AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
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ÜberforderteGurke
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- Registriert: 21. Aug 2026, 16:03
AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Hallo zusammen,
ich wende mich völlig überfordert an dieses Forum.
Ich habe bereits zwei Schuldnerberatungen und einen Insolvenzanwalt aufgesucht – alle drei sagen mir, mein Fall sei extrem schwierig, und die Aussagen widersprechen sich komplett.
Ich suche dringend nach Rat und vor allem nach Personen, die vielleicht schon selbst Erfahrungen mit der Kombination aus Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) und einer (drohenden) Privatinsolvenz gemacht haben.
Zu meiner Situation:
Familienstand: Alleinerziehend, Tochter (4 Jahre).
Trennung: Seit September 2025 vom Ehemann getrennt.
Das akute Problem: Mein Ex-Mann hat mir gerade mitgeteilt, dass er zahlungsunfähig ist und die gemeinsamen Kredite (Gesamtschuldnerhaftung, ca. 75.000 € bei Banken) ab nächsten Monat (September 2026) nicht mehr bedienen wird. Die Banken werden sich also bald voll an mich halten.
Mein größtes Dilemma (Die Weiterbildung & Aufstiegs-BAföG):Ich mache aktuell eine wichtige Weiterbildung, die noch bis September 2027 läuft.
Finanzierung: Die Kosten zahle ich monatlich in Raten an die Schule (bis August 2027).
Eigentlich wäre die Gesamtsumme sofort fällig gewesen, aber die Schule hat Ratenzahlung erlaubt.
Förderung: Ich erhalte Aufstiegs-BAföG (50 % als Zuschuss von der Stadt und 50 % als KfW-Darlehen).
Problem: Ein Abbruch ist laut Schule nicht ohne Weiteres möglich. Wirtschaftliche Notlagen zählen laut den Bedingungen nicht als "wichtiger Grund" für einen sanktionsfreien Abbruch. Die Schule selbst ist mit der Situation überfordert.
Die drei völlig widersprüchlichen Experten-Meinungen, die mich verzweifeln lassen:
Schuldnerberatung 1 sagt: Ich soll mit der Insolvenz warten, die Füße stillhalten, die Raten an die Schule irgendwie weiterzahlen und erst nach Abschluss der Weiterbildung (ab September 2027) in die Privatinsolvenz gehen.
Schuldnerberatung 2 sagt: Die Weiterbildung und das Insolvenzverfahren parallel seien überhaupt kein Problem, ich könne das einfach so durchziehen.
Der Insolvenzanwalt sagt: Ich darf ab sofort auf keinen Fall mehr die Raten für die Weiterbildung bezahlen. Das wäre eine verbotene Gläubigerbevorzugung (die Schule wird bedient, die Banken nicht), was die Restschuldbefreiung gefährdet. Ich müsse die Weiterbildung sofort abbrechen.
Meine Fragen an das Forum: Hat jemand konkrete Erfahrung mit Aufstiegs-BAföG im Insolvenzverfahren? Was passiert mit dem KfW-Kredit-Anteil, wenn ich jetzt in die Insolvenz gehe? Wird der Vertrag von der KfW wegen der Insolvenz gekündigt, die Auszahlung gestoppt und damit die Weiterbildung zerstört? Oder läuft die Förderung/Auszahlung trotz Insolvenz weiter, weil sie zweckgebunden ist?
Stimmt die Aussage des Anwalts zur Gläubigerbevorzugung, wenn ich die monatlichen Schulraten aus meinem unpfändbaren Einkommen (oder dem BAföG-Zuschuss) bezahle?Ist es taktisch klüger, die Insolvenz bis zum Ende der Ausbildung (Herbst 2027) herauszuzögern, während die Banken die 75.000 € einfordern, oder sollte ich das Verfahren sofort anstreben?
Wie schütze ich mich in der Zwischenzeit vor Pfändungen?Ich bin für jeden fachlichen Rat, jede Erfahrung oder Einschätzung dankbar.
Ich will meine Weiterbildung nicht verlieren, da sie die Zukunft für mich und meine Tochter sichert, sehe aber gerade keinen Ausweg. Vielen Dank im Voraus!
ich wende mich völlig überfordert an dieses Forum.
Ich habe bereits zwei Schuldnerberatungen und einen Insolvenzanwalt aufgesucht – alle drei sagen mir, mein Fall sei extrem schwierig, und die Aussagen widersprechen sich komplett.
Ich suche dringend nach Rat und vor allem nach Personen, die vielleicht schon selbst Erfahrungen mit der Kombination aus Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) und einer (drohenden) Privatinsolvenz gemacht haben.
Zu meiner Situation:
Familienstand: Alleinerziehend, Tochter (4 Jahre).
Trennung: Seit September 2025 vom Ehemann getrennt.
Das akute Problem: Mein Ex-Mann hat mir gerade mitgeteilt, dass er zahlungsunfähig ist und die gemeinsamen Kredite (Gesamtschuldnerhaftung, ca. 75.000 € bei Banken) ab nächsten Monat (September 2026) nicht mehr bedienen wird. Die Banken werden sich also bald voll an mich halten.
Mein größtes Dilemma (Die Weiterbildung & Aufstiegs-BAföG):Ich mache aktuell eine wichtige Weiterbildung, die noch bis September 2027 läuft.
Finanzierung: Die Kosten zahle ich monatlich in Raten an die Schule (bis August 2027).
Eigentlich wäre die Gesamtsumme sofort fällig gewesen, aber die Schule hat Ratenzahlung erlaubt.
Förderung: Ich erhalte Aufstiegs-BAföG (50 % als Zuschuss von der Stadt und 50 % als KfW-Darlehen).
Problem: Ein Abbruch ist laut Schule nicht ohne Weiteres möglich. Wirtschaftliche Notlagen zählen laut den Bedingungen nicht als "wichtiger Grund" für einen sanktionsfreien Abbruch. Die Schule selbst ist mit der Situation überfordert.
Die drei völlig widersprüchlichen Experten-Meinungen, die mich verzweifeln lassen:
Schuldnerberatung 1 sagt: Ich soll mit der Insolvenz warten, die Füße stillhalten, die Raten an die Schule irgendwie weiterzahlen und erst nach Abschluss der Weiterbildung (ab September 2027) in die Privatinsolvenz gehen.
Schuldnerberatung 2 sagt: Die Weiterbildung und das Insolvenzverfahren parallel seien überhaupt kein Problem, ich könne das einfach so durchziehen.
Der Insolvenzanwalt sagt: Ich darf ab sofort auf keinen Fall mehr die Raten für die Weiterbildung bezahlen. Das wäre eine verbotene Gläubigerbevorzugung (die Schule wird bedient, die Banken nicht), was die Restschuldbefreiung gefährdet. Ich müsse die Weiterbildung sofort abbrechen.
Meine Fragen an das Forum: Hat jemand konkrete Erfahrung mit Aufstiegs-BAföG im Insolvenzverfahren? Was passiert mit dem KfW-Kredit-Anteil, wenn ich jetzt in die Insolvenz gehe? Wird der Vertrag von der KfW wegen der Insolvenz gekündigt, die Auszahlung gestoppt und damit die Weiterbildung zerstört? Oder läuft die Förderung/Auszahlung trotz Insolvenz weiter, weil sie zweckgebunden ist?
Stimmt die Aussage des Anwalts zur Gläubigerbevorzugung, wenn ich die monatlichen Schulraten aus meinem unpfändbaren Einkommen (oder dem BAföG-Zuschuss) bezahle?Ist es taktisch klüger, die Insolvenz bis zum Ende der Ausbildung (Herbst 2027) herauszuzögern, während die Banken die 75.000 € einfordern, oder sollte ich das Verfahren sofort anstreben?
Wie schütze ich mich in der Zwischenzeit vor Pfändungen?Ich bin für jeden fachlichen Rat, jede Erfahrung oder Einschätzung dankbar.
Ich will meine Weiterbildung nicht verlieren, da sie die Zukunft für mich und meine Tochter sichert, sehe aber gerade keinen Ausweg. Vielen Dank im Voraus!
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Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Hi ÜberforderteGurke,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz" geschaut?
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Gibt es Konto für das Kind oder wird der Vater bei der Eröffnung eines Kontos für das Kind mitwirken?
Wird der Vater Unterhalt für das Kind zahlen wollen und können??
Du lebst vom BAföG?
Wie ist die BAföG Leistung strukturiert?? Durchgängig für die ganze Zeit bewilligt??
Und Gläubigerbevozugung halte ich für "ungares Zeug" - schau Dir mal den Gesetzestext an. Insbesondere versteht der Insolvenzanwalt die Rückverweisung in 283c aus 283 Abs 6 nicht. Und solange Du zahlst, worauf der Gläubiger einen Anspruch hat, ist das kein Begündtigung, sondern Vertragserfüllung - strafbar sind Verschiebereien an Freund oder scheinbare Freunde
Wird der Vater Unterhalt für das Kind zahlen wollen und können??
Du lebst vom BAföG?
Wie ist die BAföG Leistung strukturiert?? Durchgängig für die ganze Zeit bewilligt??
Und Gläubigerbevozugung halte ich für "ungares Zeug" - schau Dir mal den Gesetzestext an. Insbesondere versteht der Insolvenzanwalt die Rückverweisung in 283c aus 283 Abs 6 nicht. Und solange Du zahlst, worauf der Gläubiger einen Anspruch hat, ist das kein Begündtigung, sondern Vertragserfüllung - strafbar sind Verschiebereien an Freund oder scheinbare Freunde
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ÜberforderteGurke
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Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Hallo! Danke für die RM.imker hat geschrieben: ↑21. Aug 2026, 17:36 Gibt es Konto für das Kind oder wird der Vater bei der Eröffnung eines Kontos für das Kind mitwirken?
Wird der Vater Unterhalt für das Kind zahlen wollen und können??
Du lebst vom BAföG?
Wie ist die BAföG Leistung strukturiert?? Durchgängig für die ganze Zeit bewilligt??
Und Gläubigerbevozugung halte ich für "ungares Zeug" - schau Dir mal den Gesetzestext an. Insbesondere versteht der Insolvenzanwalt die Rückverweisung in 283c aus 283 Abs 6 nicht. Und solange Du zahlst, worauf der Gläubiger einen Anspruch hat, ist das kein Begündtigung, sondern Vertragserfüllung - strafbar sind Verschiebereien an Freund oder scheinbare Freunde
Fürs Kind gibt es kein separates Konto, da ich auch recherchiert habe und es kann für mich wegen PI kontraproduktiv sein, dass ich quasi Vermögen verschleiern möchte (so hat mir KI gesagt
Der Anwalt hat gemeint, da der Vertrag für Weiterbildung so ist, dass am Anfang der Maßnahme die volle Summe fällig war (ca 10000€) aber der Weiterbildungsinstitut gibt die Möglichkeit das ganze in Raten abzubezahlen, das ist auch ein „Kredit“ und in diesem Fall Kreditinstitut ist auch ein Gläubiger von mir. Und da ich die Gläubiger nicht bevorzugen darf, darf ich auch meine Weiterbildung nicht mehr zahlen.
Ich bekomme AufstiegsBafög genau für diese Weiterbildung (50% als reine Zuschuss von Staat (muss nicht zurückzahlen) und 50% Darlehen von KfW Kredit). Ich arbeite 30 Stunden die Woche (Weiterbildung ist berufsbegleitend).
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
KI entweder falsch verstanden oder die haben keine Kenntnis vom Sachverhalt oder dem gesamten Text des § im StGB.
Auf das Kinderkonto sein eigenes Gehalt einzuzahlen ist doof und führt im Regelfall zu Ärger mit allen Beteiligten; es ist Geldwäsche und deshalb zu unterlassen. Unterhalt für das Kind, der an Dich gezahlt wird, gehört da drauf.
und nochmal: Gläubigerbegünstigung nur dann, wenn etwas weggeben wird, worauf der Empfänger keinen Anspruch hat.
Hat das Weiterbildungsinstitut einen Anspruch??
Du schreibt, die haben Ratenzahlung eingeräumt.
Wenn die Raten gezahlt werden, erfüllst Du den Vertrag und zahlst oder gibst nicht zusätzlich etwas.
KI muss "man" verstehen und mein Eindruck ist, dass Du die KI nicht verstehst oder die keine Ahnung haben.
Stell doch mal die Antwort der KI hier ein oder schick sie mir als PN.
Auf das Kinderkonto sein eigenes Gehalt einzuzahlen ist doof und führt im Regelfall zu Ärger mit allen Beteiligten; es ist Geldwäsche und deshalb zu unterlassen. Unterhalt für das Kind, der an Dich gezahlt wird, gehört da drauf.
und nochmal: Gläubigerbegünstigung nur dann, wenn etwas weggeben wird, worauf der Empfänger keinen Anspruch hat.
Hat das Weiterbildungsinstitut einen Anspruch??
Du schreibt, die haben Ratenzahlung eingeräumt.
Wenn die Raten gezahlt werden, erfüllst Du den Vertrag und zahlst oder gibst nicht zusätzlich etwas.
KI muss "man" verstehen und mein Eindruck ist, dass Du die KI nicht verstehst oder die keine Ahnung haben.
Stell doch mal die Antwort der KI hier ein oder schick sie mir als PN.
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ÜberforderteGurke
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Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Das sagt KI wegen Ratenzahlung bei Weiterbildungsinstitut und laufende Weiterbildung vor der Eröffnung des IVs.
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ÜberforderteGurke
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Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Noch
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Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Spricht denn irgendwas gegen Möglichkeit 1?
Das wäre vermutlich die sicherste Variante.
Das wäre vermutlich die sicherste Variante.
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ÜberforderteGurke
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- Registriert: 21. Aug 2026, 16:03
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Nur meine Angst. Es wird ja ganzes Jahr lang gepfändet, telefonterror gemacht, Gerichtsvollzieher kommt sicherlich vorbei… hab davon echt Schiß
obwohl Schuldnerberatung hat gemeint, dass es alles mit privatinsolvenz bzw. Vorbereitung auch mit Vollstreckung und Pfändung so lang dauert, dass da locker ein Jahr vergeht und ich meine Weiterbildung absolviere. Überlege ob ich dann überhaupt in der Lage noch bin die Prüfungen zu machen 
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Das braucht schon alles seine Zeit. Erstmal müssen die Kredite überhaupt gekündigt werden. Das dauert mitunter - je nach Bank - mindestens 3-6 Monate.
Klar, du wirst Briefe bekommen, die dich zur Zahlung auffordern. Die heftest du schlicht ab und nimmst sie irgendwann mit zur Schuldnerberatung. Telefonterror? Glaube ich nicht. Ja, es kann mal ein Anruf kommen, aber dann blockierst du die Nummer.
Mir würde das auch alles Angst machen, aber es ist ja erstmal wichtig, dass du deine Weiterbildung zu Ende bringst. Die wirkt sich vermutlich auch positiv auf künftiges Gehalt aus.
Es ist am Ende "nur" Geld... Und für die Banken ist das Alltag. Da schläft niemand schlecht, weil du die Raten nicht mehr zahlst. Solltest du dann auch nicht. Ich weiß, das ist leicht gesagt, aber es gibt eine Lösung - auch wenn du sie erst in einem Jahr angehen kannst.
Klar, du wirst Briefe bekommen, die dich zur Zahlung auffordern. Die heftest du schlicht ab und nimmst sie irgendwann mit zur Schuldnerberatung. Telefonterror? Glaube ich nicht. Ja, es kann mal ein Anruf kommen, aber dann blockierst du die Nummer.
Mir würde das auch alles Angst machen, aber es ist ja erstmal wichtig, dass du deine Weiterbildung zu Ende bringst. Die wirkt sich vermutlich auch positiv auf künftiges Gehalt aus.
Es ist am Ende "nur" Geld... Und für die Banken ist das Alltag. Da schläft niemand schlecht, weil du die Raten nicht mehr zahlst. Solltest du dann auch nicht. Ich weiß, das ist leicht gesagt, aber es gibt eine Lösung - auch wenn du sie erst in einem Jahr angehen kannst.
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ÜberforderteGurke
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- Registriert: 21. Aug 2026, 16:03
Re: AufstiegsBafög, Weiterbildung und drohende Insolevnz
Vielen Dank für deine Unterstützung… Deine Wörte haben mich bisschen mutiger gemachtShopgirl hat geschrieben: ↑21. Aug 2026, 21:20 Das braucht schon alles seine Zeit. Erstmal müssen die Kredite überhaupt gekündigt werden. Das dauert mitunter - je nach Bank - mindestens 3-6 Monate.
Klar, du wirst Briefe bekommen, die dich zur Zahlung auffordern. Die heftest du schlicht ab und nimmst sie irgendwann mit zur Schuldnerberatung. Telefonterror? Glaube ich nicht. Ja, es kann mal ein Anruf kommen, aber dann blockierst du die Nummer.
Mir würde das auch alles Angst machen, aber es ist ja erstmal wichtig, dass du deine Weiterbildung zu Ende bringst. Die wirkt sich vermutlich auch positiv auf künftiges Gehalt aus.
Es ist am Ende "nur" Geld... Und für die Banken ist das Alltag. Da schläft niemand schlecht, weil du die Raten nicht mehr zahlst. Solltest du dann auch nicht. Ich weiß, das ist leicht gesagt, aber es gibt eine Lösung - auch wenn du sie erst in einem Jahr angehen kannst.
Stimmt, es ist nur Geld, aber ich habe unfassbar großes Schulden- und Schamgefühl… fühle mich wie letzte versagerin. Weiß gar nicht, wie ich meinem Chef oder meiner Familie in Augen schauen soll