Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

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Miss Raten
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Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von Miss Raten »

Hallo,

ich tu mich etwas schwer mit der Formulierung einer Frage, eigentlich interessieren mich Erfahrungen mit der o.g. Angelegenheit.
Ich hatte letzte Woche online ein Konto eröffnen wollen mit Identifizierung in einer Filiale. Insgeheim schon damit gerechnet, dass es abgelehnt wird und die Bank versucht sich da irgendwie herauszuwinden, was dann auch erfolgte. :roll:

Vielleicht erstmal Infos zu meiner Ausgangslage...
Befinde mich seit Mai 2024 in der Inso (Verbraucher) und bin seit März 2025 in der WVP. Hatte seit 2010 kein eigenes Konto mehr (ein Inkassounternehmen hat die Forderung einer Bank in die Tabelle eintragen lassen, es gab 2 Banken als Gläubiger, ist aber auch von 2010). Bin verheiratet, erwerbslos ohne Anspruch auf Bezüge, was sich ja hoffentlich irgendwann mal ändern soll, aber noch nicht absehbar (also arbeiten, nicht der Anspruch ;) )

Die Sachbearbeiterin sagte "wegen Schufa" und als ich meinte, dass das ja kein Argument bzw. rechtliche Grundlage ist, schob sie hinterher "Sie bekommen ja auch keine Sozialleistungen vom Amt". Hat mich noch mitten im Satz abgewürgt, als ich ihr erklären wollte, dass ich Leistungen aus einem Fond vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Therapie und Fahrtkosten) kriege und das nicht dauerhaft über Drittkonten laufen lassen möchte. Soweit bin ich gar nicht gekommen.
Habe dann bei der BaFin online das Formular fürs Verwaltungsverfahren ausgefüllt, weil ich es natürlich, sagen wir schwierig, finde, wie sich Banken da doch immer noch verhalten.

Langer Rede kurzer Sinn, gibt es hier Erfahrungswerte, wie die Sache so grob weitergehen könnte? Also Dauer, Chancen etc?
Habe wie gesagt kein anderes Konto, keine Straftaten in dem Zusammenhang (auch keine anderen ;) ) begangen, in den letzten Jahren keine offenen Gebühren oder sowas, außer natürlich die erwähnten. Im Prinzip seh ich also nicht ein, warum ich kein Konto bekommen sollte und es geht mir gelinde gesagt langsam auch echt auf den Keks keins zu haben.

Ist jetzt etwas lang geworden, sorry 8-)

Viele Grüße und schönen Abend
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Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

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Hi Miss Raten,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von Shopgirl »

Die Erfolgsaussichten sind sehr gut. Wenn die Bank keinen wirklich guten Grund hat, kein Konto zu eröffnen, muss sie. Da hilft auch der Quatsch nicht, den man dir am Schalter erzählt hat.

Die Dauer abzuschätzen, ist schwierig. Das kommt darauf an, wie schnell die Bafin die Anfrage bearbeitet (je nachdem, wie viel die gerade zu tun haben) und dann wird natürlich auch auf die Rückmeldung der Bank gewartet. Manche lassen sich da gern Zeit. Vielleicht in der Hoffnung, dass der Kunde in der Zwischenzeit woanders ein Konto eröffnet. Aber das ist natürlich nicht belegbar ;)

Mit 3-4 Wochen solltest du mindestens rechnen. Aber vermutlich dauert es ein bisschen länger.
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Miss Raten
Neuankömmling
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Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von Miss Raten »

Hey,

lieben Dank für die die fixe Antwort, das klingt ja schon mal gut. Hatte jetzt eher in Monaten gerechnet. Gedenke das natürlich ausszusitzen, bei 15 Jahren kommts mir darauf jetzt auch nicht mehr an. :)
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von robo »

Was haben die denn zu dem gesetzlichen Anspruch auf ein Konto gesagt ?

https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Zitat:
...
Rechtsanspruch für EU-Bürger

Das Europäische Parlament beschloss am 15. April 2014 für alle EU-Bürger – auch ohne festen Wohnsitz – einen gesetzlichen Anspruch (Kontrahierungszwang) auf ein Basis-Girokonto, damit allen Bürgern die vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft möglich ist.[6] Die EU-Mitgliedstaaten setzten die Zahlungskonten-Richtlinie (RL 2014/92/EU) bis zum 18. September 2016 in nationales Recht um.

Durch das Jedermann-Konto soll auch Menschen ein Girokonto garantiert werden, denen wegen Kontopfändungen, negativen Schufa-Einträgen oder aus anderen Gründen das bisherige Girokonto gekündigt wurde oder die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wird.
Zitat Ende

Das Gesetz gilt in D ja nun seit 2016, sollte also inzwischen bekannt sein.
Vielleicht geht es schneller, wenn Du Dich an die zuständige Ombudsstelle wendest ?
Wer das ist, muss diese Bank Dir sagen.
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Miss Raten
Neuankömmling
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Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von Miss Raten »

robo hat geschrieben: 19. Nov 2025, 05:49 Was haben die denn zu dem gesetzlichen Anspruch auf ein Konto gesagt ?
Darauf sagte sie das mit dem Geldeingang, weil ich ja weder verdienen, noch Sozialleistungen bekommen würde.
Also Bullshit quasi. Ich habe da, außer kurzen Einwänden, nicht groß herum diskutiert. Einerseits weil das am Schalter stattfand mit wartenden/ggf. mithörenden Leuten hinter mir und andererseits weil ich es als zwecklos erkannt habe. Sie hatte sich noch einen Kollegen dazu geholt, ob das als unterstützendes Bollwerk gegen eventuelle Renitenz meinerseits, oder gegen ihre Ahnungslosigkeit gedacht war, ist mir nicht ganz klar.

Das Gesetz gilt in D ja nun seit 2016, sollte also inzwischen bekannt sein.
Ja, davon geh ich auch einfach mal aus. Mein Stadtteil, in dem auch die Filiale ist, ist jetzt auch nicht gerade die Upper Eastside, wo es nicht genug davon Betroffene geben sollte.
Denke mal, die haben es drauf ankommen lassen und mich für unbedarft genug gehalten um mich schnell loszuwerden.

Vielleicht geht es schneller, wenn Du Dich an die zuständige Ombudsstelle wendest ?
Wer das ist, muss diese Bank Dir sagen.
Keine Ahnung, es eilt ja nicht zwingend. Habe den Versuch jetzt so lange vor mir hergeschoben, da kommt es wahrscheinlich auch nicht mehr drauf an.
Werde mich aber mal informieren, schadet ja nicht.
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imker
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Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von imker »

... einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Basiskontos hat die Bank(?) aber noch nicht erhalten?? Versuch es doch zusätzlich mit einem schriftlichen und dann kopierten Antrag nochmal und füge die Kopie dem Verwaltungsverfahren bei - ist schon ungewöhnlich - das Verhalten und Dein Durchhaltewillen.
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Miss Raten
Neuankömmling
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Re: Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto

Beitrag von Miss Raten »

imker hat geschrieben: 19. Nov 2025, 09:51 ... einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Basiskontos hat die Bank(?) aber noch nicht erhalten?? Versuch es doch zusätzlich mit einem schriftlichen und dann kopierten Antrag nochmal und füge die Kopie dem Verwaltungsverfahren bei - ist schon ungewöhnlich - das Verhalten und Dein Durchhaltewillen.
Alles online gemacht, Identifizierung dann entweder per Videocall mit Ausweis oder in einer Filiale, dazu gibt es eine Vorgangsnummer, mit der man sich da meldet. Hab es als pdf.
Der Durchhaltewillen ist bloß aus der Resignation des letzten Jahrzehnts gewachsen, verliere ja nichts dabei. :)
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