Insolvenztabelle

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Pitti1981
Fortgeschrittener
Reaktionen: 3
Beiträge: 52
Registriert: 18. Jul 2025, 13:57

Insolvenztabelle

Beitrag von Pitti1981 »

Moin ihr Lieben,
ich habe heute von meinem IV die Insolvenztabelle mit den Prüfungsergebnissen erhalten. Überraschend für mich tauchte dort eine Forderung vom Finanzamt auf. Einkommenssteuer 2023 Jahresbeitrag, Verspätungszuschlag. Ergebnis der Prüfung: Vom IV in voller Höhe bestritten.
Ich habe meine letzte Lohnsteuererklärung 2017 gemacht, da diese und auch schon die Lohnsteuererklärungen davor immer ein Plus minus Null ergaben hab ich die Information erhalten, ich bräuchte keine mehr machen, es sei denn, ich werde dazu aufgefordert. Dies ist nie passiert, auch eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung habe ich nie erhalten.
Ich habe direkt meinen IV angeschrieben und die Dame am Telefon sagte mir ich solle diese Info einmal per E-Mail an die schicken, weil die auch keine weiteren Schreiben haben und deswegen auch die Forderung bestritten haben.

Meint ihr das könnte jetzt noch zu Problemen führen??
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Insolvenztabelle

Werbung

Hi Pitti1981,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenztabelle" geschaut?
0
Neuling2025
Fortgeschrittener
Reaktionen: 8
Beiträge: 59
Registriert: 23. Aug 2025, 15:47

Re: Insolvenztabelle

Beitrag von Neuling2025 »

Was soll da zu Problemen führen.
Der Insolvenzverwalter hat die Forderung doch widersprochen.
0
Shopgirl
Guru
Reaktionen: 195
Beiträge: 1220
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Insolvenztabelle

Beitrag von Shopgirl »

Das Finanzamt hat jetzt zwei Möglichkeiten.

Es dabei belassen oder Feststellungsklage erheben.
https://dejure.org/gesetze/InsO/179.html

Erst wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde, nimmt sie am Verfahren teil.

Kannst du dir erklären, was das Finanzamt ausgerechnet 2023 von dir will? Hast du irgendwelche Leistungen bezogen, die du hättest versteuern müssen? Krankengeld wäre ein Beispiel.
0
Pitti1981
Fortgeschrittener
Reaktionen: 3
Beiträge: 52
Registriert: 18. Jul 2025, 13:57

Re: Insolvenztabelle

Beitrag von Pitti1981 »

Ja, ich habe im Februar 2023 einmal Krankengeld erhalten.
Ich wurde zusätzlich zum 30.11.23 gekündigt, hatte aber zum 01.11.23 bereits einen neuen Job, den ich nach Absprache mit dem alten Arbeitgeber auch anfangen konnte, weil die mich direkt mit der Kündigung auch freigestellt hatten und habe somit im November doppelt Gehalt bekommen.

Ich habe auch kein Problem mit der Forderung, wenn es so ist dann ist es ja auch ok, ich bin halt nur arg verwundert das ich nie was von denen gehört habe.
0
Shopgirl
Guru
Reaktionen: 195
Beiträge: 1220
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Insolvenztabelle

Beitrag von Shopgirl »

In dem Fall wärst du verpflichtet gewesen, eine Steuererklärung zu machen. Die Krankenkasse meldet den Bezug von Krankengeld automatisch dem Finanzamt.

Ich denke auch nicht, dass diese Pflicht jetzt so einfach entfällt. Oder hat das Finanzamt dich geschätzt? Was genau haben die zur Tabelle gemeldet?
0
Pitti1981
Fortgeschrittener
Reaktionen: 3
Beiträge: 52
Registriert: 18. Jul 2025, 13:57

Re: Insolvenztabelle

Beitrag von Pitti1981 »

Mehr Informationen habe ich nicht, außer den Betrag von 1010€ und dem was ich Eingangs schon geschrieben habe.

Ich wusste es nicht, aber Unwissenheit schützt vor Strafe ja nicht. Werde ich wohl nun abwarten müssen was da noch so kommt.
0
Antworten