Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

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Sawyer30
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Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Hallo an alle.
Ich habe mal eine Frage. Wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt, habe ich aus Dummheit bei meinem ehemaligen Arbeitgeber Geld entnommen. Aus diesen und anderen Gründen hatte ich mein Job verloren. Ich war lange krank und bin nun derzeit arbeitssuchend. Leistungen wurden beantragt (ALG 1).
Mit meinem ehemaligen Arbeitgeber hatte ich in 2018 bereits eine Ratenzahlung vereinbart, sodass ich trotz allem monatlich den offenen Betrag zurückzahlen werde.
Zudem hatte ich im letzten Jahr eine Erklärung abgeben, dass ich auf die Einrede der Verjährung verzichte.
Nun kam heute trotz Ratenzahlung ein Mahnbescheid über die Restsumme. Im Mahnbescheid steht auch, dass wenn ich Widerspruch einlege, der Betrag dann beim zuständigen Gericht vom Arbeitgeber eingeklagt werden kann.

Wie soll ich mich hier nun verhalten? Ich zahle ja normal den Betrag noch ab. Der ehemalige Arbeitgeber weiß, dass ich momentan arbeitssuchend bin und trotzdem eine Rate immer zahle. Habe denen auch damals schriftlich versichert, dass ich, wenn ich wieder Arbeit habe, mehr monatlich zurückzahlen kann.

Geht es hier beim Mahnbescheid nur darum, dass die Forderung auch allgemein nicht verjährt?
Denn bald kommt ja auch ein Vollstreckungsbescheid und hatte ja auch schon die Vermögensauskunft abgegeben. Habe nix, außer dass ich knapp 1. 100 Euro Arbeitslosengeld erhalte, von denen ich ja schon Raten bezahle. Bin etwas verwirrt.
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

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Hi Sawyer30,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung" geschaut?
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tidus82
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von tidus82 »

Ich denke, es wird einfach Unwissen des ehemaligen Arbeitgebers sein.
Er wird sicherlich versuchen den Betrag titulieren zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen und vielleicht denkt er auch tatsächlich an eine Verjährung.
Die Verjährung ist allerdings durch deine dauerhafte Zahlung sowieso gehemmt - also da verjährt nichts.

Da du allerdings bereits die Vermögensauskunft abgegeben hast und auch keinen Grund hast dem zu widersprechen sehe ich es leider als gegeben an, dass du das über dich ergehen lassen musst. Prüfe aber bitte den Mahnbescheid auf Richtigkeit - insbesondere was die Summe angeht. Nicht dass er etwas titulieren lässt, was du vielleicht schon bezahlt hast. Weiterhin behalte jeden Überweisungsbeleg für eventuelle spätere Auseinandersetzungen.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Ja vielen Dank für die Info. Ich bin damals sogar extra zu einem mir bekannten Anwalt gegangen, da ich die Erklärung für die Einrede der Verjährung abgeben sollte. Er sagte mir auch, dass ich das normal nicht machen bräuchte, da ich ja schon Raten zahle und dies verjährungshemmend ist.
War alles sehr dumm gelaufen, hab dadurch genug verloren, bin gerade dabei, wieder auf die Füße zu kommen. Mehr als monatlich zahlen kann ich eben nicht.. Wenn mein ehemaliger Arbeitgeber damit auf Nummer sicher gehen will - bitte.
Da dies eh nicht von der Insolvenz erfasst wird (ist auch gut so, war ja mein Mist), hab ich noch ein Weilchen damit zu tun. Immerhin gibt es nix zu widersprechen, auf einen Prozess habe ich keinen Nerv mehr.
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insolaner
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von insolaner »

Sawyer30 hat geschrieben: 6. Feb 2020, 13:39Immerhin gibt es nix zu widersprechen, auf einen Prozess habe ich keinen Nerv mehr.
naja:
tidus82 hat geschrieben: 6. Feb 2020, 13:31Prüfe aber bitte den Mahnbescheid auf Richtigkeit - insbesondere was die Summe angeht. Nicht dass er etwas titulieren lässt, was du vielleicht schon bezahlt hast.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Vielen Dank für die Antworten.
Hatte nun zwischenzeitlich meinem ehemaligen Arbeitgeber geschrieben, nach Erhalt des MB, dass ich noch um etwas Geduld bitte, bis mein ALG bewilligt wird und ich dann unverzüglich wieder die Ratenzahlung aufnehmen werde.
Habe nun heute den Bewilligungsbescheid erhalten, liegt nun minimal über der Pfändungsgrenze von 1.178 Euro.

Werde somit Anfang März wieder 100 Euro monatlich zurückzahlen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man trotzdem bei mir in den Vorrechtsbereich pfänden würde? Ist dies bei dem was ich bekomme und selbst zahle überhaupt sinnvoll?

Habe etwas Angst, dass man mir darüber hinaus auch noch mehr abziehen will, dabei komm ich mit dem ALG 1 auch gerade so über die Runden.

Habe mich schon informiert bei einem anerkannten Helfer, der meinte, dass es unwahrscheinlich wäre, dass sie diesen Schritt gehen würden, da 100 Euro monatlich bei dem was ich bekomme schon viel sind.

Kennt sich da jemand aus?
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caffery
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Sawyer30 hat geschrieben: 18. Feb 2020, 14:57 Kennt sich da jemand aus?
Womit genau? Glaskugel gucken? ;)

Ich würde auch mal ganz zärtlich orakeln, dass sie nichts weiter unternehmen wenn Du 100 Euro zahlst.

Aber wenn die Forderung denn tatsächlich den Charakter des § 850f Abs. 2 ZPO erfüllt:
Bei einer Vorrechtsbereich-Pfändung könnten u.U. ca. 300 Euro rauskommen. Von daher - why not?
Wenn man dabei bedenkt, dass die Forderung und der Gläubiger auch eine persönliche Komponente hat - woher sollen wir wissen was in denen vorgeht? Sollte da jemand sitzen, der Dir einfach nur maximal möglichst schaden will - was ja bei so einer Geschichte durchaus sein kann - dann pfändet er mit seiner deliktischen Forderung in den Vorrechtsbereich, ganz egal was Du machst.

Wünschen tu ichs Dir nicht.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Naja, da bin ich mal gespannt. Wenn das eintreten sollte, werde ich mit oder ohne Job auf die nächste Zeit nicht mehr auf die Füße kommen. Von dem was ich bekomme, geht ca. die Hälfte weg an Fixkosten, Zahlungen wie Rundfunk oder Versicherung mal außen vor gelassen. Würden mir monatlich wenns hochkommt nicht mal 300 Euro zum Leben bleiben. Und da dürfte dann nichts dazwischen kommen.
Hatte ja bis vor 2 Monaten schon über ein Jahr monatlich 100 Euro zurückgezahlt. Kämpfe jeden Tag, wegen einer Dummheit alles verloren und wenn das noch eintreten sollte, wüsste ich nicht, für was ich dann noch aufstehen sollte (krass ausgedrückt)..
Ende nächster Woche kommt die erste Zahlung, dann zahle ich unaufgefordert 100 Euro weiter.
Sollte ich in einem Jahr keinen Job finden, Falle ich in Hartz IV. Da wird es dann noch interessanter. 😔
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caffery
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Ich verstehe Deinen Frust aber im Prinzip teilst Du dieses Schicksal mit unzähligen Unterhaltsschuldnern, die ja i.d.R. noch nicht mal einen Fehler gemacht haben, sondern einfach nur Papa/Mama sind und vielleicht sogar die Trennung selbst gar nicht gewollt haben.

Laufende Unterhaltsschulden sind von der Wertigkeit her in etwa ebenso "eklig" wie deliktische Forderungen und Unterhaltsgläubiger sind praktisch immer maximal aggressiv und bepfänden den Vorrechtsbereich im Prinzip grundsätzlich automatisch, ohne Hoffnung auf jene Gnade auf die Du jetzt noch (hoffentlich zurecht) hoffen kannst.

Was ich damit sagen will: Kopf hoch! Beiß Dich da durch! Wie hoch ist denn die "eklige" Forderung insgesamt noch?
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Möchte es ungern offen hier schreiben, aber mit der Zahlung von 100 Euro monatlich sind es noch ein paar Jahre. Es ist abzubezahlen (auf Dauer).
Ja mit den Unterhaltszahlungen ist es ja auch schlimm, wenn es Leute betrifft, die es wie du sagst nicht mal so wollten. Gibt ja genug, die von sich aus auch monatlich eine Summe X vorschlagen und dann mehr weggepfändet wird.
Gibt einige bittere Schicksale.
Ich war eben so doof, damals so eine Dummheit begangen zu haben. Gibt keine Entschuldigung dafür. Hatte schon Jahre vorher kaum noch Geld, bin schon länger am rechnen, als eine normale Insolvenz dauern würde. Statt früher den Weg in die Schuldenberatung zu wagen, aus Angst vor den Reaktionen auf meiner damaligen Arbeit und da ich eine Weiterbildung in meinem Job machte, die ich selbst zahlen musste, wusste ich nicht mehr weiter und hab zugegriffen.

Hab davon nicht mal High Life gemacht, sondern Schulden beglichen. In der Zeit als das passierte, ist mein Vater an Krebs gestorben. Kam alles zusammen und durch die Sache bin ich sehr tief gefallen.

Ich beiße mich immer durch, hab mich viel durchgeboxt. Die 100 Euro monatlich sind für mich auch weiter ein Denkzettel. Zumindest kann ich von dem, was übrig bleibt, auch mal eine Kleinigkeit kaufen. Mich einmal im Monat mit den wenigen Freunden, die noch da sind, einen Kaffee trinken gehen. Das sind so die Highlights, die noch da sind.

Könnte jeden Tag heulen, auch jetzt gerade, weil ich so dumm war. Deshalb empfehle ich jedem, direkt bei Schuldenproblemen eine Beratung aufzusuchen!!!! Mein einziges Problem neben dem Geld war damals eigentlich nur, dass ich keine Hilfe angenommen hatte. Erst damit kam der ganze Mist.

ich habe meine Probleme schon seit 2015, wo ich immer schauen muss. Wenn ich dieses Jahr in die Insolvenz ginge, habe ich trotzdem schon 5 Jahre auf dem Buckel, die nicht einfach waren. Mit Schulden hat man schnell mal mehr als ein Jahrzehnt seines Daseins finanziell vergeudet...

Vielleicht lernen andere aus meiner Erfahrung.
Wenns wenigstens somit etwas positives bewirkt.
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caffery
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Du kannst weiterhin den Weg in eine Beratungsstelle suchen. Vielleicht gelingt ja einem Kollegen eine sattelfeste Einigung mit dem Gläubiger - sowas wie eine Festschreibung mit dauerhaft realistischer fester Rate. Einen Versuch wärs doch wert.

Ich habe mal für einige Zeit Strafgefangene beraten und dabei einige Verhandlungen mit deliktischen Gläubigern geführt. Da ist durchaus in einiger Fällen auch was zu machen.

Grade bei solchen Gläubigern mit persönlichem Geschmäckle, kann ein neutraler Vermittler doch Gold wert sein.
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