Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
beautyxs
Zwischendurchposter
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2026, 10:15

Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von beautyxs »

Ich befinde mich seit September 2023 in der Privatinsolvenz und seit März 2025 in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Im September 2026 wird alles beendet sein und ich bekomme hoffentlich meine Restschuldbefreiung. 

Ich bin Beamtin und zahle in eine private Krankenversicherung. 

Nun habe ich für August 2024 bis August 2025 eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 620 Euro erhalten, da ich keine Rechnungen eingereicht habe.



Nun meine Frage:

Darf ich diese Rückerstattung behalten, da ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde oder muss ich anteilig etwas abführen oder alles an meinen Treuhänder überweisen?

Bevor in in der Wohlverhaltensphase war ging die Rückerstattung automatisch von meinem Konto an den Insolvenzverwalter.  Seit Beginn der Wohlverhaltensphase führt meine Bank nichts mehr an ihn automatisch ab und nun bin ich unschlüssig,  was richtig ist.

Ich möchte es richtig machen und meine Restschuldbefreiung nicht gefährden.

Vielen Dank für eure Antwort. 
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Werbung

Hi beautyxs,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beitragsrückerstattung private krankenversicherung" geschaut?
Hans18059
Fortgeschrittener
Beiträge: 40
Registriert: 11. Apr 2025, 18:35

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von Hans18059 »

Das Geld kannst Du behalten. Während meiner Insolvenz lief es mit der Betriebskostenabrechnung meines damaligen Vermieters ähnlich. Das Guthaben, welches im eröffneten Verfahren anfiel, hat der Vermieter direkt an den Treuhänder überwiesen. Das was nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens(1 Jahr, 4 Monate) anfiel, war wieder meins.
Icke26
Wissender
Beiträge: 201
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von Icke26 »

Eine Rückerstattung der privaten Krankenversicherung gilt rechtlich nicht als pfändbares Arbeitseinkommen, sondern als zweckgebundene Erstattung für deine Gesundheitsvorsorge.
Du kannst das Geld behalten
beautyxs
Zwischendurchposter
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2026, 10:15

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von beautyxs »

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
TomH
Wissender
Beiträge: 315
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von TomH »

Etwas schwer zuzuhören, aber das hört sich hier[1] - in diesem Fall - anders an, oder irre ich?

[1] https://www.youtube.com/watch?v=C4-tphge1Og&t=35s
Hans18059
Fortgeschrittener
Beiträge: 40
Registriert: 11. Apr 2025, 18:35

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von Hans18059 »

Ich kenne den Sachverhalt nur in Bezug auf Betriebskostenerstattungen und Guthaben beim Energieversorger. Die wurden nur einkassiert, wenn die Auszahlung während des eröffneten Verfahrens erfolgt ist. Mein Insolvenzverfahren fand allerdings von Mai 2010 bis September 2011 statt. Inzwischen mag sich einiges geändert haben.
Icke26
Wissender
Beiträge: 201
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von Icke26 »

Hans18059 hat geschrieben: 19. Jul 2026, 19:12 Ich kenne den Sachverhalt nur in Bezug auf Betriebskostenerstattungen und Guthaben beim Energieversorger. Die wurden nur einkassiert, wenn die Auszahlung während des eröffneten Verfahrens erfolgt ist. Mein Insolvenzverfahren fand allerdings von Mai 2010 bis September 2011 statt. Inzwischen mag sich einiges geändert haben.
Genau!!
Und nein, da hat sich nichts geändert!
TomH
Wissender
Beiträge: 315
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von TomH »

Wichtig wäre nach allem zu differzieren um welche Rückzahlungen es sich handelt.

Wie ich herausfinden konnte, werden also demnach Rückzahlungen aus Steuern die vor der Wohlverhaltensphase angefallen sind und während der Wohlverhaltensphase zur Auszahlung gelangen weiter pfändbar, während Rückzahlungen aus z.B. privaten Krankenversicherungen - zumindest ohne jeweiligen Antrag eines Gläubiger - nicht mehr pfändbar sind.

In dieser Hinsicht wäre eine Aufstellung für den Schuldner schon recht hilfreich zu erkennen, welche Rückzahlungen - neben z.B. Steuerrückzahlungen - auch während der Wohlverhaltensphase pfändbar und damit u.U. auch anzeigbar geg. dem Insolvenzverwalter wären.
beautyxs
Zwischendurchposter
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2026, 10:15

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von beautyxs »

Ich habe eine Steuerrückerstattung für 2025 bekommen. Da wurde ein Teil einbehalten, da ich ja erst im März 2025 in die Wohlverhaltensphase gekommen bin.
Deswegen bin ich ja unsicher, ob es sich mit dieser Beitragsrückerstattung ähnlich verhält. Das ich den Teil, der bis März 25 angefallen ist abgeben muss den Rest dann behalten darf. Ich finde aber nicht wirklich etwas dazu im Internet. Bliebe nur meinen Insolvenzverwalter zu fragen und der sagt dann sicher, dass ich es abgeben soll.
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1555
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Beitragsrückerstattung private krankenversicherung

Beitrag von imker »

@beautyxs
Was hindert Dich, einfach ruhig zu bleiben und das Geld nicht auszugeben, falls der gesamte Betrag oder Teile davon abzuführen gewesen sein sollte.
Das Geld - die Beitragsrückgewähr und nicht eine Kastenerstattung - ging auf ein P-Konto?
Der IV weiß, dass eine private Krankenversicherung unterhalten wird?
Die Bank führt nichts mehr ab, da das Konto mit Beginn der Wohnverhaltensperiode aus dem Insolvenzbeschlag raus ist.
Und: Wohin der Betrag gehört, steht nirgends und es 100% sicher zu ermitteln, ist fast unmöglich.

Denn es ist objektiv Geld, das in der Wohlverhaltenperiode gezahlt wurde und damit nicht von der allein noch zu beachtenden Abtretungserklärung für den "Lohn" erfasst.

Das Geld wird aber wegen eines Geschehens gezahlt, das teilweise in die Zeit des eröffneten Insolvenzverfahrens fällt und dazu hat sich der BGH zur Steuererstattung so geäußert, dass dann aufzuteilen ist - mE überhaupt nicht zwingend - aber Realität - und völlig unklar, ob und wie das auf die Beitragsrückgewähr übertragen werden muss.

Anders als bei der Steuererstattung, bei der in der Welt des BGH kontinuierlich zu viel Steuern gezahlt werden, ist bei der Beitragsrückgewähr "alles futsch", wenn am letzten Tag des Versicherungsjahres noch eine Rechnung eingereicht wird - da wird nicht gleichmäßig etwas angehäuft und verwirklicht, was sich dann erst später auswirkt.

Weil das aber alles "Ansichten" sind, würde ich einem Familienmitglied raten, sich so wie eingangs geschrieben zu verhalten.

Was willst Du machen, wenn der IV Dich zu etwas auffordert, was rechtlich Quatsch ist?? Lange prozessieren???und damit das Verfahren bis zur Erteilung der RSB verlängern, weil die Geschäftstslle die Entscheidung zurückstellt???
Antworten