Hi, ich bin zwar kein großer Schuldenfall, sondern nur ein "kleiner Sünder". Dazu müsste ich meine Situation erstmal erklären:
Ich wohne in einem sog. "betreutem Wohnen" für Rentner zur Miete. Die Anlage gehört einer kirchlichen Einrichtung, die sich nicht so gern an Gottes Regeln hält und den Mietern recht fies mitspielt. Außer einem Mietevertrag (Miete + NK + Heizung) habe ich noch bei Einzug einen sog. "Service-Vertrag" unterschrieben, der von dem Mietvertrag völlig unabhängig ist. In diesem Service-Vertrag verpflichtet sich der Vermieter (die kirchliche Einrichtung, der das dazugehörende Seniorenheim gleich nebenan gehört) zu bestimmten Leistungen, so z.B. die Haltung eines Generalschlüssels für den Notfall, und bestimmten Hilfestellungen für alte Leute (evtl. etwas besorgen wenn sie krank sind, oder zu gucken, ob alle noch da sind und nicht evtl. tot oder bewußtlos in der Wohnung liegen, Kleinigkeiten erledigen, damit alte Leute z.B. nicht gezwungen sind auf eine Leiter zu steigen, oder Angehörige informieren, wenn man im Notfall ins Krankenhaus muss, und einiges mehr). Die Aufgaben des Vermieters bzw. einer zuständigen Person des Seniorenheims ist im Service-Vertrag genau aufgeführt. Für diesen kleinen Service, den man möglicherweise nie benötigt, berechnet der Vermieter 77 Euros monatlich. Ganz schön viel für so ziemlich nichts, denn wenn man ihn mal benötigt, weil man sich z.B. ausgesperrt hat, geht gewöhnlicherweise bei denen niemand ans Telefon, oder es wird auf die Klingel des Heimes nicht reagiert, oder aber die zuständige Person meint, sie ist für diese oder jene Aufgabe nicht zuständig und man solle sich doch lieber beim ASB Mitglied machen, etc. etc. D.h. da ist gar kein Service und trotz x-Beschwerden will man hier nicht kooperieren. Man will nur die 77 Euros monatlich kassieren.
Nun habe ich noch einen alten Vertrag und der sieht eine Kündigung des Service-Vertrages nach 2 Jahren vor, mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr. Super! Also habe ich den Vertrag gekündigt! Die Mitgliedschaft beim ASB kostet nur 1/4 davon.
Es kamen noch einige andere recht ärgerliche Probleme mit dem Vermieter hinzu. Ich musste wegen einem Guthaben von 1200 Euros von der Jahresabrechnung feilschen, bis man mir das endlich in 3 Raten zurückzahlte. Ich hab die Nase gestrichen voll von deren Service und deren Unaufrichtigkeit, die in den letzten Jahren erst eingetreten ist. Und nun soll ich nach der Kündigung die Kündigungsfrist von einem Jahr für den Service-Vertrag einhalten und monatlich für nichts 77 Euros zahlen. Ein paar Monate habe ich das auch gemacht, aber seit Januar hab ich die Zahlung der 77 Euros monatlich eingestellt (ich zahle nur noch Miete + NK aus dem Mietvertrag). Ich hab die Nase voll von deren Frechheit. Und nun versuchen die jeden Monat seit Januar diese 77 Euros von meinem Konto abzubuchen, obwohl ich die Erlaubnis dazu widerrufen habe. Dann holte ich mir immer das Geld zurück. Und nun trudeln die Mahnungen mit Mahngebühren ein. Ich schulde denen 5 x 77 Euros und für jeden Monat 3 Euros Gebühren. Die letzte Mahnung droht mit Anwalt.
Ich mag ja ein Sturkopf sein und es ist mir bewusst, dass ich das lt. Vertrag zahlen muss. Die halten sich aber auch nicht an den Vertrag, und ich kann mich dagegen schlecht wehren!
Frage: Was werden die wohl machen, wenn ich nicht bezahle, und welche Möglichkeiten haben die denn? Anwalt? Klage? Inkasse? Bei einem Betrag von 385 Euros???
Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld
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Re: Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld
Hi ElkeM,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld" geschaut?
Re: Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld
Die Möglichkeiten sind, wie du schon sagst: Mahnungen, Inkasso und/oder Anwalt, Mahnbescheid, Pfändung.
Widersprichst du dem Mahnbescheid, geht die Sache vor Gericht.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich das vielleicht ausfechten. Falls so eine Versicherung nicht besteht, würde ich zahlen.
Nachzuweisen, dass die ihre Leistungen nur unzureichend erbringen und das zu einer fristlosen Kündigung berechtigt (die du in jedem Fall wegen mangelnder Leistungserbringungen hättest per Einschreiben schicken sollen ), wird schwierig bis unmöglich.
Ich verstehe vollkommen, dass dich dieser überteuerte Service ärgert, aber du hast den Vertrag halt unterschrieben.
Widersprichst du dem Mahnbescheid, geht die Sache vor Gericht.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich das vielleicht ausfechten. Falls so eine Versicherung nicht besteht, würde ich zahlen.
Nachzuweisen, dass die ihre Leistungen nur unzureichend erbringen und das zu einer fristlosen Kündigung berechtigt (die du in jedem Fall wegen mangelnder Leistungserbringungen hättest per Einschreiben schicken sollen ), wird schwierig bis unmöglich.
Ich verstehe vollkommen, dass dich dieser überteuerte Service ärgert, aber du hast den Vertrag halt unterschrieben.
Re: Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld
Danke. Ja, da werde ich wohl in einen sauren Apfel beißen müssen. Ich hab keine Rechtschutzversicherung.
Wenn ich den Service-Vertrag nicht unterschrieben hätte, hätte ich die Wohnung nicht bekommen. Die Wohnung ist nämlich schön, altersgerecht und preiswert und vor 10 Jahren, als ich einzog, hat es auch tatsächlich einen Service gegeben, mit dem alle Mieter zufrieden waren.
Ich kann im Übrigen froh sein, dass mein Vertrag so alt ist und die Kündigung vorsieht. In den neuen Verträgen (von ca. 4 oder 5 Jahren) steht, dass die Kündigung des Service-Vertrages zur sofortigen Kündigung der Wohnung führt.
Wenn ich den Service-Vertrag nicht unterschrieben hätte, hätte ich die Wohnung nicht bekommen. Die Wohnung ist nämlich schön, altersgerecht und preiswert und vor 10 Jahren, als ich einzog, hat es auch tatsächlich einen Service gegeben, mit dem alle Mieter zufrieden waren.
Ich kann im Übrigen froh sein, dass mein Vertrag so alt ist und die Kündigung vorsieht. In den neuen Verträgen (von ca. 4 oder 5 Jahren) steht, dass die Kündigung des Service-Vertrages zur sofortigen Kündigung der Wohnung führt.
Re: Wie verfahre ich am besten mit dem Vermieter wegen einer Schuld
Man könnte überlegen, ob solche Verbundgeschäfte überhaupt zulässig sind, aber das endet dann auch nur in einem Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.
Es ist eine blöde Situation, aber ich glaube, die paar Monate jetzt noch durchzuhalten, ist vermutlich wirtschaftlich am sinnvollsten.
Es ist eine blöde Situation, aber ich glaube, die paar Monate jetzt noch durchzuhalten, ist vermutlich wirtschaftlich am sinnvollsten.