Moin,
für ein Gerichtsverfahren wurde ich als Zeuge geladen - so weit so gut.
Nun gibt es aber noch eine Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft beim hiesigen Gerichtsvollzieher, die wohl zeitnah mit einem entsprechenden Haftbefehl 'garniert' werden wird (bitte keine Diskussion hierzu, warum, weshalb, man-kann-doch...).
Kann es bei einem Amtsgericht in einem ganz anderen Teil Deutschlands hier dann zu Problemen kommen, oder wird sowas in der Regel nicht abgeglichen?
"Normalpolizeilich" macht so ein Haftbefehl meines Wissens ja nix, auch nicht in einer Polizeikontrolle? Aber innerhalb der Justizspähre? Oder gibt mir das Föderalitätsprinzip hier die Hoffnung, dass das landesübergreifend 'gefahrlos' ist?
Ebenso die Frage, ob eine Auszahlung von Zeugengeld pfändbar ist? Schliesslich sind hier ja Kosten angefallen, die ersetzt werden, einen 'Stundenlohn' bekommt man ja nicht?! Ich habe hierzu nur im alten Forum einen ganz kurzen Thread gefunden, der eine Pfändung verneint, weil es eine Aufwandsentschädigung sei...
Danke für Eure Hinweise.
Zeugenaussage - kann das Probleme geben?
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Re: Zeugenaussage - kann das Probleme geben?
Hi insolaner,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zeugenaussage - kann das Probleme geben?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zeugenaussage - kann das Probleme geben?" geschaut?
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Re: Zeugenaussage - kann das Probleme geben?
Zum Thema 'Zeugengeld':
Heutzutage (zu P-Konto-Zeiten) ist es ja egal, woher das Geld kommt, welches auf dem Konto eingeht, geschützt ist nur der Grundfreibetrag (von zZt 1.252,64 €/Monat), resp. der persönliche Freibetrag.
WENN also bereits eine Pfändung auf Deinem Konto liegt und
WENN Du ein P-Konto hast, dann geht es eigentlich nur um die Höhe des Geldeingangs in dem Monat insgesamt, d.h., wenn Du Pech hast, ist das Zeugengeld futsch.
Aber wenn Du ein "armer Schlucker" bist, dann kannst Du das dem Gericht mitteilen (dass Du die Kosten nicht verauslagen kannst), und das Gericht schickt Dir dann ggf. einen Gutschein-Code für die Bahnfahrt und bucht ein Zimmer für Dich vor Ort (und das Hotel schickt dann die Rechnung direkt ans Gericht), so dass das Geld dafür gar nicht erst auf Deinem Konto landet.
Zum Thema 'Haftbefehl' nur eine Idee (kein Wissen):
Vielleicht könnte man versuchen, den Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft zu verschieben ? Dann käme (nach Verweigerung) der Haftbefehl zwecks "Erzwingungshaft" entsprechend später ?
Wenn Du bereits einen Termin zur Abgabe hast, ruf den GV an, sag ihm, dass Du sehen willst, ob Du eine Ratenzahlung organisieren kannst, doch Du brauchst dafür noch was Zeit ... vielleicht kannst Du ja einen ausreichenden "Aufschub" mit ihm aushandeln ?
Auf den "Föderalismus" würde ich mich in dem Fall eher nicht verlassen ...
(aber ich habe keine Ahnung, wie schnell die 'Mühlen der deutschen Bürokratie' in solchen Fällen arbeiten ... oder ob es unterschiedliche Arten von 'Haftbefehlen' gibt ...).
Viel Glück!
Nachsatz: Hast Du das hier dazu gelesen ?
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privat ... gshaft-ab/
Danach bräuchtest Du ja keine Angst vor der Polizei zu haben, nur vor "Deinem" GV
(lauf ihm also besser nicht übern Weg, wenn er den Haftbefehl für Dich schon in der Tasche hat).
Heutzutage (zu P-Konto-Zeiten) ist es ja egal, woher das Geld kommt, welches auf dem Konto eingeht, geschützt ist nur der Grundfreibetrag (von zZt 1.252,64 €/Monat), resp. der persönliche Freibetrag.
WENN also bereits eine Pfändung auf Deinem Konto liegt und
WENN Du ein P-Konto hast, dann geht es eigentlich nur um die Höhe des Geldeingangs in dem Monat insgesamt, d.h., wenn Du Pech hast, ist das Zeugengeld futsch.
Aber wenn Du ein "armer Schlucker" bist, dann kannst Du das dem Gericht mitteilen (dass Du die Kosten nicht verauslagen kannst), und das Gericht schickt Dir dann ggf. einen Gutschein-Code für die Bahnfahrt und bucht ein Zimmer für Dich vor Ort (und das Hotel schickt dann die Rechnung direkt ans Gericht), so dass das Geld dafür gar nicht erst auf Deinem Konto landet.
Zum Thema 'Haftbefehl' nur eine Idee (kein Wissen):
Vielleicht könnte man versuchen, den Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft zu verschieben ? Dann käme (nach Verweigerung) der Haftbefehl zwecks "Erzwingungshaft" entsprechend später ?
Wenn Du bereits einen Termin zur Abgabe hast, ruf den GV an, sag ihm, dass Du sehen willst, ob Du eine Ratenzahlung organisieren kannst, doch Du brauchst dafür noch was Zeit ... vielleicht kannst Du ja einen ausreichenden "Aufschub" mit ihm aushandeln ?
Auf den "Föderalismus" würde ich mich in dem Fall eher nicht verlassen ...
(aber ich habe keine Ahnung, wie schnell die 'Mühlen der deutschen Bürokratie' in solchen Fällen arbeiten ... oder ob es unterschiedliche Arten von 'Haftbefehlen' gibt ...).
Viel Glück!
Nachsatz: Hast Du das hier dazu gelesen ?
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privat ... gshaft-ab/
Danach bräuchtest Du ja keine Angst vor der Polizei zu haben, nur vor "Deinem" GV
(lauf ihm also besser nicht übern Weg, wenn er den Haftbefehl für Dich schon in der Tasche hat).
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Re: Zeugenaussage - kann das Probleme geben?
Also ich kann dir das was ich jetzt schreibe, weder mit Gesetzestexten noch mit gerichtlichen Verfahrensanweisungen belegen.insolaner hat geschrieben: ↑9. Sep 2021, 02:59 Moin,
für ein Gerichtsverfahren wurde ich als Zeuge geladen - so weit so gut.
Nun gibt es aber noch eine Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft beim hiesigen Gerichtsvollzieher, die wohl zeitnah mit einem entsprechenden Haftbefehl 'garniert' werden wird (bitte keine Diskussion hierzu, warum, weshalb, man-kann-doch...).
Kann es bei einem Amtsgericht in einem ganz anderen Teil Deutschlands hier dann zu Problemen kommen, oder wird sowas in der Regel nicht abgeglichen?
Der Ablauf bei Verfahren vor Zivilgerichten in einem Verfahren ist ja der, dass du als Zeuge aufgerufen wirst, dann Angaben zu deiner Person machst und allenfalls dann, wenn da jemand Gründe hat deine Angaben anzuzweifeln, das Gericht (Richter) mal einen Blick auf deinen Ausweis wirft. Da guckt also niemand vor/während/nach deiner Aussage in eine Fahndungsdatenbank nach, ob der „liebe Insolaner“ grad „deutschlandweit“ gesucht wird.
Auch bei Strafverfahren läuft es im Prinzip gleich ab. Da könnte es allenfalls dann problematisch werden, wenn die anwesende Staatsanwaltschaft im Laufe deiner Befragung auf „den Trichter kommt“ dass du eher auf die Anklagebank als auf den Zeugenstuhl gehörst. Aber an dem Punkt angelangt, wäre der Haftbefehl wegen der VA auch eher das kleinere Problem.
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Re: Zeugenaussage - kann das Probleme geben?
Drei Punkte:
1. Wenn du als geladener Zeuge nicht erscheints besteht die Wahrscheinlichkeit das ein Zwangsgeld gegen dich verhängt wird.
2. Automatisch erfährt der GV nicht das du zum Termin geladen bist.
3. Wenn der GV oder Gläubiger weiss das du zu diesem Termin erscheinen wirst kann er dort auftauchen und den Haftbefehl vollstrecken.
Zu 3. ist weiter nicht schlimm wenn du deine Schulden ohnehin nicht in den nächsten drei Jahren begleichen kannst bzw. den Haftbefehl anders aus dem Raum bekommst.
1. Wenn du als geladener Zeuge nicht erscheints besteht die Wahrscheinlichkeit das ein Zwangsgeld gegen dich verhängt wird.
2. Automatisch erfährt der GV nicht das du zum Termin geladen bist.
3. Wenn der GV oder Gläubiger weiss das du zu diesem Termin erscheinen wirst kann er dort auftauchen und den Haftbefehl vollstrecken.
Zu 3. ist weiter nicht schlimm wenn du deine Schulden ohnehin nicht in den nächsten drei Jahren begleichen kannst bzw. den Haftbefehl anders aus dem Raum bekommst.
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Re: Zeugenaussage - kann das Probleme geben?
@Inso?:
1. war mir klar, das stand auch nie zur Debatte.
Bei 2./3. besteht keine Gefahr, da gaaanz andere Baustelle.
3a) der Haftbefehl wäre ja schon' nach 2 Jahren gegessen, aber so lange will ich nicht warten - es überschneidet sich gerade nur...
@mucel:
in der Fahndungsdatenbank steht doch der GV-Haftbefehl garnicht drin, meines Wissens läuft das 'nur' Gerichtsvollzieher-intern!
1. war mir klar, das stand auch nie zur Debatte.
Bei 2./3. besteht keine Gefahr, da gaaanz andere Baustelle.
3a) der Haftbefehl wäre ja schon' nach 2 Jahren gegessen, aber so lange will ich nicht warten - es überschneidet sich gerade nur...
@mucel:
in der Fahndungsdatenbank steht doch der GV-Haftbefehl garnicht drin, meines Wissens läuft das 'nur' Gerichtsvollzieher-intern!
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