Rückerstattung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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arreis
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Rückerstattung

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Vorweg, es hat nicht mit Unterhaltsberechtigung zutun! :D

Es kann ja durchaus vorkommen, dass der AG,aufgrund dessen , dass er sich nicht ausreichend mit der Materie beschäftigt, zuviel oder zu wenig in die Masse abführt.

Gibt es innerhalb der Inso Fristen in denen der Schuldner oder der IV/TH Gelder nachfordern kann?

Ein Beispiel für den Schuldner, für den IV/TH fällt mir gerade keins ein.

Der AG hat über sechs Jahre lang die pfändbaren Beträge abgeführt, hat aber in den entsprechenden Monaten den Freibetrag für das Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt, kann der Schuldner die entsprechenden Beträge nachfordern?
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Beiträge: 263
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Re: Rückerstattung

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rückerstattung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Rückerstattung

Beitrag von caffery »

Ja -> § 195 BGB
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arreis
Wissender
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Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Rückerstattung

Beitrag von arreis »

Möchte nochmal nachhaken.

Wird die Inso als Gesamtheit bewertet, dass die Frist praktisch nach Ablauf beginnt z.B. vom 1.07.19 bis 30.06.22 und man kann alles innerhalb der 6 Jahre nachfordern oder ist es eher so, dass man am 1.07.19 nur ab dem 1.07.16 nachfordern kann?
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Zuletzt geändert von arreis am 15. Jul 2019, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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insolaner
Allwissender
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Re: Rückerstattung

Beitrag von insolaner »

arreis hat geschrieben: 15. Jul 2019, 21:00 dass man 1.07.19 nur bis zum 1.07.16 nachfordern kann?
Also entweder fehlt da ein Wort, oder der 1.07.16 ist ein Zahlendreher?!
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