Viele komplizierte Fragen

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latte900
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Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Hallo Leute,

ich habe mich nun fast einen Tag hier eingelesen, jedoch konnten meine Fragen nicht alle beantwortet werden.
Deshalb hätte ich ein paar Fragen und würde mich über eure Hilfe bzw. Erfahrung freuen.

Folgende Konstellation:

Ich, 29 Jahre alt. Derzeit ALGII. Gewerbe 05/19 abgemeldet.
2 Unterhaltsberechtigte Personen. (Betreuungsunterhalt für Ex-Lebensgefährtin sowie 1 Kind)
Selbständig GEWESEN (5 Jahre lang) Einzelunternehmen.
Gewerbeuntersagungsverfahren wurde nur ANGEHÖRT, habe mich freundlich dazu geäußert. Keine Rechtskräftigkeit, wurde nicht weiterverfolgt und ich habe das Gewerbe dann abgemeldet.
VM wurde selbstverständlich mehrmals in den fünf Jahren abgegeben.

Gläubigeranzahl: 80 (+ 20 verjährte)
Regelinsolvenzverfahren geplant.

Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen habe ich vorgesorgt. Arbeitnehmeranteile der gesetzlichen Kasse bezahlt sowie Knappschaft-Bahn-See (450 EUR Mitarbeiter).

Finanzamtabschlüsse alle gemacht, bis auf den 2020, noch zu früh.


Meine Fragen an euch:

1. Verjährte Forderungen

Ich habe einen Rechtsanwalt im Auge, welcher das Verfahren für mich vorbereiten und amelden soll. Dieser hat einen Grundpreis und dann geht es nach Gläubigeranzahl. Das heißt, pro Gläubiger will dieser 30,00 EUR netto.

Nun habe ich bereits oben erwähnt, dass ich 20 verjährte FOrderungen habe. Ich habe die Einrede der Verjährung erhoben und auch die Bestätigung dazu bekommen. Die FOrderungen werden nicht mehr weiterverfolgt und bestehen somit lt. Inkassobüro nicht mehr.

Frage: Müssen diese Forderungen dennoch angegeben werden? Auch wenn ich die Einrede der Verjährung bestätigt bekommen habe? 20 x 30,00 EUR sind eben auch 600,00 EUR netto?! - Den Anwalt kann ich nicht fragen, da dieser meinte dass dies dann kostenpflicht sei.


2. Forderung Lohn (Minijobber)

Ein ehemaliger Minijobber hat eine Lohnforderung in Höhe von 400,00 EUR gegen mich. Dieser war als Minijobber auf 450,00 EUR bei mir angestellt. Er hat die Forderung nie versucht geltend zu machen und ich habe von diesem noch nie etwas gehört. Die Forderung enstand lt. Lohnabrechnung im Oktober 2016.

Frage:
Ist diese Forderung auch verjährt? Gilt für Lohnforderungen dasselbe, muss ich meinem Ex-Mitarbeiter die Einrede der Verjährung schicken? Mitlerweile ist dieser im Ausland und nicht mehr auffindbar, das würde eben schwierig werden.


3. Gewerbeuntersagungsverfahren
Ich hatte nur die Anhörung es gibt kein rechtskräftiges Urteil dazu. Die Sache wurde dann auch nicht mehr weiterverfolgt von der Stadt, da ich das Gewerbe ja sowieso abgemeldet habe.

Frage:
Ich plane eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit. Laut Internet sollte der IV dies auch bedenkenlos freigeben und tut dies zu 99% auch. Könnte die Untersagungs ein Problem werden? - Zum Zeitpunkt der Anhörung war ich unzuverlässig ja, im Insolvenzverfahren wenn ich quasi auf "0" bin, lässt sich dies ja nicht mehr zum Zeitpunkt der Einleitung beziehen?


4. Vorsteuer von Eingangsrechnungen
Ich habe bei Eingang der Rechnungen was meine Selbständige Tätigkeit betrifft keine Vorsteuer geltend gemacht. Da ich die Rechnung einfach nicht zahlen konnte und den buchhaltungsaufwand gering halten wollte. Bei Erhalt bin ich ja vorsteuerabzugsberechtigt. Ich habe das aber nicht gemacht.

Frage:
Sind die Rechnungen bei EÜR (Einnahmeüberschuss-Rechnung) nun Verbindlichkeiten? Wie sieht es mit der Vorsteuer aus?! Der Rechnungssteller hat diese ja abgeführt und wahrscheinlich dann berichtigt, je nach IST oder SOLL-Versteuerung. Irgendwie hatte ich mal gelesen man muss bei Abschluss der selbständigen Tätigkeit von EÜR zur Bilanz übergehen und die Verbindlichkeiten welche die selbständige TÄtigkeit angehen einbuchen? Hat hier jemand Erfahrung?

5. Anfechtung
Ich habe 136.000 EUR ZURÜCKBEZAHLT in 4 Jahren an verschiedene Gläubiger (Privatschulden). Die Rückzahlung erfolgte meist in bar und auch über das Konto meines Freundes.

Sind diese Zahlungen anfechtbar?

Wäre super wenn ihr Antworten für mich hättet. Ich möchte einfach saubere Unterlagen abgeben und die Restschuldbefreiung nicht gefährden.

Ich habe die Regulierung versucht, viel bezahlt und noch kränker geworden. Ich möchte einfach in die Insolvenz und meinen Frieden und würde mich über eure Mithilfe zu meinen Fragen freuen.
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Re: Viele komplizierte Fragen

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Hi latte900,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Viele komplizierte Fragen" geschaut?
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insolaner
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von insolaner »

ja, den Titel hast Du schon sehr richtig gewählt...

ich beschränke mich mal auf den Teil, bei dem ich zumindest meine eine richtige Antwort geben zu können:

1. Verjährt ist verjährt, die Forderungen müssen meiner Meinung nach nicht angegeben werden.

2. Die Einrede der Verjährung kommt ja nur zum Tragen, wenn der Anspruch gestellt wird. Da bisher noch kein Anspruch gestellt wurde, würde ich auch nicht im vorauseilendem Gehorsam da eine nicht gestellte Forderung ablehnen.

3. Dasselbe nochmal: da es offensichtlich keine Untersagung gibt, kann diese auch nicht zum Problem werden.

Ist aber alles nur meine private Meinung, nicht Gesetzeswissen oder so...
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caffery
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von caffery »

latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 Frage: Müssen diese Forderungen dennoch angegeben werden? Auch wenn ich die Einrede der Verjährung bestätigt bekommen habe?
Wenn der Gläubiger unmissverständlich erklärt hat, dass er keine Ansprüche mehr geltend macht: Nein!
Sollte dahingehend noch der geringste Zweifel bestehen: Ja!
latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 20 x 30,00 EUR sind eben auch 600,00 EUR netto?! - Den Anwalt kann ich nicht fragen, da dieser meinte dass dies dann kostenpflicht sei.
*prust* Ich würde mal sagen: Top Anwalt !;)
Ich nehme einfach mal an, dass er die 30 Euro pro Gläubiger zzgl. zu einer Grundvergütung erhebt. Darf ich fragen (wo wir schonmal dabei sind) wo hoch diese ist?
latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 Ist diese Forderung auch verjährt? Gilt für Lohnforderungen dasselbe, muss ich meinem Ex-Mitarbeiter die Einrede der Verjährung schicken? Mitlerweile ist dieser im Ausland und nicht mehr auffindbar, das würde eben schwierig werden.
Auch hier gilt (m.E. leider) die Regelverjährung von drei Jahren. Ich persönlich halte solche Forderungen aber für moralisch privilegiert. Von daher würde mir persönlich nichts ferner liegen, als einen solchen Gläubiger auch noch mit einer Verjährungseinrede zu behelligen. Mehr Hohn ginge wohl kaum. (persönliche Meinung!)
latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 Ich plane eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit. Laut Internet sollte der IV dies auch bedenkenlos freigeben und tut dies zu 99% auch. Könnte die Untersagungs ein Problem werden? - Zum Zeitpunkt der Anhörung war ich unzuverlässig ja, im Insolvenzverfahren wenn ich quasi auf "0" bin, lässt sich dies ja nicht mehr zum Zeitpunkt der Einleitung beziehen?
Keine Ahnung.
Aber ich weise in dem Zusammenhang einfach mal so auf § 295 Abs. 2 InsO hin. Falls noch nicht bekannt.
latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 Sind die Rechnungen bei EÜR (Einnahmeüberschuss-Rechnung) nun Verbindlichkeiten? Wie sieht es mit der Vorsteuer aus?! Der Rechnungssteller hat diese ja abgeführt und wahrscheinlich dann berichtigt, je nach IST oder SOLL-Versteuerung. Irgendwie hatte ich mal gelesen man muss bei Abschluss der selbständigen Tätigkeit von EÜR zur Bilanz übergehen und die Verbindlichkeiten welche die selbständige TÄtigkeit angehen einbuchen? Hat hier jemand Erfahrung?
Keine Ahnung
latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 18:19 Sind diese Zahlungen anfechtbar?
Das kommt drauf an. Anfechtungen sind ein weites Feld. Je nach genauer Einzelkonstellation: Sehr wahrscheinlich zumindest teilweise ja.
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Witwe Bolte
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von Witwe Bolte »

Mal ne Verständnisfrage, Du schreibst:
Du warst selbständig, hast daraus einen Berg Schulden, es gab ein Gewerbeuntersagungsverfahren, das Gewerbe wurde in 5/19 abgemeldet, jetzt willst Du einen Inso-Antrag stellen.

Und Du hoffst, dass Dein zukünftiger IV Deine Selbständigkeit freigeben wird.

Also bist Du jetzt wieder selbständig?
Oder willst es demnächst sein ?
Gleiche Branche?
Gleiche Stadt?

Falls "ja" - was berechtigt Dich zu der Hoffnung, die Stadt würde das alte Verfahren nicht wieder aufnehmen?

Deine Frage Nr. 4 ist (mir) etwas unklar:
Wenn Du (Eingangs-) Rechnungen hast (also vermutlich Waren eingekauft hast) und diese nicht bezahlt hast, dann sind das doch natürlich Verbindlichkeiten. Und Du bist ja den kompletten Rechnungsbetrag Deinem Lieferanten schuldig, also incl. die enthaltenen USt.
Hättest Du die Rechnungen bezahlt, hättest Du die USt als Vorsteuer beim FA geltend machen können, richtig.
Aber was man nicht bezahlt hat, kann man doch auch nicht geltend machen ...
(...es sei denn, es ging um 'cum-ex'-Geschäfte ... *Ironie*)

Wenn Du zuvor bilanzpflichtig warst, dann musst Du bei Betriebsaufgabe natürlich eine Abschlussbilanz machen (meines Wissens).
Aber wenn man zuvor nur EÜR gemacht hat, dass dann bei Betriebsaufgabe so eine Abschlussbilanz erstellt werden müsste, wäre mir neu.

Falls Du jetzt in 2020 ein neues Gewerbe, aber gleiche Branche, beginnen willst, dann bedenke das Problem "Rechtsnachfolge".

Viel Glück!
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tidus82
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von tidus82 »

Ich stelle mir vielmehr die Frage warum ein Anwalt die Insolvenz einleiten soll? Die Hürden für eine Regelinsolvenz sind doch viel geringer (insbesondere fällt der außergerichtliche Einigungsversuch weg) und du hast scheinbar auch einen sehr genauen Plan von dem was da bei dir abging. Man sieht selten jemanden, der so genau weiß wieviele Gläubiger er hat und was da alles gelaufen ist.

Ja, der Antrag ist lang und mag kompliziert erscheinen, ist er aber eigentlich nicht und kann auch von jedem Schuldner selbst ausgefüllt werden.
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tidus82
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von tidus82 »

Dennoch möchte ich aber auch lobend erwähnen, dass du dich hier scheinbar durchs Forum gewühlt und eingelesen hast - find ick jut! :) ist scheinbar nicht mehr so selbstverständlich
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latte900
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Zuerst einmal vielen Dank für eure Antworten!

Ich befinde mich noch nicht im Insolvenzverfahren. Ich habe die Zeit als ALGII Empfänger nun genutzt mich einzulesen, ordentliche Unterlagen bereitzustellen usw. Natürlich habe ich auch Bewerbungen geschrieben. Jedoch gestaltet sich das nach fünf Jahren Selbständigkeit etwas schwieriger als Gedacht.

Plan ist es:

Insolvenzverfahren anmelden und nach 2-3 Monaten wieder in die Selbständigkeit zu gehen. Investition gleich NULL. Von Zuhause aus und Laptop ist schon vorhanden.

Das Gewerbeuntersagungsverfahren wurde eingeleitet, es fand eine Anhörung statt, zu welcher ich mich schriftlich äußerte. Dort gab mir die Bearbeiterin noch 1 Jahr Zeit, es klappte dann dennoch nicht und nach Rücksprache mit ihr habe ich das Gewerbe abgemeldet und war dann erst einmal zwei Wochen psychisch einfach platt.

Wieso soll der Insolvenzverwalter das nicht freigeben? Es ist ja nicht so dass meine Selbständigkeit nicht gewinnbringend war. Es war nur einfach so, dass wenn man Einnahmen aufs Konto bekommt aber auf diesem etliche Pfändungen liegen, wie soll man dann korrekt und pünktlich Steuern abführen? Daraus resultiert eben eine Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden.

Klar, zum Zeitpunkt und auch noch bis heute gelte ich sicherlich immer noch als "unzuverlässig". Wenn die Altlasten aber in der Insolvenz sind und ich mit meinen Einnahmen wieder wirtschaften kann, wieso sollte dann eine Unzuverlässigkeit bestehen? - Im Netz ist da etwas zu finden, da hat ein Wirt genau aus diesem Grund geklagt und bekam recht und sah das genau so wie ich es gerade sehe.

@MrsRob

Was genau Du mit Rechtsnachfolge meinst, weiß ich gerade nicht. Falls Du darauf hinaus willst, ob ich mit Kunden noch Verträge habe oder Datenschutzvereinbarungen, etc.

Ich habe allen Kunden die Geschäftsbeziehung wegen Aufgabe der selbständigen Tätigkeit gekündigt. Es bestehen keine Vertragspflichten gegenüber Kunden und auch keine Nachvertraglichen.

Ein paar Kunden kennen mich auch persönlich und sind gerne wieder bereit mit mir Geschäfte zu machen.

Ich habe das Spiel mit Gelder hin und her schieben, Gelder ausleihen um wieder weiterzuwirtschaften, etc. nun 4 jahrelang getrieben, ich bin müde und möchte das so nicht mehr.

Ich habe mich selbständig gemacht und hatte dort bereits bei Gewerbeanmeldung schulden und etliche Inkassoverfahren.

Ein Anwalt meinte, die 136.000 EUR hätte ich mir auch sparen können. Naja, ich weiß nicht genau. Moralisch gesehen finde ich eine Insolvenz für mich auch nicht wirklich toll aber irgendwie zwingt mich das Gesetz einfach dazu.

Weil ich weiß sonst nicht wie ich mit 1179 EUR ein Geschäft führen kann wenn ich monatlich 10-14.000 EUR Umsatz machen möchte. Funktioniert einfach nicht.


Zum ehemaligen Mitarbeiter (Lohnforderung)

Ich würde es ihm bezahlen, ich habe es aber einfach nicht, es geht nicht. Ich kann es mir nicht aus den Rippen schneiden. Ich muss mir das Geld für den Anwalt (Insolvenz) auch leihen bzw. ein Familienmitglied schenkt es mir.

Ich war jung und dumm, mit 24 selbständig und ja, noch einmal würde ich das ganze nicht über fünf Jahre treiben.

Was ich bereits vorbereitet habe:

1. Vollständige Gläubigerunterlagen chronologisch nach Datum sortiert - von Anfang bis Ende in jeweils einem Heftstreifen. Kompletter Schriftverkehr, einfach alles.

2. Excelliste im DINA3 Format, Gläubiger, Vertreter, Forderungsgrund, Höhe, Infos, etc.

3. Sozialversicherungsbeiträge bezahlt AN-Anteile

4. Eine vbuH Forderung (4.300EUR) auch bezahlt. Sonst kann keiner deliktisch anmelden, habe immer schriftlich mitgeteilt die VM abgegeben zu haben und war zu jedem Zeitpunkt in Besitz von Geld.

5. Alle Girokonten die bestanden gekündigt und die Auszüge von 12 Monaten kopiert. ALG2 kriege ich per Scheck, wohnhaft bei Eltern (GEDULDET)

6. Alle Auskunfteien um Datenauskunft gebeten, auch die kleineren wie z.B. Bürgel

7. Alle Versicherungen gekündigt.

8. Alle verjährten Forderungen raussortiert, einrede erhoben und bestätigt bekommen.


Ich bin praktisch komplett "nackt".

Ich möchte einfach ein erfolgreiches Insolvenzverfahren durchlaufen und habe keine Lust auf Rückfragen oder auf Streit mit dem Insolvenzverwalter.

Das ganze Formular für die Regelinsolvenz habe ich mir beim zuständigen Insolvenzgericht auch schon geholt. Ich habe ehrlich gesagt bei der 3. Seite aufgehört zu blättern.

Ich habe einfach angst, dass ich etwas falsch eintrage und das mir dass dann später zum Verhängnis wird oder eben spätestens bei der RSB.


Grundpreis Regelinsolvenzverfahren vom Anwalt sind 800,00 EUR zzgl. USt. 10 Gläubiger inklusive. Jeder weitere Gläubiger soll 30,00 EUR kosten.

Das heißt in meinem Fall:

800,00 EUR Grundpreis

70 x 30,00 EUR = 2.100,00 EUR

2.900,00 EUR netto zzgl USt = 3451.00 EUR

Und nun habe ich Angst dort anzurufen, da wir nur mal so 5 Minuten telefonisch gesprochen haben über die Konditionen. Ich wollte den eben Fragen ob die verjährten (und auch vom Gläubiger bestätigten) Forderungen einfach unter den Tisch gefallen lassen werden können oder ob diese auch anzugeben sind?

weil sonst komme ich auf 4.522,00 EUR Brutto. Das ist schon hart oder?
Zuletzt geändert von latte900 am 23. Jan 2020, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
latte900
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Nachtrag:

Die Auskunfteien habe ich zwar um Auskunft gebeten, aber ich habe keine einzige Forderung vergessen oder sonst etwas.

War für mich nur noch eine Selbstkontrolle.

Ich werde das aber alles beifügen! Damit keiner sagen kann ich hätte das nicht nach bestem Gewissen gemacht.
latte900
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von latte900 »

Sorry für die vielen Nachträge aber ich habe die komplette Schuldsumme vergessen:

145.852,00 EUR

per 18.12.19
Witwe Bolte
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Re: Viele komplizierte Fragen

Beitrag von Witwe Bolte »

latte900 hat geschrieben: 23. Jan 2020, 21:32 ,,,
Wieso soll der Insolvenzverwalter das nicht freigeben? Es ist ja nicht so dass meine Selbständigkeit nicht gewinnbringend war
...
wenn ich monatlich 10-14.000 EUR Umsatz machen möchte.
...
Genau deswegen.

Nun gut ... Umsatz ist noch kein Gewinn ... aber wenn schön was übrigbleibt, dann freut sich Dein IV und wird das wohl kaum freigeben ... würde ich mal schätzen ... immerhin bekommt er davon 40% ...

Und noch ein Gedanke:

Du gibst schon bei Seite 3 eines Inso-Antrages auf, willst Dich aber wieder selbständig machen ... ???

Ich weiß ja nicht, in welcher Branche, aber ich kann mir kaum eine Branche vorstellen, wo es nicht einen Haufen Administratives (sprich: Papierkram) gibt, insbesondere, wenn auch Arbeitnehmer dabei sind.

caffery hatte schon auf den § 295 Abs. 2 InsO hingewiesen, deswegen meine Frage:
Hast Du was gelernt? Was studiert? Was würdest Du verdienen, wenn Du angestellt wärst?
Das möchte der IV ja dann von Dir wissen (damit er sich schonmal seine 40% ausrechnen kann ...)

Und noch ein Gedanke: Du willst 3-4 k einem Anwalt zahlen, damit er Dir ein Formular ausfüllt?
Und das Geld hast Du gar nicht, machst also gleich mit Schulden weiter ...

Okay - jeder nach seiner Fasson ...
Angebot: Ich füll Dir das Formular für die Hälfte des Anwaltpreises aus.
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