wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.07.2020
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
l
zur Schlussrechnung des Verwalters;
l
zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
l
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
l
zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 06.07.2020 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
l
Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Hallo zusammen
Diesen Brief mit 2 anderen habe ich heute auf unsolvebznekanntmachubg gefunden. Heisst dass das ich jetzt in der wohlverhaltensphase bin?
Danke für eure Antworten
Gruß
Schlussverteilung
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Re: Schlussverteilung
leider nein, das bedeutet nur, dass der Schlusstermin jetzt angesetzt wurde.
Erst wenn du die Aufhebung des Insolvenzverfahren nach §200 InsO bekommst, dann ist das Verfahren aufgehoben und dann bist du in der Wohlverhaltensphase.
Erst wenn du die Aufhebung des Insolvenzverfahren nach §200 InsO bekommst, dann ist das Verfahren aufgehoben und dann bist du in der Wohlverhaltensphase.
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Re: Schlussverteilung
Nein, das heißt erstmal nur, dass alle Beteiligten nochmal ihren Senf abgeben dürfen, ob sie was dagegen einzuwenden haben etc. Im Aufhebungsbeschluss steht dann so oder so ähnlich das drin:
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben.
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben.
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