Privatinsolvenz - Pfändungsbetrag selbst überweisen statt Lohnpfändung?
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Re: Privatinsolvenz - Pfändungsbetrag selbst überweisen statt Lohnpfändung?
Wenn ich im Bewerbungsprozess bis zur möglichen EInstellung nicht ansatzweise gefragt werde, würde ich meine Insolvenz nicht erwähnen.
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Re: Privatinsolvenz - Pfändungsbetrag selbst überweisen statt Lohnpfändung?
Habe dann aber dennoch schon mehr in der Hand als wenn überhaupt kein Vertrag zustande kommtNie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑26. Nov 2025, 15:49 Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Jobsuche.
Im Falle einer Kündigung in der Probephase wirst du sicherlich nicht die "Diskrimierungskarte" spielen können. Das werden sie dir mit Sicherheit nicht als Grund nennen, selbst wenn es arschigerweiser der Grund sein sollte.
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Re: Privatinsolvenz - Pfändungsbetrag selbst überweisen statt Lohnpfändung?
Ich weiss, wohl etwas persönliches Pech meinerseits bisher. Ich habe jedoch zur damaligen Zeit kein Vertrauensbruch (auch wenn dies keiner ist) und Kündigung in der Probezeit meinerseits riskieren wollen. - Vielleicht etwas überspitzt oder evtl. falsch wahrgenommen von mir + evtl. auch die eigenen (Rest-)Vorurteile die dazwischenfunken, aber aus bisherigen Erfahrungen in Unternehmen als MA der das ein oder andere schon mitbekommen hat, kann ich mir vorstellen, dass man je nach Person bei sowas direkt in die zwielichtige Ecke rutscht, man mindestens aber "keine Lust/Zeit" sich mit sowas zu beschäftigen als Begründung bekommt. Ich vermute sogar, dass meine PI bei der zufällig im selben Zeitraum ausgesprochenen "Betriebsbedingten" Kündigung meines vorherigen AGs eine gewisse Rolle bei der Auswahl gespielt hat. Mindestens denen jedoch die Entscheidung "erleichtert" hat
Hingegen die Hürde nach Einstellung den Schritt zu gehen einen evtl. bis dahin als gut bewiesenen Arbeitnehmer zu Kündigen und eine Klage zu riskieren, ist aus meiner Sicht größer.
Wenn man es allerdings schafft gut zu verpacken, wie gescheiterte Selbständigkeit o.Ä. (was es ja bei mir mehr oder weniger gewesen ist) kann es aus meiner Sicht sogar "positiv" ausgelegt werden. - Kommt immer halt auf die Gesamtsituation und Umfeld an.
Bei meinen bisherigen Bewerbungsverfahren habe ich auch klare Zeichen gesehen, dass sowas eine Rolle Spielen kann, bei einem Gespräch das eigentlich sehr gut lief änderte sich der "Vibe" sofort als ich das Thema ansprach, allerdings etwas Verständlich da die Firma teils in der Finanzbranche unterwegs war (auch wenn ich damit nicht direkt in Berührung käme). - Man war zwar höflich und Verständlich, gab jedoch deutlich zu verstehen, dass damit das notwendige Vertrauen nicht mehr da ist und man sich unsicher ist. - Gab am Ende natürlich auch eine Absage.
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Re: Privatinsolvenz - Pfändungsbetrag selbst überweisen statt Lohnpfändung?
Damit hättest du auch das Gegenteil behaupten können.TG25 hat geschrieben: ↑27. Nov 2025, 14:19 ... Ich vermute sogar, dass meine PI bei der zufällig im selben Zeitraum ausgesprochenen "Betriebsbedingten" Kündigung meines vorherigen AGs eine gewisse Rolle bei der Auswahl gespielt hat. ...
Hingegen die Hürde nach Einstellung den Schritt zu gehen einen evtl. bis dahin als gut bewiesenen Arbeitnehmer zu Kündigen und eine Klage zu riskieren, ist aus meiner Sicht größer. ...
Mach dir keine großen Sorgen wg. einer erneuten Anstellung. Ich war etliche Jahre im Personalwesen, auch als Personaler für Zeitarbeitsunternehmen, Danach als Vermittler für verschiedene Bildungsträger tätig.
Einmal ist mir ein Fall vorgekommen, wo es mit einer Mitarbeiterin "Probleme" gab. Sie war in der Buchhaltung als externe Beschäftigte eingestellt, und die Firma hat davon Wind bekommen, dass sie vorbestraft ist (Unterschlagung/Untreue). Dennoch hielt man ihr fest. Man hätte sie von jetzt auf gleich abmelden können.
Wie das bei Kleinunternehmen aussieht weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen wie du einerseits argumentierst, dass einem plötzlich sonst welche Gedanken in den Kopf geraten, wenn man als Chef davon erfährt. Andererseits wurde ja auch schon von erhöhtem Aufwand seitens des AGs geschrieben. Fallen dann unglücklicher Weise beide Attribute zusammen, oder man bewirbt sich zudem als Kassenleiter einer Bank ... könnte es schwer werden.
Ich denke Sachlichkeit und Humor in einem VG sind ohnehin das A und O für eine vielversprechende Beziehung.
Viel Erfolg jedenfalls.
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Re: Privatinsolvenz - Pfändungsbetrag selbst überweisen statt Lohnpfändung?
Im Normalfall ja, aber das Verhältnis mit HR war bereits (durch Anderes) etwas angespannt somit bin ich mir nicht sicher für wen es wie ausgehen würde und was überwiegen würde, zumal (wie erwähnt) es ja auch mehrere traf. - Es gab sogar eine Abfindung (inkl. wohlwollende Abschiedsworte), die einen bedeutenden Teil der Schulden getilgt hat, was ja wiederum verwundern lässt hinsichtlich dem angespannten Verhälnis.TomH hat geschrieben: ↑27. Nov 2025, 17:01Damit hättest du auch das Gegenteil behaupten können.TG25 hat geschrieben: ↑27. Nov 2025, 14:19 ... Ich vermute sogar, dass meine PI bei der zufällig im selben Zeitraum ausgesprochenen "Betriebsbedingten" Kündigung meines vorherigen AGs eine gewisse Rolle bei der Auswahl gespielt hat. ...
Hingegen die Hürde nach Einstellung den Schritt zu gehen einen evtl. bis dahin als gut bewiesenen Arbeitnehmer zu Kündigen und eine Klage zu riskieren, ist aus meiner Sicht größer. ...
Vielleicht wollten die einfach einen WIN/WIN Mittelweg finden und allgemeine Risikominimierung hinsichtlich irgendwelcher beidseitig unschöner Gerichtsverfahren betreiben - die PI kann/muss aber nicht damit unbedingt zusammenhängen, eher war es ein "Beschleuniger".
Ist wohl eins dieser Sachen/Zufälle wo man nicht wirklich dahinterkommen wird. - Muss ich auch nicht.
Danke für die Erfolgswünsche! Weitere Gespräche sind jedenfalls schon geplant.
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