Hallo
Ich wurde 2000 Verurteil wegen Steuerbetrug. Die strafe wurde bezahlt.
Aber wie sieht das mit den Steuern aus ?
Das Urteil stammt aus 2001. Sind dann nur die steuern davor von der Restschuldbefreiung ausgenommen oder auch die Finanzamt schulden ab 2001?
Wie sieht es mit Zinsen und Säumniszuschläge, die auf die Forderungen von vor 2001, erhoben wurden?
grus Zottel
Steuerschulden
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Re: Steuerschulden
Hi!
Nur das was im Urteil steht. So ganz versehe ich die Frage aber nicht. Hast Du denn trotz Urteil mit dem strafbaren Verhalten weitergemacht?
Leider hatte der BGH dazu kürzlich eine ziemlich düstre Stunde und meinte die Welt sei ein besserer Ort, wenn die Säumniszuschläge, Zinsen und sonstige Nebenforderungen solcher Forderungen ebenso von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. (BGH Urteil vom 01.10.20, IX ZR 199/19)
Ein wirklich schlimmes Urteil. Bis dahin war das rechtlich nie abschließend geklärt und ich habe über Jahre bei voller Überzeugung gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass eine höchste Instanz das irgendwann mal so entscheiden wird. Da habe ich mich leider getäuscht.
Aber unterm Strich ist das alles kein Automatismus. Das Finanzamt muss es erst als ausgenommene Forderung anmelden damit es eine ist. Sonst ist es auch keine und wird normal restschuldbefreit. Meine Erfahrung dazu ist: Versuch es - was hast Du zu verlieren?
Ich hatte schon etliche Fälle mit deliktischen Steuerforderungen bei denen das Finanzamt nicht deliktisch gemeldet hat - obwohl sie es ganz offensichtlich gekonnt hätten.
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