Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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vorab: ich frage natürlich bei meinem IV diesbezüglich nach, hätte aber trotzdem gerne eure Meinungen bzw Erfahrungen gehört:
Folgende Situation:
Ich bin zum 01.12.2025 umgezogen und seit 16.12.2025 in Insolvenz. Bisher hat alles ohne Probleme funktioniert.
Ich habe nach Rücksprache mit dem IV meine Steuererklärung 2025 per Elster gemacht (Ich sollte dem IV die Übertragungsmitteilung schicken).
Meine Lebensgefährtin hat ihre gleichzeitig mit mir gemacht und bereits am 03.04. ihren Bescheid bekommen. Natürlich beim Finanzamt meines Wohnsitzes eingereicht.
Ich fragte dann nach und man teilte mir mit, dass man die Erklärung "der Zuständigkeit halber" an das alte Finanzamt weitergeleitet hat. Verstehe ich nicht, aber ok.
Nun fragte ich beim alten Finanzamt nach und dort liegen keine Informationen dazu vor.
Hatte sowas jemand schon? Wenn ich die Erklärung jetzt neu abgeben muss zieht sich das ganz schön in die Länge
Hmmm, ich denke da wird Dir hier keiner wirklich helfen können - das muss das Finanzamt doch im Prinzip wissen - sag doch deinem „neuen“ FA nochmal Bescheid, dass das „alte“ FA keine Informationen vorliegen hat.
Mache ich. Mich wundert halt, dass das überhaupt abgegeben wurde. Weil (zumindest lt. Google) ist auch in der Insolvenz das Finanzamt des Wohnortes zuständig. Habe auch direkt nachgefragt aber natürlich keine Antwort bekommen