Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

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vanilly
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 8. Jan 2025, 16:45

Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

Beitrag von vanilly »

Hi Zusammen,

Ich befinde mich nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren jetzt in der Wohlverhaltensperiode.
Vielleicht kann mir jemand von euch beim Thema Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss helfen?

Laut meinen Recherchen sind die 13€, welche die Krankenkasse pro Tag zahlt vor Pfändung geschützt und nur der Arbeitgeberzuschuss kann gepfändet werden. Ich finde aber nirgends eine Hinweis, wie die Zahlung betrachtet wird. Werden beide Zahlungen addiert und dann vom Freibetrag abgezogen oder werden die Zahlungen einzeln betrachtet? Ich hatte in einem Rechtsforum gelesen, dass der TH einen Antrag beim Gericht stellen muss, wenn die Sozialleistungen mit anderem Einkommensteuerung addiert werden sollen?!

Ich hatte meinem IV (jetzt Treuhänder) damals gemeldet, dass ich Mutterschutzgeld der Krankenkasse und AG-Zuschuss beziehe, darauf hab ich keine Reaktion bekommen. Nun habe ich ihm noch die Geburtsurkunde meiner Tochter zugeschickt. Wieder keine Reaktion. Bin ich jetzt noch in der Pflicht etwas zu tun?

Viele Grüße und herzlichen Dank vorab 😊
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

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Hi vanilly,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode" geschaut?
Carmen89
Mitglied
Beiträge: 15
Registriert: 4. Apr 2024, 08:39

Re: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

Beitrag von Carmen89 »

Hey,
ich wüsste gerne, ob du Infos dazu bekommen hast?


Willst du in Elternzeit gehen? Ich befinde mich derzeit in derselben Situation, bin schwanger und plane eigentlich 12 Monate Elternzeit, aber dann würde ich meine Restschuldbefreiung gefährden!? Lese widersprüchliches dazu. Weißt du genaueres?
LG :)
Carmen89
Mitglied
Beiträge: 15
Registriert: 4. Apr 2024, 08:39

Re: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

Beitrag von Carmen89 »

Zu deiner Frage: laut meiner Recherche muss der Insolvenzverwalter einen Antrag stellen, dass beides addiert werden darf. Bei den meisten lohnt es sich nicht es für die kurze Zeit zu beantragen und es greift nur der Freigrenze auf dem Konto, durch die gepfändet werden kann.
vanilly
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 8. Jan 2025, 16:45

Re: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

Beitrag von vanilly »

Hallo Carmen,

Sorry für die späte Antwort.
Ja ich bin seit März 2025 in Insolvenz und gleichzeitig Elternzeit. Es gibt eine Entscheidung von Bundesgerichtshof dazu aus dem Jahr 2009, welche bisher nicht aufgehoben wurde.

IX ZB 139/07

InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1
Ob und in welchem Umfang ein Schuldner neben einer von ihm übernommenen Kin-
derbetreuung erwerbstätig sein muss, ist an Hand der zu § 1570 BGB entwickelten
Maßstäbe zu bestimmen.

aa) Die Erwerbsobliegenheit des Schuldners entfällt, wenn ihm die Auf-
nahme einer beruflichen Tätigkeit aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht
zugemutet werden kann (FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 30 f; HK-InsO/
Landfermann, aaO § 295 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl. § 295
Rn. 45, HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl., § 295 Rn. 9). Dies kann auch im Hin-
blick auf die Betreuung minderjähriger Kinder in Betracht kommen (Uhlenbruck/
Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 27; HmbKomm-InsO/Streck, aaO). Die Be-
gründung des Regierungsentwurfs zu § 295 (§ 244 RegE) InsO nennt als Bei-
spiel ausdrücklich die Betreuung von Kleinkindern durch die Mutter (BT-Drucks.
12/2443 S. 192). Hieran anknüpfend wird daher im Schrifttum zu Recht die An-
sicht vertreten, dass die Frage, ob und in welchem Umfang ein Schuldner ne-
ben einer von ihm übernommenen Kinderbetreuung erwerbstätig sein muss, in
erster Linie nach den spezielleren familienrechtlichen Verpflichtungen zu
bestimmen ist. Als Grundlage der Beurteilung sind die zu § 1570 BGB entwi-
ckelten familienrechtlichen Maßstäbe heranzuziehen (FK-InsO/Ahrens, aaO
§ 295 Rn. 35; Graf-Schlicker/Kexel, InsO § 295 Rn. 8; MünchKomm-
InsO/Ehricke, aaO § 295 Rn. 46; G. Pape in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch
der Insolvenzverwaltung § 17 Rn. 134). Nach der für den hier in Rede stehen-
den Zeitraum maßgeblichen Rechtsprechung besteht bei der Betreuung eines
Kindes bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit
(vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 1992 - XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164, 3165 f; v.
30. November 1994 - XII ZR 226/93, NJW 1995, 1148, 1149). Im Einzelfall kann
dies nach den konkreten Umständen auch für die Betreuung eines Kindes bis
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zum elften Lebensjahr zutreffen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1988 - IVb ZR
18/88, NJW 1989, 1083, 1084). Bei einem Kind, das zwischen acht und elf Jah-
ren alt ist, kommt es bei der Frage, ob der Schuldner zumindest eine Teilzeit-
Erwerbstätigkeit ausüben muss, wiederum auf die Umstände des Einzelfalls an
(vgl. BGH, Urt. v. 16. April 1997 - XII ZR 293/95, FamRZ 1997, 873, 874 ff).
vanilly
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 8. Jan 2025, 16:45

Re: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

Beitrag von vanilly »

Mein Sohn ist nun 1,5 Jahre, zusätzlich befinde ich mich wieder im Mutterschutz, da am 17.07. meine Tochter geboren ist.
vanilly
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 8. Jan 2025, 16:45

Re: Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode

Beitrag von vanilly »

Carmen89 hat geschrieben: 5. Aug 2026, 10:28 Zu deiner Frage: laut meiner Recherche muss der Insolvenzverwalter einen Antrag stellen, dass beides addiert werden darf. Bei den meisten lohnt es sich nicht es für die kurze Zeit zu beantragen und es greift nur der Freigrenze auf dem Konto, durch die gepfändet werden kann.


Mein Konto wurde damals direkt vom IV freigegeben, der AG führt automatisch ab 😊 Ich hab ihm alles gemeldet bzgl. Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss und keine Rückmeldung bisher bekommen.
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