Privatinsolvenz und Steuererklärung
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Privatinsolvenz und Steuererklärung
Hallo zusammen,
Ich bin in Privatinsolvenz und habe Schulden beim Finanzamt.
In den Jahren vor der Insolvenz habe ich meine Steuererklärung gemacht.
Das Finanzamt hat mir die Erstattung nicht ausgezahlt und die Erstattung nur mit meinen Steuerschulden verrechnet.
Wie sieht es bei einer Privatinsolvenz aus?
Wenn ich jetzt die Steuererklärung mache und zum Beispiel 300€ Lohnsteuer erstattet bekomme.
Bekomme ich das Geld oder mein IV?
Ich bin in Privatinsolvenz und habe Schulden beim Finanzamt.
In den Jahren vor der Insolvenz habe ich meine Steuererklärung gemacht.
Das Finanzamt hat mir die Erstattung nicht ausgezahlt und die Erstattung nur mit meinen Steuerschulden verrechnet.
Wie sieht es bei einer Privatinsolvenz aus?
Wenn ich jetzt die Steuererklärung mache und zum Beispiel 300€ Lohnsteuer erstattet bekomme.
Bekomme ich das Geld oder mein IV?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Bis zum Beginn der Wohlverhaltensperiode geht das Geld an den aus Steuerstattungen an den IV. Danach nicht mehr. Im Jahr des "Wechsels" geht anteilig ... Das ist wie mit "Schenkungen" im Verfahren - weg , wenn ... nicht weg, wenn ...
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Das sehe ich wie shopgirl:
Weder - noch.
Das Finanzamt darf (und wird) Deinen evt. Erstattungsanspruch 'aufrechnen', so lange sie noch Forderungen gegen Dich haben. Und sie dürfen das auch (wie jeder andere Gläubiger) bis zum Ende der 'Abtretungsfrist' (früher sechs, jetzt drei Jahre), s.:
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de ... ung_178461
Wenn das FA keine Forderungen (mehr) gegen Dich hat, dann gilt, was 'imker' sagt.
Und wenn bis zum Ende der Abtretungsfrist immer noch Forderungen gegen Dich offen sind, dann hat sich das mit dem 'Aufrechnen' auch erledigt, dann gilt die RSB - für das Finanzamt genauso wie für alle anderen.
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
@ Amal
schau mal hier und denk dann nach, was für Dich gilt...
https://gruenertonline.de/blog/steuerer ... attung-zu/
Schulden bei der Finanzverwaltung?
Bestehen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schulden beim Finanzamt, so kann der Insolvenzverwalter die Steuererstattungsansprüche dennoch im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse einziehen.
Obwohl nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Wohlverhaltensphase der Insolvenzschuldner wieder die Steuererstattungsansprüche erhält, ist die Finanzverwaltung berechtigt, die Erstattungsansprüche mit Altverbindlichkeiten zu verrechnen. Dieses Recht erlischt erst mit Erteilung der Restschuldbefreiung.
Tipp: Lassen Sie sich im Zweifelsfall durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen!
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schau mal hier und denk dann nach, was für Dich gilt...
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Schulden bei der Finanzverwaltung?
Bestehen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schulden beim Finanzamt, so kann der Insolvenzverwalter die Steuererstattungsansprüche dennoch im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse einziehen.
Obwohl nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Wohlverhaltensphase der Insolvenzschuldner wieder die Steuererstattungsansprüche erhält, ist die Finanzverwaltung berechtigt, die Erstattungsansprüche mit Altverbindlichkeiten zu verrechnen. Dieses Recht erlischt erst mit Erteilung der Restschuldbefreiung.
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
... und darin steht (u.a.) - Zitat:imker hat geschrieben: ↑3. Nov 2022, 13:16 ...
schau mal hier und denk dann nach, was für Dich gilt...
https://gruenertonline.de/blog/steuerer ... attung-zu/
"Schulden bei der Finanzverwaltung?
Bestehen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schulden beim Finanzamt, so kann der Insolvenzverwalter die Steuererstattungsansprüche dennoch im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse einziehen.
Obwohl nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Wohlverhaltensphase der Insolvenzschuldner wieder die Steuererstattungsansprüche erhält, ist die Finanzverwaltung berechtigt, die Erstattungsansprüche mit Altverbindlichkeiten zu verrechnen.
Dieses Recht erlischt erst mit Erteilung der Restschuldbefreiung."
Zitat Ende
Das wirst Du ja vielleicht noch wissen, amal, ob Du dem FA mehr als die 300 € schuldest ?
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Eine Steuererklärung kostet mich Zeit und Geld. Lassen sich die Kosten der Steuererklärung mit der Erstattung verrechnen? Ansonsten wäre ich dumm in eine Steuererklärung zu investieren wenn alle anderen davon profitieren nur ich nicht.Bis zum Beginn der Wohlverhaltensperiode geht das Geld an den aus Steuerstattungen an den IV. Danach nicht mehr.
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Natürlich kannst du das nicht verrechnen - wo denkst du hin?
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Ah Moment, du kannst natürlich Kosten für den Steuerberater / Steuersoftware steuerlich geltend machen - aber natürlich nicht einfach 1 zu 1 verrechnen
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Re: Privatinsolvenz und Steuererklärung
Zuerst stellt sich die Frage, ob Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben,
das ergibt sich aus § 46 EStG, s. zB hier:
https://dejure.org/gesetze/EStG/46.html
Und die nächste Frage wäre dann:
Bist Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" oder gibt es bereits einen "Aufhebungsbeschluss" vom Gericht ?
Wenn "eröffnetes Verfahren", dann hat Dein Insolvenzverwalter die Steuererklärung abzugeben und Du musst ihm nur 'zuarbeiten', sprich: Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.
Welche Kosten entstehen Dir denn ?
Im Prinzip kannst Du ja auch einfach nur ein unterschriebenes Formular beim Finanzamt abgeben, in dem Du nur Deine Stammdaten eingetragen hast (falls Du überhaupt zur Abgabe verpflichet bist und falls Dein Verfahren inzwischen aufgehoben ist).
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
das ergibt sich aus § 46 EStG, s. zB hier:
https://dejure.org/gesetze/EStG/46.html
Und die nächste Frage wäre dann:
Bist Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" oder gibt es bereits einen "Aufhebungsbeschluss" vom Gericht ?
Wenn "eröffnetes Verfahren", dann hat Dein Insolvenzverwalter die Steuererklärung abzugeben und Du musst ihm nur 'zuarbeiten', sprich: Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.
Welche Kosten entstehen Dir denn ?
Im Prinzip kannst Du ja auch einfach nur ein unterschriebenes Formular beim Finanzamt abgeben, in dem Du nur Deine Stammdaten eingetragen hast (falls Du überhaupt zur Abgabe verpflichet bist und falls Dein Verfahren inzwischen aufgehoben ist).
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
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