toll, dass es dieses Forum gibt und hier sehr viele hilfsbereite (und emphatische) Menschen unterwegs sind. Nachdem ich über dieses Forum gestolpert bin, habe ich hier schon sehr viel hilfreiches gelesen
Auch bei mir ist es die bevorstehende Insolvenz (Antrag gestellt, noch kein Eröffnungsbeschluss), die mich hier hin geführt hat und zu Fragen führt.
Ich bin ein wenig schockiert darüber, dass ich bis dato nicht in der Lage bin, mir meine Frage selbst beantworten zu können, aber vielleicht kann mir hier ja jemand auf die Sprünge helfen... und zwar geht es um die Funktion des P-Kontos:
Meine Schuldnerberatung hat mir eine P-Konto Bescheinigung ausgestellt, Freibetrag ca. 2700 Euro (2 Unterhaltsberechtigte + Kindergeld). Mein unpfändbares Einkommen beträgt ca. 3000 Euro. Sie sagte mir, dass sie nach Verfahrenseröffnung die Freigabe meines Kontos aus dem Insolvenzbeschlag beantragt.
Wie läuft es dann beziehungsweise auf wie viel Geld habe ich dann monatlich Zugriff? Sind es 3259 Euro (unpfändbarer Lohn + Kindergeld)? Ist es nur der unpfändbare Lohn? Muss ich noch irgendwas beachten / beantragen?
Falls mir jemand helfen kann, wäre ich sehr dankbar
Bonusfrage (anderes Thema):
Gibt es neben Sigma und Inkassobüros (habe ich beides nicht an der Backe) noch Banken/Kreditkartengesellschaften die dafür bekannt sind, Forderungen einfach "auf gut Glück" als vbuH anmelden?
Besten Dank und liebe Grüße,
Sven