Hallo Gemeinde,
nun habe ich mal eine etwas andere Frage, betrifft aber wohl auch das Insolvenzrecht:
Die bev-Pleite (Stromversorger München) ging ja durch die Presse. Ich bin da auch dabei. Ich bin mit einem blauen Auge davongekommen, denn als man mir den Abschlag fett erhöhen wollte habe ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht (das wurde aber auch ordentlich im Schreiben so ausgewiesen - dass man das machen kann).
Ich hab also zum 31.01.2019 gekündigt, das wurde auch so bestätigt, bin seit 01.02.2019 woanders. Die Inso wurde wohl am 29.01. eingereicht. OK.
Nun hab ich, wie wohl viele andere auch, noch ein Wechselguthaben 90 Euro offen. Das hätte ich im November bekommen müssen, als meine Jahresrechnung gestellt wurde. Von da ab wurde es seltsam. Die Jahresrechnung wurde nie abgebucht. Der nächste Abschlag aber schon. Ich rief sogar mal an, ja man würde das nun machen, man verstehe das auch nicht. Wurde nie abgebucht.
Nachgelesen, aha, das Guthaben kriegt man wenn die Jahresrechnung BEZAHLT ist. AHA. Also hab ich dann die Jahresrechnung eben selber überwiesen, waren blos 45 Euro zum Nachzahlen. Nun kam dann im Januar der Brief von wegen höhere Kosten, höherer Abschlag, von 93 auf 160 Euro (??, soviel verbrauche ich nicht mehr). Dem habe ich per Kündigung entgegengewirkt. Diese wurde angenommen. Wechsel also zum 01.02.
Klar, AUSGEZAHLT krieg ich von denen nix mehr, ist ja logisch. ABER meinen Berechnungen nach (Zählerstand notiert für den Neuanbieter - man kann ma dann selber ausrechnen was die bev von mir noch kriegt), müßte ich an die noch was zahlen. Mache ich grundsätzlich wenn man mich anschreibt - verbraucht habe ich das definitiv ja. Nun möchte ich aber - verständlicherweise - meine 90 Euro dagegen AUFRECHNEN.
Ich müßte 292,60 nachzahlen, davon tät ich die 90 Euro abziehen. in KWHs hab ich das schon nach einem Monat verbraucht gehabt (90 Euro sind etwa 376 KWM, durchschnittlich verbraucht hab ich monatlich 724 KWH). Das nur weil ich im Internet was gefunden hab wo die Aufrechnung rückwirkend gültig wird in dem Moment wo sie anfällt (auch wenn man das da noch gar nicht "weiß"). Das wäre nämlich schon 01.11.2018 gewesen - VOR der Insolvenz.
Steht dem das Insolvenzrecht iwi entgegegen? Also wenn deren IV meine Forderung eintreiben will? (Das wird er sicher noch wollen, er muss ja ans Geld kommen. Ich will aber nicht um mein Recht geprellt werden).
bev - Pleite - Frage dazu
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Re: bev - Pleite - Frage dazu
Ja, das würde ich wohl auch so machen und wüsste bei der Geschichte auch spontan nichts, was dagegen sprechen würde bzw. was daran nicht funktionieren sollte.
Auch eine wiederholte Lektüre der betreffenden Rechtsvorschriften § 94 InsO und Folgende ändert aus meiner Sicht nichts an dieser Einschätzung.
Auch eine wiederholte Lektüre der betreffenden Rechtsvorschriften § 94 InsO und Folgende ändert aus meiner Sicht nichts an dieser Einschätzung.
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