Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

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ROBINHOOD77
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 10. Jan 2026, 11:47

Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

Beitrag von ROBINHOOD77 »

Hallo, ich habe momentan einen Freibetrag von 2853,08 Euro auf meinem P-Konto durch meine 3 Unterhaltspflichten. Mein Gehalt variiert aber stark, da ich auch feiertags arbeite und Zulagen habe wie Nachtarbeit, Sonntagsarbeit etc. Dadurch übersteigt mein Gehalt ab und an die 2853,08 Euro und ich habe jetzt lesen können, dass es einen Antrag gibt, wo ich dauerhaft den P-Konto-Freibetrag erhöhen kann, wenn vom Gericht genehmigt. Kann mir jemand erklären, wie das in der Praxis genau abläuft? Ich bekomme im November auch eine Sonderzahlung, sprich, ich bekomme mein Bruttogehalt noch mal drauf. Muss ich dann für jeden Monat immer einen Antrag stellen bei Gericht, wenn mein Freibetrag nicht ausreicht? LG
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

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Hi ROBINHOOD77,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO" geschaut?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2934
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

Beitrag von caffery »

Insolvenzverfahren ja/nein
Wenn ja: Verfahren bereits aufgehoben ja/nein
Wenn nein: Lohnpfändung ja/nein
ROBINHOOD77
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 10. Jan 2026, 11:47

Re: Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

Beitrag von ROBINHOOD77 »

Hallo, eine Insolvenz ist beabsichtigt, ich warte aber noch auf den Termin bei der Caritas, also nein, ich bin noch nicht im Verfahren; eine Lohnpfändung habe ich keine, aber eine Lohnabtretung, VG.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2934
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

Beitrag von caffery »

Dann gegen JEDEN (also ggf. mehrere) Beschluss/Verfügung der das Konto belastet einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen mit der Begründung, dass das Einkommen bereits an der Quelle gepfändet/abgetreten wird und daher nur unpfändbares Einkommen von dieser Quelle auf dem Konto landet. Der monatliche pfandfreie Betrag möge also jeweils dem Betrag entsprechen den der Arbeitgeber überweist.

Hier gibts ein Muster:
https://konbeo.de/wp-content/uploads/20 ... betrag.pdf

Der Antrag muss für jede neue Pfändung neu gestellt werden.

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist muss der Antrag ebenfalls (an das zuständige Insolvenzgericht) erneuert werden.
ROBINHOOD77
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 10. Jan 2026, 11:47

Re: Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

Beitrag von ROBINHOOD77 »

Vielen Dank für die Aufklärung; das bedeutet also, sobald eine neue Pfändung eingeht, ist der vorherige Beschluss des Gerichts nichtig, und ich muss wieder einen Antrag stellen, damit ich über das Gehalt, das schon bereinigt auf dem Konto ankommt, komplett verfügen kann.
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2934
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Antrag nach $ 906 Abs. 2 ZPO

Beitrag von caffery »

Nein, es bedeutet, dass man für jede einzelne Pfändung einen eigenen Freigabeschluss braucht.

Im Insolvenzverfahren reicht aber einer - vom zuständigen Insolvenzgericht.
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