restschuldbefreiung.
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caffery
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von caffery »

DrEber hat geschrieben: 6. Jun 2024, 22:09
Frage : Bleibt eventuelles Guthaben z.b 100€ im Folgemonat noch auf dme Konto oder ist es direkt weg ?
Das P-Konto läuft in der Insolvenz genauso wie bei einer Pfändung ohne Insolvenz.
DrEber hat geschrieben: 6. Jun 2024, 22:09 Ist es wärend der Inso gestattet einen offiziellen Privatverkauf unter Minderwertiger Gegenstände ca. 100€ z.b über Ebay zu machen ohne Probleme zu bekommen, ebenfalls wenn das Geld für etwas anderes notwenig war ?
Solche Verkäufe sind im eröffneten Insolvenzverfahren (in der Wohlverhaltensperiode nicht mehr) sogenannter Neuerwerb und werden in der Regel durch den Insolvenzverwalter herausverlangt wenn er die Auszüge überprüft.
PS: Also im eröffneten Verfahren sowas lassen
PPS: Hier wird es auch Leute geben, die ähnliches gemacht haben bei denen nichts passiert ist - diese haben einfach Glück gehabt
DrEber hat geschrieben: 6. Jun 2024, 22:09 Kann sich ein Gläubiger der eine Geldforderung hat auch ohne einen Titel bei der Insolvenztabelle anmelden?
Ja
DrEber hat geschrieben: 6. Jun 2024, 22:09 Jemand Erfahrung mit der Restschuldbefreiung , wenn die Gerichtskasse Verfahrenskosten geltend machen will die Jahre zurück liegen ?
Hat keinen Einfluss darauf.
DrEber hat geschrieben: 6. Jun 2024, 22:09 Jemand schonmal aus der Inso rausgefallen oder hat selbstständig vorzeitig beednen können ?
Nicht persönlich - aber "miterlebt", bzw. begleitet beides schon unzählige Male.
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DrEber
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von DrEber »

Danke erstmal für das Interesse und die Antworten.

Das heißt man bekommt z.b einen Betrag von 1600€ als Einzelperson in einen Monat auf das Konto, ist entsprechend der Freibetrag von ca 1439€ verfügbar und der Restbetrag wäre trotz Insolvenz im Folgemonat zur Verfügung?

Oder ist alles über den Freibetrag von 1439€ direkt abgeführt und steht im nächsten Monat nicht merh zur Verfügung ?

Erhält man eine Überweisung von 2000€ ist der Restbetrag dann im Folgemonat wieder Verfügbar bis zum Freibetrag oder ist es direkt weg ?

Ich meine die Verwaltung erwähnte mal , das Beträge über den freibetrag direkt an die Gläubiger abgeführt werden.

Möglich das es da Unterschiede gibt bei jeder Person?

Was einen geringwertigen Verkauf Ebay&co betrifft , sagte mir die Insolvenzverwaltung anfangs , das Beträge ab 200€ angegeben werden sollen.

Da dürfte ein verkauf unter 100€ nicht zur Insolvenzmasse oder Neuerwerb gehören . Manchmal kauft man sich auch was und gibt es wieder weiter z.b Fahrrad odern ähnliches.

Ist Gebraucht und hat keinen Wert über 200€ . Der Freibetrag wird auch nicht überschritten.

Internet enthält viele wiedersprüchliche Informationen dazu.

Was wäre die Konsequenz , wenn der Verwalter im nachhinein sagt die 100€ Verkauf gehören zur Insolvenzmasse :) ?

Was Kontoguthaben betrifft, könnte man theoretisch auch 500€ auf seinen Konto ansparen solange es nicht in die Freibetragsperre mit reinläuft und ca. 10 Monate auf den Konto belassen?

Restschuldbefreiung gibt es immer erst wenn alle Gerichtskosten für die Insolvenz getilgt sind ?

Schufa Löschung dann nach weiteren 3 Monaten möglich soweit ich gelesen habe . Jemand da schon raus gekommen?
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caffery
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von caffery »

DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51
Das heißt man bekommt z.b einen Betrag von 1600€ als Einzelperson in einen Monat auf das Konto, ist entsprechend der Freibetrag von ca 1439€ verfügbar und der Restbetrag wäre trotz Insolvenz im Folgemonat zur Verfügung?
Ja
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Oder ist alles über den Freibetrag von 1439€ direkt abgeführt und steht im nächsten Monat nicht merh zur Verfügung ?
Nein
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Erhält man eine Überweisung von 2000€ ist der Restbetrag dann im Folgemonat wieder Verfügbar bis zum Freibetrag oder ist es direkt weg ?
Verfügbar
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Ich meine die Verwaltung erwähnte mal , das Beträge über den freibetrag direkt an die Gläubiger abgeführt werden.
Vom Lohn ja - vom Konto Nein
... und "an die Gläubiger" zunächst mal sowieso nicht.
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Möglich das es da Unterschiede gibt bei jeder Person?
Je Person nicht - aber Insolvenzverwalter arbeiten sehr unterschiedlich und Banken mitunter auch.
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Was einen geringwertigen Verkauf Ebay&co betrifft , sagte mir die Insolvenzverwaltung anfangs , das Beträge ab 200€ angegeben werden sollen.
Aha
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Da dürfte ein verkauf unter 100€ nicht zur Insolvenzmasse oder Neuerwerb gehören . Manchmal kauft man sich auch was und gibt es wieder weiter z.b Fahrrad odern ähnliches.
Das spielt keine Rolle. Das Gesetz kennt da keine Freibeträge. Vom Prinzip her ist das alles Insolvenzmasse. Wenn Dein Verwalter das anders handhabt, hast Du Glück gehabt.
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Ist Gebraucht und hat keinen Wert über 200€ . Der Freibetrag wird auch nicht überschritten.
Spielt keine Rolle.
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Internet enthält viele wiedersprüchliche Informationen dazu.
Das ist bei jedem Thema so - liegt am Internet;)
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Was wäre die Konsequenz , wenn der Verwalter im nachhinein sagt die 100€ Verkauf gehören zur Insolvenzmasse :) ?
Dann musst Du die 100 Euro aufs Treuhandkonto zahlen.
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Was Kontoguthaben betrifft, könnte man theoretisch auch 500€ auf seinen Konto ansparen solange es nicht in die Freibetragsperre mit reinläuft und ca. 10 Monate auf den Konto belassen?
Nein
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Restschuldbefreiung gibt es immer erst wenn alle Gerichtskosten für die Insolvenz getilgt sind ?
Nein
DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Schufa Löschung dann nach weiteren 3 Monaten möglich soweit ich gelesen habe . Jemand da schon raus gekommen?
Nein, 6 Monate
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DrEber
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von DrEber »

DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Ich meine die Verwaltung erwähnte mal , das Beträge über den freibetrag direkt an die Gläubiger abgeführt werden.
Vom Lohn ja - vom Konto Nein
... und "an die Gläubiger" zunächst mal sowieso nicht.




Das heißt auch wenn es eine P-Kontopfändung zuvor gab , wäre der Freibetrag im Folgemonat verfügbar , alles klar.

Kann man überhaupt eine Lohnpfändung in der laufenden Insolvenz nachträglich bekommen ?






DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 13:51 Möglich das es da Unterschiede gibt bei jeder Person?
Je Person nicht - aber Insolvenzverwalter arbeiten sehr unterschiedlich und Banken mitunter auch.

Was einen geringwertigen Verkauf Ebay&co betrifft , sagte mir die Insolvenzverwaltung anfangs , das Beträge ab 200€ angegeben werden sollen.

Aha

Die Verwaltung erwähnte ganz zu Anfang das Beträge ab 200€ angegeben werden sollen .

Das ein Privatverkauf von einen alten Fahrrad oder Kleidung der Insolvenzmasse gehören , wäre mir neu .

Konsequenz dann , das dieser Betrag dann von mir nochmal extra auf das Treuehandkonto gezahlt werden müsste , sollte die Verwaltung darauf bestehen?

Wenn man wiederlegen kann , das der Verkauf nur mit Zustimmung über den eigenen Account getätigt worde und das Geld an den Besitzer übergeben worde , dürfte sich die Sache ebenfalls erledigt haben.

Anosnten würde man dazu tendieren für Bekannte etc. auf Nachfrage nichts weiter anzubieten .
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Zuletzt geändert von DrEber am 13. Jun 2024, 14:18, insgesamt 5-mal geändert.
caffery
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Re: Kontoguthaben & Privatverkauf wärend der Insolvenz

Beitrag von caffery »

DrEber hat geschrieben: 13. Jun 2024, 14:10
Das ein privatverkauf von einen alten Fahrrad oder Kleidung der Insolvenzmasse gehören , wäre mir neu .
Ja nun - dann weißt Dus jetzt.

Dass es hier oft einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt ist mir wie gesagt bewusst.
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